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– Folge 1 –

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Einleitung

Die meisten Menschen haben an ihrem Arbeitsplatz oder auch im privaten Umfeld mit persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zu tun. Ansprechpartner für Fragen rund um die Auswahl und Benutzung von PSA ist der Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (FB PSA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e.V., dessen elf Sachgebiete die Regelungen zu PSA im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV erstellen. Dabei berücksichtigen sie die Entwicklungen bei Produkten und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen ebenso wie politische Anforderungen. In dieser Rubrik werden in loser Folge aktuelle Themen aus dem Bereich der persönlichen Schutzausrüstungen aufgegriffen.

In Folge 1 wird erläutert, wie der FB PSA sich in das Kompetenznetzwerk der DGUV zur Prävention einfügt, wie er strukturiert ist und welche Aufgaben er wahrnimmt. Die nächsten Folgen werden über aktuelle Entwicklungen bei einzelnen PSA-Arten berichten.

Arbeitsschutz in der praktischen Umsetzung

Das Wort Arbeitsschutz geht uns allen – Unternehmerinnen und Unternehmern, Beschäftigten, Arbeitsschützerinnen und -schützern sowie Herstellerinnen und Herstellern gleichermaßen – leicht über die Lippen. Alle reden mit und sind sich einig darüber, dass Arbeitsschutz wichtig ist. Wenn es aber darum geht, Arbeitsschutz in der Praxis umzusetzen, ist es oft mehr Last als Lust. Und die Frage heißt häufig: Wer sagt, was richtig ist? Die einfache Antwort auf diese Frage wäre: das staatliche und das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz. Damit bliebe es aber bei der Theorie und käme in der Praxis nicht an. Arbeitsschutz lebt davon, dass er leicht verständlich und praxistauglich ist – er muss in alle Köpfe und ist im Idealfall irgendwann so selbstverständlich wie Essen, Trinken und Schlafen.

Unter dem Begriff Arbeitsschutz lassen sich alle Maßnahmen, Mittel und Methoden subsummieren, die auf den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit fokussieren und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen vermeiden sollen. Es geht also um Sicherheit und Gesundheitsschutz gleichermaßen. Bei der Frage, was im Arbeitsschutz richtig ist, spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Die richtige Schutzmaßnahme wird unter anderem bestimmt von der Arbeitsaufgabe, dem gewählten Arbeitsverfahren, zeitlichen und örtlichen Rahmenbedingungen und der Rangfolge von Schutzmaßnahmen, um exemplarisch nur einige Faktoren zu benennen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen umreißen sehr klar die Leitplanken zum Handeln und geben gleichzeitig einen Korridor vor, um aus unterschiedlichen Möglichkeiten die für den konkreten Einzelfall richtige und bestmögliche Lösung auszuwählen.

So sind sich Expertinnen und Experten einig darüber, dass sich mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) die Schwere der Verletzungen bei Absturzunfällen signifikant reduzieren lässt. Sie sind sich aber auch darin einig, dass es noch viel wirksamer ist, einen Absturz gänzlich zu verhindern. Deshalb stellt der Gesetzgeber die technische Schutzmaßnahme – hier den Seitenschutz, der den Absturz verhindert – beispielsweise (deutlich) über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen. Ist die technische Schutzmaßnahme für bestimmte Arbeiten, zum Beispiel für einige Zimmererarbeiten, nicht möglich und ein angemessener Schutz nur durch die Verwendung von PSAgA möglich, liegt die Herausforderung darin, zu entscheiden, ob eine Sicherung an einzelnen Anschlagpunkten möglich und sicher ist oder ob vielleicht die Verwendung einer Life-Line (Sicherheitsleine) ein höheres Schutzniveau bietet. Dieses einfache Beispiel zeigt, wie komplex die Lösungsfindung im Einzelfall ist oder sein kann.

Die Fachbereiche – das Kompetenznetzwerk der DGUV

Die gewerblichen Unternehmen in Deutschland sind branchenspezifisch bei der für den jeweiligen Gewerbezweig zuständigen Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert. Das schließt aber nicht aus, dass Unternehmen auch in Branchen tätig sind, die nicht originär dem jeweiligen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zugeordnet sind. So ist beispielsweise ein Unternehmen, das eine Kiesgrube betreibt, bei der BG RCI gesetzlich unfallversichert - ein Bauunternehmen, das auch eine (kleine) Kiesgrube betreibt, hingegen bei der BG BAU. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand – in der Regel die Unfallkassen – haben Versicherte in fast allen Branchen zu betreuen, also den Maurer beim kommunalen Bauhof ebenso wie die Fachärztin und den Facharzt im städtischen Klinikum, die Lehrerin und den Lehrer in den verschiedenen Schulformen, das in den kommunalen Einrichtungen angestellte Reinigungspersonal oder die Köchinnen und Köche.

