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Förderung einer Weiterbildungsstelle in der Arbeitsmedizin

Die Förderung des Nachwuchses für Betriebsärzte und Betriebsärztinnen ist dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte und der Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention ein großes Anliegen. Hier gibt es schon viele Fortschritte und die hohe Zahl von Anmeldungen an den Akademien zeigt das große Interesse für die Arbeitsmedizin. Immer wieder werden wir aber auch von Kolleginnen und Kollegen gefragt, ob nicht auch Weiterbildungsstellen in der Arbeitsmedizin gefördert werden können, wie dies in anderen Bereichen der vertragsärztlichen Versorgung seit Langem besteht. Daher haben wir uns entschlossen, eine Weiterbildungsstelle zu fördern.

In Vollzeit loben wir einen Betrag von 25.000 Euro für ein Jahr aus. Folgende Voraussetzungen gelten:

1. neu einzurichtende Weiterbildungsstelle,

2. vorzugsweise primäre Versorgung von Klein- und Kleinstbetrieben,

3. die Verträge zur Versorgung dürfen noch nicht vorliegen, sondern sind erst nach Abschluss des Vertrages möglich,

4. besonders förderungswürdig sind Einzelinstitutionen in der Arbeitsmedizin.

Falls Sie Interesse daran haben, senden Sie Ihre
Bewerbung bis zum 30.06.2022 an die

Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention

Friedrich-Eberle-Str. 4a, 76227 Karlsruhe

oder per E-Mail an info@stiftung-arbeitsmedizin-praevention.de

Für Rückfragen steht Ihnen der Stiftungsvorstand, Herr Dr. Wolfgang Panter, auch unter dieser E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

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