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– Folge 2 –

Aktuelles aus dem Arbeits- und ­Gesundheitsschutz

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

Einleitung

Ein Kongress greift aktuelle Themen auf und ist eine wichtige Momentaufnahme und Austauschplattform. Der im Oktober 2022 in Stuttgart stattgefundene Kongress der Fachvereinigung Arbeitssicherheit1 im Rahmen der Arbeitsschutz Aktuell ist ein gutes Beispiel dafür. Hier wurden aktuelle Schlüsselthemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes angesprochen. Es zeigte sich, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz bei allen Themen umfassend betrachtet werden muss, die Ursachen vielschichtig sein können und Lösungen in die allgemeinen Abläufe integriert werden müssen. Für die Erreichung des Schutzziels ist es wesentlich, dass bei den Beteiligten eine Akzeptanz bei der Vorgehensweise besteht. Dadurch gewinnt der Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter an Bedeutung und kann dazu beitragen, die Bindung der Beteiligten an das Unternehmen zu stärken. Dies ist bei dem heutigen Arbeitsmarkt ein nicht zu unterschätzender Benefit.

Wir möchten Ihnen einige der auf dem Kongress angesprochenen Themen in einer ASU-Serie in loser Reihenfolge vorstellen. Wo möglich verbinden wir diese mit weiteren aktuellen Aspekten und möchten zur interdisziplinären Diskussion anregen.

Der folgende Beitrag von Kersten Bux beschäftigt sich mit den Risiken des Klimawandels für die Arbeitswelt.

News from Occupational Health and Safety (Part 2): Climate Change and the Risks for the Working World

Zunächst einige Fakten

Im 6. Synthesebericht des Weltklimarates wird festgestellt: „Menschliche Aktivitäten haben eindeutig die globale Erwärmung verursacht, vor allem durch die Emission von Treibhausgasen. Dadurch lag die globale Oberflächentemperatur im Zeitraum 2011–2020 um 1,1 °C höher als der Wert von 1850–1900. Der vom Menschen verursachte Klimawandel wirkt sich bereits auf viele Wetter- und Klima­extreme in allen Regionen der Welt aus“.

Das heißt, auch in Deutschland ist mit einer Zunahme vom Wetter- und Klimaextremen zu rechnen, wie Hitzewellen, Dürreperioden und Starkniederschlägen. Dabei sehen die Prognosen nicht gut aus. Eine Außenlufttemperatur von über +30 °C könnte über längere Zeitabschnitte zur Normalität werden, in den Ballungsräumen könnte sie noch deutlich darüber liegen.

Was sind die direkten und unmittelbaren Folgen des Klimawandels im Bereich des Arbeitsschutzes?

Für alle im Freien beschäftigten, wie auf Baustellen oder in Gärtnereien, erhöht sich die Exposition durch Hitze und natürliche UV-Strahlung. Aber auch Beschäftigte im Außendienst, wie zum Beispiel bei der Paketzustellung, sind davon betroffen. Hitzeperioden im Sommer haben direkte Auswirkungen auf Gebäude. Je nach baulicher Beschaffenheit erhöhen sich hier die Raumtemperaturen, insbesondere wenn keine Klimaanlage vorhanden ist. Eine andere Gefahr stellen Infektionskrankheiten dar. Durch das durchschnittlich wärmere Klima kommen Insektenarten auch in höheren Breitengraden vor und können Infektionskrankheiten wie Malaria übertragen. Eng verbunden ist damit auch das Auftreten von Allergien, die von bisher nicht heimischen Pflanzen- und Tierarten verursacht werden können. Nicht zuletzt soll auf Extremwetterereignisse hingewiesen werden, wie 2021 im Ahrtal, als plötzliche sintflutartige Regenfälle zu verheerenden Verwüstungen führten und viele Opfer forderten – 134 Menschen wurden getötet und mehr als 750 verletzt.

➥ Tabelle 1 zeigt beispielhaft eine Übersicht zu den verschiedenen Risikofaktoren und wie sie auf die Gesundheit der Beschäftigten wirken.

