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Chronische Unterbesetzung in den Gesundheitsämtern

Die jetzt vom Gesetzgeber vorgesehenen Maßnahmen reichten bei weitem nicht aus, um die seit vielen Jahren bestehende „chronische personelle Unterbesetzung“ in den Gesundheitsämtern zu beheben, heißt es einer Stellungnahme der BÄK zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Die Ärzteschaft betont darin außerdem die wichtige Rolle der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in der ambulanten Versorgung. Bedauerlicherweise sei dieser „systemrelevante Beruf“ aber bei den im aktuellen Gesetzentwurf für Gesundheitsfachberufe angestrebten Ausbildungs- und Prüfungs-Erleichterungen nicht berücksichtigt worden. Unter anderem ist darin die Möglichkeit vorgesehen, vorübergehend auch digitale Unterrichtseinheiten auf die Dauer der Ausbildung anzurechnen.  Die Ärzteschaft spricht sich dafür aus, diese Anpassungen auch auf die MFA auszudehnen.

Nachdrücklich unterstützt die BÄK die länderübergreifende Kooperation bei der Behandlung von Covid-19-Patienten. Die geplante Übernahme der bei der Versorgung von Patienten aus dem europäischen Ausland entstehenden Krankenhauskosten sei ein gutes Signal der Bundesregierung im Sinne der „medizinischen Kooperation und Solidarität in Europa.“

Grundsätzlich sachgerecht seien die geplanten Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. So teilt die BÄK die Einschätzung, dass Kliniken angesichts der enormen Herausforderungen durch die Pandemie schnell und umfassend entlastet werden müssen. Dies betreffe insbesondere Ärztinnen und Ärzte. Sie müssten sich „in der aktuellen Krise umfassend auf die Patientenversorgung fokussieren können“, stellt die Bundesärztekammer klar.

Die Stellungnahme der Bundesärztekammer:

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/Form.hilfe_2._GE_Bevoelkerungsschutzgesetz_SN_BAEK_05052020_final.pdf