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Mutterschutz am Arbeitsplatz: Herausforderungen und Lösungsvorschläge

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

Gleich zu Beginn möchte ich darauf hinweisen, dass in dieser Ausgabe nicht die gesamte Thematik Mutterschutz in ihrer Vielschichtigkeit wiedergeben werden kann. Neben der mutterschutzgesetzkonformen Beurteilung der Gefährdungen an den diversen Arbeitsplätzen schließt das Thema durch die Möglichkeit des ärztlichen Beschäftigungsverbots auch die allgemeine Krankenversorgung, hier insbesondere die Gynäkologinnen und Gynäkologen, sowie weitere Ebenen mit Unsicherheiten der Arbeitgeber und Ängsten der Schwangeren und Stillenden ein. Unsicherheiten und Ängste sind in den Zeiten der Corona-Pandemie oftmals verstärkt worden, auch durch von den Aufsichtsbehörden auferlegte pauschale Beschäftigungsverbote für ganze Berufsgruppen. Hierdurch wurde die Wahrnehmung von beruflichen Gefährdungen in Vergleich zu Gefährdungen im allgemeinen Leben verzerrt. Nun gilt es, durch möglichst sachliche, aber auch verständnisvolle Aufklärung wieder zu einem Gleichgewicht zwischen verantwortbarer und unverantwortbarer Gefährdung zurückzufinden.

Nach Mutterschutzgesetz sind nur die Gefährdungen zu beurteilen, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen

Die Auswahl der Themen dieser Ausgabe ist geleitet von aktuellen Fragestellungen, sich in der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes immer wieder ergebenden Problemen sowie auch von den persönlichen fachlichen Schwerpunkten der Autorinnen.

Der erste Artikel adressiert diejenigen, die in einem Betrieb mit dem Thema Mutterschutz betraut sind. Dies sind primär die Arbeitgeber, aber es sind auch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Sicherheitsfachkräfte in ihrer beratenden Funktion angesprochen. Beschrieben wird die Aufgabenverteilung für die Umsetzung des Mutterschutzes im Betrieb und es werden Empfehlungen aufgezeigt, wie die Abläufe durch einen innerbetrieblichen Prozess standardisiert und damit für die jeweiligen Adressaten einfacher angewendet werden können.

In dem darauffolgenden Artikel werden die Struktur, die Aufgaben und die bislang veröffentlichten Produkte des Ausschusses Mutterschutz beschrieben. Der Ausschuss Mutterschutz wurde im Jahr 2018 in Parallele zu den bereits implementierten arbeitsschutzrechtlichen Ausschüssen eingerichtet und ermöglicht die Veröffentlichung von bundesweit einheitlichen Regeln und Empfehlungen für die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes.

Ein sehr wichtiges Thema wird im dritten Beitrag aufgegriffen, der aus Sicht der Arbeitssicherheit die komplexe Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz in Kindertagesstätten beleuchtet. An diesem Beispiel wird deutlich, dass viele der auch im Mutterschutz relevanten Themen alle Beschäftigten betreffen und dass bei Optimierung des Arbeitsschutzes für alle weniger mutterschutzspezifische Themen übrigbleiben. Lärm hat auch unterhalb der Schwelle für adverse Wirkungen auf das Gehör extraaurale Wirkungen mit Blutdruckanstiegen und weiteren körperlichen Stressreaktionen. Für eine Lärmdämmung in der Arbeitsumgebung sind gewiss nicht nur Schwangere dankbar.

Je besser der Arbeitsschutz, desto weniger aufwändig ist der Mutterschutz

Auch das Setting Zahnmedizin, adressiert in einem weiteren Beitrag, birgt diverse Herausforderungen für die adäquate Umsetzung des Mutterschutzes. Durch das EU-weite Verbot für Amalgam seit 2025 wird eine mögliche Exposition gegenüber quecksilberhaltigen Zahnfüllungen weiter reduziert. Gelegentlich notwendige zahnärztliche Tätigkeiten an alten Amalgamfüllungen können durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen auf das Personal delegiert werden, das nicht schwanger ist oder stillt. Auch Gefährdungen durch blutübertragbare Erkrankungen können durch Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Vermeidung übertragungsträchtiger Tätigkeiten, rein elektive Tätigkeiten sowie Tragen doppelter Handschuhe und Schutzvisiere in den Bereich des Hintergrundsrisiko gebracht und damit als verantwortbar eingestuft werden. Hierzu wird auf das fächerübergreifende Konsens­papier „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“ aus 2024 hingewiesen. Operationen und interventionelle Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit führen nicht mehr zu pauschalen Tätigkeitsverboten, vielmehr ist die individuelle anlassbezogene ­Gefährdungsbeurteilung maßgeblich.

Im abschließenden Artikel wird die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes für Ärztinnen in der Anästhesiologie, Schmerztherapie, Intensiv- und Palliativmedizin aus juristischer Sicht dargelegt. Es werden arbeitszeitliche und betriebliche Schutzmaßnahmen erklärt sowie für die praktische Anwendung verschiedene Positivlisten aufgeführt. Erwähnung findet auch die neue Mutterschutzregel für Tätigkeiten von schwangeren Frauen mit Isofluran, Desfluran und Sevofluran in der humanmedizinischen Versorgung, die zusammenfassend eine Exposition grundsätzlich ermöglicht, wenn die Vorgaben des Standes der Technik gemäß der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 525 eingehalten sind.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen dieses Schwerpunktheftes zum Thema Mutterschutz.

Ihre
Uta Ochmann
Fachärztin für Arbeitsmedizin, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, LMU Klinikum München

Dr. med. Uta Ochmann

Foto: Steffen Hartmann

Dr. med. Uta Ochmann