Tabelle 1:  Vom Klimawandel beeinflusste Risikofaktoren und deren mögliche Wirkungen auf die Beschäftigten

Tabelle 1: Vom Klimawandel beeinflusste Risikofaktoren und deren mögliche Wirkungen auf die Beschäftigten

Welche Regelung des Arbeits­schutzes mit Bezug zum Klima­wandel gibt es bereits?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält schon jetzt eine Reihe von Regelungen bezüglich klimatischer Bedingungen in Räumen von Gebäuden. So werden eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur und Atemluft gefordert. Bei Arbeitsplätzen im Freien dürfen keine gesundheitsgefährdenden äußeren Einwirkungen auf die Beschäftigten wirken. In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist für Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung eine Pflichtvorsorge enthalten. Das ist eine arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahme im Betrieb, die beispielsweise ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen umfasst. Leider gilt dies nicht für jahreszeitlich bedingte klimatische Belastungen, wie bei Sommerhitze für Tätigkeiten im Freien oder im überhitzten Büro. Die ArbMedVV ermöglicht aber bei intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung eine sogenannte Angebotsvorsorge. Hierbei wird im Gegensatz zur Pflichtvorsorge dem Beschäftigten diese Maßnahme angeboten und es steht ihm frei, dies wahrzunehmen. Zudem soll auf die Biostoffverordnung (BioStoffV) verwiesen werden. Hier werden Gefährdungen durch Biostoffe behandelt, die potenziell vom Klimawandel beeinflusst sind. ➥ Tabelle 2 zeigt die Bezüge zu den Rechtsverordnungen und die dort geregelten Fachinhalte.

In der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ (s. „Weitere Infos“) werden in Abschnitt 4.4 Anforderungen an Arbeitsräume bei Außenlufttemperaturen von über +26 °C genannt. Seit über zehn Jahren enthält die ASR A3.5 bereits das sogenannte Stufenmodell. Dieses gewinnt jetzt im Zuge des Klimawandels zunehmend an Bedeutung. Es regelt, dass bei über +26 °C Lufttemperaturen in Arbeitsräumen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden sollen, ab über +30 °C müssen diese Maßnahmen ergriffen werden – wie Nachtabkühlung, Anpassung Arbeitszeitregelungen oder Lockerung der Kleiderordnung. Ab über +35 °C ist der Arbeitsraum als solcher nicht mehr geeignet, es sei denn, man ergreift Maßnahmen wie bei der Hitzearbeit. Diese bereits bestehenden Regelungen wurden in den vergangenen Jahren aufgrund der erhöhten sommerlichen Temperaturen angepasst. So wird jetzt generell gefordert, dass Getränke ab +26 °C Lufttemperatur bereitgestellt werden sollen, ab +30 °C ist dies verpflichtend. Allerdings wird hier nur auf Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung verwiesen. Weiterhin werden sogenannte „Entwärmungsphasen“ empfohlen, das heißt, Unterbrechen der Arbeit und dabei zum Beispiel Tätigkeiten in weniger klimatisch belasteten Räumen ausführen oder auch nur „Pause“ machen. Eine weitere Ergänzung ist die Möglichkeit der Nutzung von Ventilatoren, wie Tisch-, Stand- oder Deckenventilatoren. Hier haben aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gezeigt, dass diese auch bis etwa +35 °C zur Kühlung des Körpers beitragen. Durch den von ihnen verursachten Luftzug kommt es zu einer besseren Schweißverdunstung und damit zu einer besseren Kühlung des Körpers. Bisher war die direkte Verdunstung von Wasser in Arbeitsstätten zur Kühlung verboten. Nun wird dies zugelassen, allerdings darf die sogenannte „Schwülegrenze“ nicht überschritten werden. Die Schwülegrenze ist eine absolute Luftfeuchte von 11,5 g Wasser pro Kilogramm trockener Luft. Ab dieser Luftfeuchte wird das Schwitzen stark behindert und es kann zu einer Belastung des Herz-Kreislauf-Systems der Beschäftigten kommen.

