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Eine Zwischenbilanz nach fünf Jahren Präventionsgesetz

Gesund am Arbeitsplatz

Mit über 45 Millionen Beschäftigten in Deutschland ist der Arbeitsplatz das größte Setting, um Menschen mit präventiven Maßnahmen zu erreichen. Der Bedarf ist vorhanden – in Zeiten rasanten technologischen Wandels, der demografischen Entwicklung und des damit einhergehenden Fachkräfte­mangels belasten krankheitsbedingte Ausfälle die Unternehmen zunehmend. Hinzu kommt: Wo früher oft das Gehalt ausschlaggebend war, spielen heute weiche Faktoren für Beschäftigte eine immer wichtigere Rolle. Dazu gehören flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle, eine moderne Unternehmenskultur und die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Firmen erkennen Letztere zunehmend als Instrument zur Fachkräftesicherung und zum Gewinnen neuen Personals. Darüber hinaus sind gesunde Beschäftigte motivierter, was letztlich die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen steigert. Nicht zu unterschätzen sind auch die wirtschaftlich zu erzielenden Effekte, weil gesunde Beschäftigte in der Regel mit wesentlich mehr Motivation ihrer Arbeit nachgehen.

Unternehmen haben den Wert der Ressource „Mensch“ erkannt; viele arbeiten seit Jahren mit gesetzlichen Krankenkassen oder anderen Akteuren in Sachen BGF zusammen. Das Präventionsgesetz hat die Krankenkassen weiter in den Fokus der Verantwortung beim Thema BGF gerückt: Nach § 20b SGB V sollen die Krankenkassen die BGF maßgeblich umsetzen und mit den Unfallversicherungsträgern sowie mit den für Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zusammenarbeiten – unter besonderer Berücksichtigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Die Weiterentwicklung der Präventionsstrategie erfolgt in einer Nationalen Präventionskonferenz. Deren Träger sind die gesetzliche Krankenversicherung, die deutsche gesetzliche Unfallversicherung, die deutsche Rentenversicherung und die soziale Pflegeversicherung. Die Bundesagentur für Arbeit, kommunale Spitzenverbände, Sozialpartner, Patientenvertretungen, Bund und Länder sind mitberatend beteiligt. Außerdem hat die private Krankenversicherung
das Stimmrecht für die Nationale Präven­tionskonferenz erhalten. Zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie wiederum sind in allen Bundesländern Landesrahmenvereinbarungen geschlossen worden, oft mit unterschiedlichen Partnern. So sind im Bereich der BGF neben der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde und der gesetzlichen Krankenversicherung weitere Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit, kommunale Spitzenverbände und Unternehmensorganisationen in einzelnen Gremien vertreten, die je nach Bundesland unterschiedlich strukturiert sind (➥ Abb. 1).

Der wachsende Stellenwert der Prävention insbesondere in der betrieblichen Lebenswelt zeigt sich deutlich in den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung: Während im Jahr 2012 die Krankenkassen für „Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V und zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren nach § 20c SGBV“ noch rund 46,1 Millionen Euro zahlten, waren es fünf Jahre später bereits rund 158,1 Millionen Euro – mehr als dreimal so viel.