Um auf Basis einer bestmöglichen fachlichen Expertise den gesetzlichen Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung zu erfüllen, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, hat die DGUV Fachbereiche eingerichtet. Sie bilden das Kompetenz-Netzwerk Prävention der DGUV. Die Federführung obliegt jeweils einem Unfallversicherungsträger – in der Regel dem mit der größten fachlichen Nähe und Kompetenz für den jeweiligen Fachbereich. Beispiele hierfür sind die Fachbereiche Nahrungsmittel (BGN), Holz und Metall (BGHM) und Bauwesen (BG BAU). Neben den Fachbereichen mit klarem Branchenbezug gibt es auch Fachbereiche, die träger- und fachbereichsübergreifend Kompetenzen bündeln und branchenübergreifende Themen behandeln. Dies sind beispielsweise die Fachbereiche Gesundheit im Betrieb, Organisation von Sicherheit und Gesundheit, Erste Hilfe und Persönliche Schutzausrüstungen.

In den Fachbereichen arbeiten neben den Arbeitsschutzexpertinnen und -experten der Unfallversicherungsträger Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Länder und der betroffenen Kreise wie Hersteller und Betreiber zusammen, um praxisgerecht Regelungen und Informationen zu speziellen Themen des Arbeitsschutzes zu erstellen.

Die Arbeit des Fachbereichs ­Persönliche Schutzausrüstungen

Der Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (FB PSA) ist im Verbund aller Fachbereiche der DGUV wohl derjenige, der wie kaum ein anderer für eine branchenübergreifende Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten im Arbeitsschutz steht. Fragestellungen zum Einsatz von persönlichen Schutzeinrichtungen im medizinisch/pflegerischen Bereich, in der chemischen und der Rohstoffindustrie, der Verwaltung, dem Handel und der Bauwirtschaft sind hier ebenso präsent wie gesamtgesellschaftlich relevante Themen – zum Beispiel Warnwesten – die heute nahezu überall im Einsatz sind.

Die Facharbeit im FB PSA wird in elf Sachgebieten geleistet, deren Leiterinnen und Leiter einen breiten Querschnitt der gewerblichen Wirtschaft repräsentieren. Neben allen Fragen des Arbeitsschutzes zur Beschaffenheit und zur Benutzung von Atemschutz, Augenschutz, Gehörschutz, Kopfschutz, Schutzkleidung, Hautschutz, Fuß- und Knieschutz und von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz stehen die Anforderungen und der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen, der Stech- und Schnittschutz und der Einsatz von PSA gegen Ertrinken im Mittelpunkt der Arbeit der einzelnen Sachgebiete. In einer dem Fachbereich zugehörigen Prüf- und Zertifizierungsstelle werden verschiedenste Arten von PSA hinsichtlich der Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen geprüft und zertifiziert sowie der laufende Produktionsprozess regelmäßig überwacht.

Die Arbeit der Sachgebiete wird nicht nur durch deren Leitungen getragen, sondern auch durch die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten vieler Unfallversicherungsträger, die einerseits die relevanten Fragestellungen ihrer Branchen und andererseits ihre Expertise bei der Erarbeitung praxistauglicher Lösungen einbringen. Wesentliche Erfahrungen der Facharbeit werden in die nationalen (DIN), europäischen (CEN) und internationalen (ISO) Normungsgremien gespiegelt und unterstützen auf diesem Wege eine stetige Verbesserung von PSA-Produkten. Ein Beispiel der jüngsten Vergangenheit ist das Mitwirken des Sachgebiets Atemschutz zu vielen Fragestellungen rund um Schutzmasken im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Der FB PSA nimmt gesamtgesellschaftlich und über die Grenzen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung hinaus eine wichtige Aufgabe wahr. Persönliche Schutzausrüstungen finden sich in nahezu allen Lebensbereichen der Gesellschaft. In den Sachgebieten des FB PSA werden Regelungen und Informationen zum Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen auf der Grundlage aktueller Bedingungen am Arbeitsplatz und aktueller Forschungsergebnisse erstellt, um so eine praxisgerechte Hilfestellung für Beschäftigte aller Branchen zu leisten. Dank der Mitarbeit von Expertinnen und Experten aus allen interessierten Kreisen können die aktuellen Arbeitsergebnisse und Angaben zu Ansprechpartnern immer aktuell im Internet abgerufen werden (S. „Weitere Infos“).

Interessenkonflikt: Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

doi:10.17147/asu-1-225896

Weitere Infos

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
www.dguv.de/fb-psa/index.jsp

Kernaussagen

  • Der Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV stellt praxisgerechte Regelungen und Informationen zur Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen bereit.
  • Diese werden in elf Sachgebieten erarbeitet: persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Ertrinken, Atemschutz, Augenschutz, Kopfschutz, Schutzkleidung, persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz/Rettungsausrüstungen, Fußschutz, Stech- und Schnittschutz, Gehörschutz, Hautschutz, Personen-Notsignal-Anlagen.
  • Die Sachgebiete setzen sich aus Expertinnen und Experten der Unfallversicherungsträger aller Branchen sowie Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder, der Sozialpartner sowie von Herstellern und Benutzern zusammen und nehmen somit die Anforderungen und Erfahrungen aus der Praxis auf.
  • Kontakt

    Prof. Frank Werner
    BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft; Hauptabteilung Prävention; Hildegardstraße 29-30; 10715 Berlin

    Foto: S. Taheri, Hannover

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