Tabelle 2:  Regelungen des Arbeitsschutzes mit Bezug zum Klimawandel

Tabelle 2: Regelungen des Arbeitsschutzes mit Bezug zum Klimawandel

Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) „Klimawandel und Arbeitsschutz“

Anlass dieser Aktivitäten war die G-7-Präsidentschaft Deutschlands im Jahre 2022. Ein Themenblock war die Rolle des Arbeitsschutzes in Bezug zum Klimawandel. Deutschland sollte dafür eine entsprechende wissenschaftliche Grundlage liefern und den Wissensstand umfassend ermitteln. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dafür die BAuA eine Studie zum aktuellen Wissensstand bezüglich des Themas „Klimawandel und Arbeitsschutz“ durchgeführt (Bauer et al. 2022). Hierbei wurden verschiedene Risikofaktoren betrachtet – Hitze, natürliche UV-Strahlung, Infektionskrankheiten und pflanzliche/tierische Allergene und Toxine sowie Extremwetterereignisse. Dafür hat die BAuA eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet. Sieben Wissenschaftler haben in über 170 wissenschaftlichen Studien die aktuellen Erkenntnisse recherchiert und daraus Forschungsbedarfe abgeleitet. Zudem wurde gezeigt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes schon im Bezug zum Klimawandel existieren, wie der Stand der Regelsetzung ist und welche Akteure in diesem Themenfeld tätig sind. Neben der Recherche wurden Online-Expertengespräche zu den Themen Hitze, UV-Strahlung und Infektionskrankheiten durchgeführt. Es nahmen zahlreiche Expertinnen und Experten aus Universitäten, Forschungsinstituten, der Unfallversicherungsträger und der Arbeitsschutzaufsichtsbehörden teil. Auf der Grundlage von Impulsvorträgen wurden Leitfragen diskutiert. Welche Erkenntnisse der Forschung gibt es? Welche Bedarfe an Schutzmaßnahmen gibt es im Arbeitsschutz? Wie ist der Stand der Regelsetzung? Die Ergebnisse der Expertengespräche wurden ausgewertet und in kurzen BAuA-Berichten (Gabriel u. Bux 2022) veröffentlicht. Das Expertengespräch „Hitzebelastung durch überwärmte Gebäude in der warmen Jahreszeit“ fand am 14. Dezember 2021 statt. Bezüglich der Forschung wurde festgestellt, dass sich die Aktivitäten auf die heutige im Wandel befindliche Arbeitswelt konzentrieren sollten. Es sollten die Auswirkungen auf die geistige und kognitive Leistungsfähigkeit untersucht werden sowie die gesundheitlichen Langzeitwirkungen auf Beschäftigte infolge der Überhitzung von Innenräumen. Bei den Schutzmaßnahmen sah man vorrangig einen Bedarf bei baulichen Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz. Dabei sollen energieeffiziente regenerative Kühltechniken zum Einsatz kommen. Die Regelsetzung sollte von der Einzelbetrachtung der Klimafaktoren wie Lufttemperatur und Luftgeschwindigkeit auf einen gesamtheitlichen Ansatz gelenkt werden – auf ein gesundheitlich zuträgliches Raumklima.

Veranstaltungen zum Thema ­Klimawandel und Arbeitsschutz

Auf der internationalen Netzwerkveranstaltung „Networking event of the G7-OSH institutions – Climate Change meets Occupational Safety and Health“ (s. „Weitere Infos“) im Oktober 2022 befassten sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die BAuA mit dem Thema „Klimawandel und Arbeitsschutz“. Dabei fanden vier Symposien und ein Workshop statt, wo die verschiedenen Arbeitsschutzthemen der beteiligten Länder im Kontext des Klimawandels betrachtet wurden. Nationale und internationale Referentinnen und Referenten berichteten über die zunehmende Hitze und natürliche UV-Strahlung, die Verbreitung von Infektionen und Allergien, die Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft sowie über die psychologischen Auswirkungen des Klimawandels (DGUV u. BAUA 2022).

Im Oktober 2022 fand in Stuttgart der Kongress „Arbeitsschutz aktuell“ statt. Ein Block befasste sich mit „Klimawandel und den Risiken für die Arbeitswelt“. Dr. Kersten Bux von der BAuA stellte einführend Risikofaktoren, Rechtslage und Akteure vor. Wie Deutschland auf den Klimawandel reagiert wurde von Dr. Achim Daschkeit vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung des Umweltbundesamtes Dessau gezeigt. Die thermische Belastung durch sommerliche Hitze am Arbeitsplatz war das Thema von Dr. Katharina Gabriel und Camilla Kienast von der BAuA. Dr. Birgit Pieper von der Berufsgenossenschaft Holz (BGHM) berichtete von den Gefahren der solaren UV-Belastung bei Arbeit im Freien und der Wirksamkeit von Maßnahmen. Dr. Stefanie Klar (BAuA) sensibilisierte zu den klimabeeinflussten Infek­tionsgefahren für Beschäftigte. Welchen Einfluss der Klimawandel auf pflanzliche und tierische Allergene an Arbeitsplätzen hat, erfuhren die Teilnehmenden von Prof. Dr. Monika Raulf von der Ruhr-Universität Bochum (IPA).