Online-Portal zur BGF-Beratung für kleine und mittlere Unternehmen

Zum Zweck, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen, hat die gesetzliche Krankenversicherung in allen Bundesländern gemeinsame regionale Koordinierungsstellen eingerichtet. Das Onlineportal der Koordinierungsstellen (s. „Weitere Infos“) bietet Unternehmen einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen. In den einzelnen Bundesländern betreut die gesetzliche Krankenversicherung das Portal unter anderem gemeinsam mit anderen Sozialversicherungsträgern und bisher bundesweit 60 Unternehmensorganisationen. Interessierte Unternehmen können sich über das Portal direkt an eine Krankenkasse wenden oder sich über ein Kontaktformular die qualitätsgesicherte, wettbewerbsneutrale und kostenlose Beratung einer Krankenkasse vermitteln lassen. Seit Start des Portals im Mai 2017 sind bis November 2019 bundesweit 4560 Kontaktaufnahmen übermittelt worden. Rund 40 Prozent der anfragenden Unternehmen waren kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Rund 30 Prozent der Anfragen kamen von kleinen und mittleren Unternehmen mit 50 bis 248 Beschäftigten. Die Erfolgsquote des Portals erscheint angesichts der Gesamtzahl von rund 17 700 Betrieben bundesweit eher gering. Ursache könnte unter anderem der nach wie vor zu geringe Bekanntheitsgrad des Portals sein. Tatsächlich arbeiten aber ohnehin viele Unternehmen bereits mit Krankenkassen oder anderen Akteuren der BGF zusammen. Das Onlineportal stellt also lediglich einen weiteren Zugangsweg dar. Nichtsdestotrotz ist die Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen, die sich in der BGF engagieren, noch gering. Woran liegt das und welcher Lösungsansatz kann funktionieren?

BGF in kleinen und mittleren Unternehmen – Hindernisse und Chancen

Auswertungen haben ergeben, dass sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen schlecht über Themen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes informiert fühlen. Die Struktur eines Kleinbetriebs kann zudem erhebliche Schwierigkeiten beim Umsetzen gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen mit sich bringen: knappes Zeitmanagement, stärkere Auswirkungen von personalen Ausfällen oder ein höheres finanzielles Risiko. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass BGF auch in kleinen und mittelständischen Betrieben gelingen kann. Die BARMER hat aus diesem Grund 2017 zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) ein Modellprojekt nach § 20g SGB V gestartet. Die Ergebnisse von „Gesund arbeiten in Thüringen“ sollen bundesweit übertragen werden können. Ziel ist es, mehrere Unternehmen in Netzwerken zu bündeln, um gemeinsam an der Umsetzung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements zu arbeiten, das Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der Arbeitsmedizin verbindet. Durch den Erfahrungsaustausch im Netzwerk lassen sich Wissen, Kompetenzen und nicht zuletzt Ressourcen bündeln; die Kooperationspartner DGAUM und BARMER liefern fachliche Expertise und im Miteinander wird das Thema Gesundheit vorangebracht. So lassen sich für kleine und mittlere Unternehmen Schritte einleiten, die diese im Alleingang nur schwerlich angehen könnten (s. auch „Weitere Infos“).

Erste Erkenntnisse haben gezeigt, dass Transparenz und offener Austausch im Netzwerk für die Teilnehmenden einen wesentlichen Benefit darstellen. Aus den teilnehmenden Firmen selbst wird außerdem bestätigt, wie immens wichtig es ist, dass die Unternehmensleitung hinter den Bemühungen steht und die Gesundheit als Teil der gelebten Unternehmenspolitik versteht. Umgekehrt wollen aber auch die Beschäftigten gefragt werden, statt ein Konzept „von oben“ diktiert zu bekommen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es also unabdingbar, beide Seiten aktiv in den Prozess einzubeziehen. Dies kann beispielweise durch Befragungen zur Bedarfsanalyse geschehen.

Die Herausforderungen bestehen für die drei im Januar 2019 gegründeten Modellnetzwerke in Ost-, Mittel- und Südthüringen insbesondere darin, konkrete Maßnahmen umzusetzen. Welches Unternehmen kann Räumlichkeiten zur Verfügung stellen? Wird den Beschäftigten die Teilnahme als Arbeitszeit anerkannt? Wie kann das Tagesgeschäft aufrecht erhalten bleiben? Dies sind nur einige der Fragen, die jedes Unternehmen für sich selbst individuell beantworten muss. Wie die Umsetzung in der Praxis funktionieren kann, erforscht das Modellvorhaben noch bis 2021.

Die „neue“ Rolle des betriebsärzt­lichen Dienstes – Impfungen und Einsatz digitaler Services im Betrieb

Auch Betriebsärztinnen und -ärzte werden durch das Präventionsgesetz in die Pflicht genommen und erhalten den klaren Versorgungsauftrag innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung, auch nicht beruflich induzierte Impfungen durchzuführen und sie mit den Krankenkassen abzurechnen.

