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Überblick und Rollenverständnis

Beitrag der Arbeitsmedizin zum ­Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit

Contribution of Occupational Healthcare for Maintaining Employability – Overview and Role

Beschäftigungsfähigkeit  Die Beschäftigungsfähigkeit ist die Fähigkeit der oder des Einzelnen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben. Sie ergibt sich, wenn die Anforderungen der Arbeitswelt und die individuelle Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten (einschließlich der persönlichen, fachlichen, gesundheitlichen und sozialen Voraussetzungen) kompatibel sind. Thomas Liebermann

Gegenwärtig ist die Arbeitswelt durch ein erhöhtes Anforderungsprofil, Digitalisierung und zunehmende Verdichtung der Arbeit gekennzeichnet. Zudem wird die Zahl verfügbarer Fachkräfte infolge des demografischen Wandels immer geringer. Für die Unternehmen ist es allgemein nicht mehr leicht, geeignete Beschäftigte in ausreichender Anzahl zu finden. Damit steigt die Arbeitsbelastung der verfügbaren Mitarbeitenden.

Umso mehr gilt es für Unternehmen wie Gesellschaft, die Beschäftigungsfähigkeit des verfügbaren Personals zu schützen und zu erhalten. Jede/jeder einzelne Beschäftigte sollte möglichst lange im Erwerbsleben beziehungsweise im Arbeitsmarkt gehalten werden. Frühverrentungen und andere zusätzliche Belastungen der Sozialsysteme gilt es zu vermeiden. Ein effizientes Mittel ist dabei die Prävention für den Erhalt und die Förderung der gesundheitlichen und sozialen Ressourcen jeder/jedes Beschäftigten. Denn nur eine Arbeitswelt, die sich an den Beschäftigten orientiert, kann wirtschaftlich effizient sein und dem Unternehmen nachhaltig Gewinn bringen.

Die gesundheitliche Prävention zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ruht in der Bundesrepublik Deutschland auf mehreren Säulen, die von verschiedenen Akteuren getragen werden (➥ Tabelle 1).

Betriebsärztlicher Anspruch ist es, eine gesundheitliche Schädigung der Beschäftigten infolge ihrer Berufstätigkeit zu vermeiden. Dies verlangt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom Arbeitgeber. Zudem ist die Vermeidung berufsbedingter Erkrankungen und Unfälle mit vergleichsweise weniger Aufwand und insgesamt größerem Erfolg verbunden als die Behandlung von gesundheitlichen und materiellen Schäden. Deshalb ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz von immenser betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Relevanz für Unternehmen und Gesellschaft.

Das betriebsärztliche Aufgabengebiet erstreckt sich über alle drei Teilbereiche der gesundheitlichen Prävention. Betriebsärztliches Alleinstellungsmerkmal gegenüber allen anderen medizinischen Fachgebieten ist die gesundheitliche Primär- und Sekundärprävention für die Beschäftigten. Betriebsärztinnen und -ärzte kennen die Arbeitsplätze und die beruflichen Belastungen der Beschäftigten umfassend. Zudem haben Betriebsärztinnen und -ärzte direkten Kontakt zum verantwortlichen Arbeitgeber, um diesen gemäß Arbeits­sicherheitsgesetz (ASiG) unter Maßgabe der ärztlichen Schweigepflicht im Sinne des ArbSchG zu beraten. So können im Unternehmen vorbeugende Maßnahmen des Gesundheits- und Unfallschutzes ergriffen werden und damit zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Betriebsärztinnen und -ärzten ist es oft als erste möglich,
pathologische Prozesse bereits im Frühstadium (Regulations- bzw. Funktionsstörungen aufgrund von Fehl- oder Überlastungen der Beschäftigten) zu erkennen. Betriebsärztlicher Anspruch ist es, bereits vor der eigentlichen Krankheitsmanifestation frühzeitig zu intervenieren.

Alle anderen medizinischen Fachrichtungen sind dagegen mehr im kurativen Bereich angesiedelt. Allgemein fehlen ihnen der umfassende Einblick und Einflussmöglichkeiten in die berufliche Tätigkeit ihrer Patientinnen und Patienten.

Damit sind Betriebsärztinnen und -ärzte erste Ansprechpersonen, wenn es um den Erhalt und die Förderung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Beschäftigungsfähigkeit geht.

Interessenkonflikt: Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

doi:10.17147/asu-1-245677

Tabelle 1:  Gesundheitliche Prävention zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit

Tabelle 1: Gesundheitliche Prävention zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit

Kontakt

Dr. med. Thomas Liebermann
Deutsche Post AG; SNL Human Resources Deutschland; Abt. Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz; Leibnizstr. 38, 10625 Berlin

Foto: privat

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

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