Das BMAS richtete in seinem Programm „ARBEIT: SICHER + GESUND“ die Plattform „Klimawandel“ ein. Hier werden die verschiedenen Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt näher betrachtet. Es gibt verschiedene Fokusthemen: Gesundheit, Infrastruktur und Sicherheit, Produktivität und Lieferketten sowie Kommunikation. Alle sind eingeladen, auf Online-Veranstaltungen teilzunehmen. Die Ergebnisse werden dokumentiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (s. „Weitere Infos“).

Wer sind die Akteure im Kontext ­Arbeitsschutz und Klimawandel?

Es ist bemerkenswert, wie viele verschiedene Akteure sich bereits in diesem Themenfeld bewegen, insofern wird hier nur beispielhaft darauf eingegangen. Bereits 2020 hatten die Unfallversicherungsträger den Klimawandel als Schwerpunkt in einem Forum thematisiert. Insbesondere die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) befasst sich mit dem Thema „Sonne und Hitze“ und mit welchen Maßnahmen dadurch verursachte Erkrankungen am Arbeitsplatz verhindert werden können (s. „Weitere Infos“). Zudem werden Informationen zum Schutz vor natürlicher UV-Strahlung bereitgestellt (s. „Weitere Infos“). Die Sozialversicherung der Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) befasst sich mit dem Themenfeld Schutz vor Krankheitserregern, die von verschiedenen Insekten verbreitet werden. Im Fokus steht der Schutz vor Zecken, die Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen können. Das Umweltbundesamt (UBA) ist in verschiedenen Bereichen tätig. Das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) gibt ein Gesamtbild der Vulnerabilität Deutschlands gegenüber den Folgen des Klimawandels. Mit der Klimawirkungsrisikoanalyse – KWRA (Umweltbundesamt 2021, s. „Weitere Infos“) werden die Risiken des Klimawandels für die einzelnen Bereiche der Gesellschaft mit den größten Gefahren und mögliche Handlungsoptionen für drei verschiedene Zeithorizonte herausgestellt. Der „Monitoringbericht 2019“(Umweltbundesamt 2019, s. „Weitere Infos“) zeigt die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS). Hier werden die diesbezüglichen Bedarfe der verschiedenen Lebensbereiche zusammenstellt. Sehr wichtig für die Praxis sind die Warnungen vor Hitze, Starkwinden, Hochwasser und Sturmfluten des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Sie informieren zeitnah über diese akuten Wirkungen des Klimawandels. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) liefert fachliche und bautechnische Handlungsempfehlungen für klimaangepasste Gebäude und gibt dafür Empfehlungen für Planer, Architekten sowie Eigentümer (BBSR 2022).

Zusammenfassung und Ausblick

Der Klimawandel führt zu einer Zunahme vom Wetter- und Klimaextremen, wie Hitzewellen, Dürreperioden, Starkniederschlägen und verstärkten Auswirkungen der natürlichen UV-Strahlung. Das betrifft vor allem die im Freien Tätigen, sie sind diesen Risikofaktoren besonders stark ausgesetzt. Auch besteht verstärkt eine Gefährdung von Infektionskrankheiten und Allergenen, übertragen durch Insekten, die infolge des zunehmend wärmeren Klimas sich immer weiter nördlich ausbreiten. In Gebäuden ohne Klimaanlage, mit großen Glasflächen und ohne ausreichende Dämmung kann es zu einer erheblichen Erwärmung kommen, was zu einer verstärkten Belastung der Beschäftigten führt. Für den Arbeitsschutz gibt es bereits eine Reihe von rechtlichen Regelungen und geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und natürlicher UV-Strahlung. Diese sind in den Arbeitsschutzverordnungen und verschiedenen Technischen Regeln hinterlegt. Mit der BAuA-Studie „Klimawandel und Arbeitsschutz“ wurden die diesbezüglichen Bedarfe zu Forschung, Schutzmaßnahmen und Regelsetzung für verschiedene Risikofaktoren erfasst. So wird zum Beispiel für sommertaugliche Gebäude primär die Anwendung baulicher Maßnahmen des Wärmeschutzes sowie energieeffizienter, regenerativer Kühltechniken gesehen. Verschiedene Akteure arbeiten bereits vernetzt miteinander, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen, zum Beispiel Unfallversicherungsträger, das Umweltbundesamt, der Deutsche Wetterdienst sowie die Bundesregierung mit den verschiedenen Ministerien. Insofern ist der Arbeitsschutz auf die Risiken des Klimawandels gut gewappnet, er hat verschiedene Akteure an seiner Seite, muss aber noch einige Hausaufgaben zur Anpassung und Ergänzung der Regelsetzung und Schutzmaßnahmen erledigen.