Als erste Krankenkasse hat die BARMER daher einen Vertrag mit der DGAUM geschlossen, der es ermöglicht, dass sich versicherte Personen direkt am Arbeitsplatz impfen lassen. Ein Abrechnungsdienstleistungsunternehmen bietet dem betriebsärztlichen Dienst ein elektronisches und datengestütztes Abrechnungsverfahren und somit eine wirtschaftlich effiziente Möglichkeit, die Leistungen mit allen Krankenkassen abrechnen zu lassen. Damit können Betriebsärztinnen und -ärzte erstmals ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. Seit Januar 2019 können Beschäftigte so Arzttermine und Arbeitszeiten einfacher unter einen Hut bringen. Den Betrieben entstehen für die Impfung keinerlei Kosten, da die am Vertrag beteiligten Kassen die Kosten vollumfänglich übernehmen. Ziel ist es, weitere der rund 12 500 Fachärztinnen und -ärzte für Arbeitsmedizin oder mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin in Deutschland für den Vertrag zu gewinnen und so die Impfquoten zu erhöhen. Die BARMER vervollständigt das Angebot für ihre Versicherten mit einem digitalen Impfplaner, der den aktuellen Impfstatus anzeigt, beruhend auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vor drohenden Lücken warnt und an Auffrischungsimpfungen erinnert.

Da digitale Services auch in der ärztlichen Versorgung und der Prävention einen immer höheren Stellenwert einnehmen, unterstützt die BARMER die haus- und betriebsärztliche Versorgung mit einem zusätzlichen Angebot, der digitalen Toolbox. Schon 45 Prozent der Patientinnen und Patienten, die ein Smartphone besitzen, nutzen heutzutage Gesundheits-Apps, beispielsweise um sich vor einem Arzttermin auf diesen vorzubereiten. Für die Ärztinnen und Ärzte ist es umgekehrt schwierig nachzuvollziehen, woher die Patientinnen und Patienten ihre Informationen haben. Kein Wunder: Bei über 350 000 Gesundheits-Apps ist es unmöglich, einen Überblick zu behalten und Empfehlungen auszusprechen. Zusammen mit Hausärztinnen und -ärzten hat die BARMER daher einen Webservice entwickelt, der dem ärztlichen Fachpersonal ein ausgewähltes App-Portfolio zur Verfügung stellt. Anforderungen an die Apps sind, dass die Inhalte fachlich korrekt und gebrauchstauglich sein müssen, außerdem müssen die Anwendungen den Betroffenen kostenlos und versicherungsunabhängig zur Verfügung stehen. Die Empfehlungen der Apps von haus- oder betriebsärztlicher Seite sollen das Selbstmanagement der Versicherten stärken und können zusätzlich die Arzt-Patienten-Beziehung bereichern. So kann der Einsatz der Toolbox einen weiteren Mehrwert im Feld der Prävention leisten
(s. Infokasten oben).

Pflegepersonal: Mit Prävention ­gegen den Fachkräftemangel?

Ab 2019 sind von den Krankenkassen in der BGF jährlich 3,15 Euro pro versicherter Person zu verausgaben. Mit Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes muss von diesem Betrag 1,00 Euro pro versicherter Person in die BGF von Pflegekräften in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen fließen.

Es steht außer Frage, dass Pflegekräfte besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Neben den körperlichen Anforderungen des Berufes spielen auch psychische Belastungen eine ernstzunehmende Rolle. Im Jahr 2017 waren 3,41 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Dem standen im gleichen Jahr rund 390 300 Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten sowie 764 600 Beschäftigte in stationären Einrichtungen gegenüber. Die BGF in der Pflege wird angesichts der steigenden Zahl Pflegebedürftiger und einem zunehmenden Mangel an entsprechendem Fachpersonal eine immer wichtigere Rolle spielen. Deshalb gibt es bereits Angebote im Kranken- und Pflegebereich, beispielsweise das Programm „Gesunder Start – Pflegeedition“ von der BARMER.

Eine große Herausforderung ist, dass es vielfach noch an den notwendigen betrieblichen Steuerungsstrukturen für eine funktionierende und qualitätsgestützte Präventionsarbeit in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen fehlt. Wichtig ist zudem, dass auch die Einrichtungen für die Umsetzung dauerhaft Ressourcen bereitstellen.

Fazit

Prävention und Gesundheitsförderung haben durch das Präventionsgesetz eine starke Aufwertung erhalten. Der Ausbau der Gesundheitsförderung – nicht nur in Betrieben, sondern auch in anderen Lebenswelten wie Kita, Schule oder Pflegeheim – muss jedoch gesamtgesellschaftlich organisiert und finanziert werden. Die im Präventions­gesetz festgelegte einseitige Finanzierung der Prävention in den Lebenswelten durch die gesetzliche Krankenversicherung und die so­ziale Pflegeversicherung ist nicht sachgerecht, denn wesentliche Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der Träger, beispielsweise in der Arbeits- oder Bildungspolitik. Gerade in der Zusammenarbeit bei der regionalen BGF-Koordinierungsstelle ist eine stärkere Vernetzung verschiedenster Akteure, besonders bezüglich der Leistungen der Renten- und Unfallversicherung, maßgebend für den Mehrwert für die anfragenden Unternehmen.

Abgesehen von Finanzierungsfragen bietet das Präventionsgesetz aber auch viele Chancen, insbesondere im Rahmen von Modellprojekten Lösungsansätze für kleine und mittelständige Unternehmen zu erarbeiten. Festzuhalten bleibt dabei, dass auch Arbeitgeber mit ihren Bemühungen zum nachhaltigen Umsetzen von BGF-Maßnahmen letztlich zwar Anreize für die Belegschaft schaffen können, dies aber kein Garant zum Erreichen aller Beschäftigten ist. Nichtsdesto­trotz liegt der Mehrwehrt von BGF zur Gesunderhaltung der Beschäftigten, Steigerung der Zufriedenheit und Motivation und nicht zuletzt zum Ausbau des Unternehmens-Images auf der Hand.

Hinsichtlich der betriebsärztlichen Rolle ist festzuhalten, dass diese eine immer wichtigere Stellung in der Versorgung einnimmt. Die Zahl derjenigen Betriebsärztinnen und -ärzte, die Impfungen im Betrieb durchführen, sollte aus diesem Grund ausgebaut werden.

Im Bereich der BGF in der Pflege ist die Quotierung von 1,00 Euro je versicherter Person nicht zielführend. Zum einen liegt hier eine Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Branchen und Berufsgruppen vor, denn auch andere Branchen sind durch hohe arbeitsbedingte Belastungen und Krankenstände gekennzeichnet, beispielsweise der Baubereich, das Transportgewerbe oder der Handel. Die Möglichkeit, dass auch andere Branchen nach Mindestquoten für die BGF verlangen, ist naheliegend. Hinzu kommt, dass der gesetzlich festgelegte Gesamtbetrag der Präventionsmittel der Krankenkassen nicht angehoben wurde, weshalb die Kassen ihre Aktivitäten im Bereich der Individualprävention zurückfahren müssen.

Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

Für eine erfolgreiche Gesundheitsförderung im Betrieb, ist es wichtig, Unternehmensleitung und Beschäftigte aktiv in den Prozess einzubeziehen

Foto: skynesher / Getty Images

Für eine erfolgreiche Gesundheitsförderung im Betrieb, ist es wichtig, Unternehmensleitung und Beschäftigte aktiv in den Prozess einzubeziehen

Weitere Infos

Hildebrandt S, Sörensen J, Marschall J (IGES Institut GmbH): Evaluation der BGF Koordinierungsstellen – Kurzbericht für die Kooperationsgemeinschaft der BGF-Koordinierungsstellen, Berlin, Juni 2019
https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/wp-content/uploads/2019/07/2019…