Interessenkonflikt: Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

Literatur

Bauer S, Bux K, Dieterich F, Gabriel K, Kienast C, Klar S, Alexander T: Klimawandel und Arbeitsschutz. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2022 (https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd108.html).

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften. Empfehlungen für Planende, Architektinnen und Architekten sowie Eigentümerinnen und Eigentümer. Bonn: BBSR, 2022 (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/zukunft-bauen-fp/2…).

Deutscher Wetterdienst (DWD): https://www.dwd.de/DE/leistungen/hitzewarnung/hitzewarnung.html und https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_gemeinden/warnWetter_node.html

DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Climate Change meets Occupational Safety and Health, 2022 (https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Kooperation/Climate-chang…).

DGUV Forum: SCHWERPUNKT Vegetationsbrandbekämpfung – Herausforderungen und Lösungen (https://forum.dguv.de/ausgabe/7-2020).

Gabriel K, Bux K: Arbeitsschutz im Klimawandel - Hitzebelastung durch überwärmte Gebäude in der warmen Jahreszeit. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2022 (https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Klimawandel-Hitzebe…).

Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass): https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassu…

SVLFG – Sozialversicherung der Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: Zeckenschutz (https://www.svlfg.de/zeckenschutz).

doi:10.17147/asu-1-309298

Weitere Infos

ASR A3.5 „Raumtemperatur“
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regel…

Netzwerkveranstaltung „Networking event of the G7-OSH institutions - Climate Change meets Occupational Safety and Health“
https://dguv.de/g7-osh/index-2.jsp

Politikwerkstatt Klimawandel
https://politikwerkstatt-klima.in.howspace.com/willkommen

BG BAU: Sonne und Hitze
https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/sonne-und-hitze/s…

BG BAU: Informationen zum Schutz vor natürlicher ­UV-Strahlung
https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-schutz/

Umweltbundesamt: Klima­wirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikat…

Umweltbundesamt: Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikat…

Kernaussagen

  • Der Klimawandel führt zu einer Zunahme vom Wetter- und Klimaextremen, wie Hitzewellen, Dürreperioden, Starkniederschlägen und verstärkten Auswirkungen der natürlichen UV-Strahlung; es erhöht sich auch die Gefährdung durch von Insekten übertragenen Infektionskrankheiten und pflanzliche/tierische Allergene (Pollen).
  • Vor allem Beschäftigte im Freien sind davon betroffen, aber auch in Gebäuden ohne Klimaanlage, mit großen Glasflächen und ohne ausreichende Dämmung führt die Erwärmung zu einer verstärkten Hitzebelastung.
  • Zum Schutz vor Hitze und natürlicher UV-Strahlung gibt es im Arbeitsschutz bereits eine ­Reihe von rechtlichen Regelungen und geeigneten Maßnahmen, z. B. eine Arbeitsstättenregel mit Maßnahmen bei Sommerhitze in Gebäuden.
  • Die BAuA-Studie „Klimawandel und Arbeitsschutz“ zeigt die Bedarfe zu Forschung, Schutzmaßnahmen und Regelsetzung, so wird z. B. für sommertaugliche Gebäude primär die Anwendung baulicher Maßnahmen des Wärmeschutzes sowie energieeffizienter, regenerativer Kühltechniken priorisiert.
  • Verschiedene Akteure wie Unfallversicherungsträger, Umweltbundesamt, Deutsche Wetterdienst oder die Bundesregierung arbeiten gut vernetzt miteinander, um den Folgen des ­Klimawandels zu begegnen.
  • Kontakt

    Dr.-Ing. Kersten Bux
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA); Fachgebiet Klima am Arbeitsplatz; Fabricestraße 8; 01099 Dresden

    Foto: Uwe Völkner/Fotoagentur FOX

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