GKV-Spitzenverband (Hrsg.): Leitfaden Prävention, Handlungsfelder und Kriterien nach
§ 20 Abs. 2 SGB V und Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI, Berlin, August 2018

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/…

Die Nationale Präventions­konferenz: Erster Präventions­bericht nach §20d Abs. 4 SGB V, Juni 2019
https://www.npk-info.de/

BGF-Koordinierungsstelle
www.bgf-koordinierungsstelle.de

BARMER: Toolbox zur digitalen Patientenversorgung für Hausärzte
https://digitale-toolbox-hausarzt.barmer.de/

Informationen zum Projekt ­„Gesund arbeiten in Thüringen“
www.gesund-arbeiten-in-thueringen.de

Info

BGF versus BGM

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zielt darauf, dass Beschäftigte ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ­ihre Gesundheit erreichen und damit zur Stärkung ihrer Gesundheit befähigt werden. Beispielsweise durch Einbezug der Arbeits­umgebung, der Arbeitsorganisation, der ­Sozialbeziehungen oder durch ein unterstützendes Umfeld können Unternehmen dazu beitragen, die Ressourcen der Beschäftigten zu stärken, um deren Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden langfristig zu fördern und zu erhalten.

BGF ist als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu verstehen. Zum BGM gehören neben der BGF auch der Arbeitsschutz, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und präventive medizinische Leistungen. Beim BGM ­werden Rahmenbedingungen entwickelt ­sowie Prozesse und Maßnahmen aus allen Teilbereichen strukturiert gesteuert.

Info

Die Zahl der über die BGF-Koordinierungsstelle erreichten Unternehmen gibt keinen direkten Aufschluss über die Anzahl nachfolgend durchgeführter Maßnahmen oder der erreichten Personen.

Im gesamten Präventionsziel „Gesund leben und arbeiten“ haben die Aktivitäten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2017 rund 1,9 Mio. Erwerbstätige erreicht.

Info

Weitere Informationen zum Projekt unter www.gesund-arbeiten-in-thueringen.de

Info

#regionalstark – BARMER ­unterstützt Ärztinnen
und Ärzte bei der digitalen ­Patientenversorgung

Die digitale Toolbox stellt Haus- und Betriebsärztinnen und -ärzten ein überschaubares Portfolio von elf Gesundheits-Apps vor. Alle Apps stärken das Selbstmanagement der Erkrankten und enthalten weder Diagnose- noch Therapieempfehlungen. Ausführlichere Informationen bietet die ­Pilot-Website für ärztliches Fachpersonal (s. „Weitere Infos“).

Info

Verhaltens- und ­Verhältnisprävention

Bei der Verhaltensprävention beziehungsweise Individualprävention steht das individuelle Gesundheitsverhalten des Menschen im Fokus. Risikofaktoren für die Gesundheit wie Rauchen, Bewegungsmangel oder Fehlernährung sollen durch Maßnahmen ­reduziert und die Kompetenz zur eigenen Gesundheit gestärkt werden.

Die Verhältnisprävention zielt auf die Rahmenbedingungen ab, die beispielsweise am Arbeitsplatz, Einfluss auf die Gesundheit haben. Da die äußeren Verhältnisse ­außerhalb des Einflusses der Beschäftigten liegen, wird eine gesundheitsförderliche Gestaltung dieser Bedingungen verfolgt, beispielsweise die Organisationsentwicklung in Betrieben.

Veranstaltungshinweis

Symposium „5 Jahre Präventionsgesetz – Schwerpunkt BGF“
Freitag, 13. März 2020, 08:45 bis 10:45 Uhr
Klinikum der Universität München, Campus Großhadern
Veranstaltung im Rahmen der Jahrestagung der DGAUM (www-dgaum.de/termine/jahrestagung)

Kontakt:

Birte Schwarz, M.A.
Fachreferentin PräventionBARMER, Lichtscheider Str. 89,42285 Wuppertal

Foto: privat

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