Changing working environments: Shaping cross-sectoral care with occupational medicine – Update on the connection of company physicians to the telematics infrastructure and electronic patient records
The changes in the world of work present us with major challenges, particularly in terms of securing employability and promoting health in the workplace. Company physicians play a central role in disease prevention and health promotion, which should be further strengthened through cross-sectoral care concepts. With the connection to the telematics infrastructure and electronic patient records, medical care is becoming more modern and networked. These developments are crucial for reducing costs in the healthcare system and safeguarding individual health in the long term.
Arbeitswelten im Wandel: sektorverbindende Versorgung mit der Arbeitsmedizin gestalten – Update zur Anbindung von Betriebsärztinnen und -ärzten an die Telematik-Infrastruktur und elektronische Patientenakte
Der Wandel in der Arbeitswelt stellt uns vor große Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung der Erwerbsfähigkeit und der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Betriebsärzte spielen eine zentrale Rolle in der Prävention und Gesundheitsförderung, die durch sektorenübergreifende Versorgungskonzepte weiter gestärkt werden soll. Mit der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Patientenakte wird die medizinische Versorgung moderner und vernetzter. Diese Entwicklungen sind entscheidend, um die Kosten im Gesundheitssystem zu senken und die individuelle Gesundheit langfristig zu sichern.
Kernaussagen
Erwerbsfähigkeit sichern: Eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe
Heutige Arbeitswelten unterliegen einem grundlegenden Wandel. Dies erzeugt vielfältige Herausforderungen bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Zudem besteht in unseren Sozialsystemen ein hoher Handlungsdruck, wie die Finanzierung von Gesundheit und sozialer Sicherheit bei gleichzeitigem Erhalt der internationalen wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft gesichert werden kann. Gerade in diesen Zeiten ist die Frage nach dem Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit aktueller denn je: Wir alle müssen länger und vielleicht auch mehr arbeiten, wenn das erarbeitete Wohlstandsniveau erhalten bleiben soll. Deshalb ist die Frage von hoher Relevanz, wie Arbeitswelten adäquat gestaltet werden können, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Unzweifelhaft hat die gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit erhebliche Auswirkungen auf das gesamtgesellschaftliche (Krankheits-)Geschehen. Erkrankungen und Krankheiten beeinflussen sowohl das Berufs- als auch das Privatleben.
Präventionssetting Arbeitswelt nutzen
Mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen stellt die Arbeitswelt das größte Präventionssetting in Deutschland dar. Die über 9000 Betriebsärztinnen und -ärzte leisten bereits heute einen bedeutenden Beitrag zur allgemeinen medizinischen Prävention und Gesundheitsförderung. Am Arbeitsplatz erreichen sie Menschen, die sonst nicht oder nur selten zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Wir leben in einer alternden Gesellschaft, bei gleichzeitiger Zunahme von chronischen Erkrankungen wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, muskuloskelettalen Beschwerden, aber auch Depressionen. Die unmittelbare Prävention dieser Erkrankungen – gerade in deren frühen Stadien – durch individuelle, betriebsärztliche Beratung der Beschäftigten und die systemische betriebsärztliche Beratung von Betrieben und Unternehmen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen besitzt daher eine herausragende soziale Bedeutung. Eine gute arbeitsmedizinische Betreuung geht also weit über den „klassischen“ Arbeitsschutz nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) hinaus. Sie folgt einem ganzheitlichen Ansatz und bezieht den gesamten Menschen ein. Dies ist auch in der im Dezember 2022 in Kraft getretenen Arbeitsmedizinischen Regel (AMR 3.3) „Ganzheitliche Arbeitsmedizinische Vorsorge (GAV)“ ein zentraler Punkt. Um die medizinische Versorgung qualitativ zu verbessern, ist daher eine bessere Vernetzung sowohl der medizinischen Fachgebiete als auch der Versorgungssektoren zwischen betrieblicher Prävention und Gesundheitsförderung hin zur Kuration und zur Rehabilitation notwendig. Durch einen ganzheitlichen Ansatz und die Vernetzung können individuelle gesundheitliche Risiken, unabhängig davon, ob sie berufsbedingt sind, früher erkannt werden. Zudem lassen sich dadurch kostspielige Doppeluntersuchungen und -behandlungen verhindern. Davon profitieren alle: Beschäftigte, Unternehmen und das Gesundheitssystem.
Sektorverbindende Versorgung mit der Arbeitsmedizin
Der 128. Deutsche Ärztetag hat im Mai 2024 mit einem Beschluss zur sektorenverbindenden Versorgung mit der Arbeitsmedizin ein wichtiges Signal für ein modernes und ganzheitlich orientiertes, integratives Gesundheitswesen gesetzt und gefordert, dass „die medizinische Versorgung in Deutschland an den individuellen Präventions- und Versorgungspfaden sektorenverbindend ausgerichtet werden muss“.
Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) unterstützt diesen Beschluss nachdrücklich und arbeitet seit vielen Jahren an vernetzten Versorgungsstrukturen: Mit ihren Verträgen nach § 132e Sozialgesetzbuch (SGB) V sowie der Implementierung von Möglichkeiten zur Abrechnung hat die DGAUM für Arbeitgebende und Arbeitnehmende die Möglichkeit geschaffen, dass Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Impfungen der allgemeinen Primärprävention am Arbeitsplatz zu Lasten der Gesetzlichen (GKV) beziehungsweise der Privaten Krankenversicherung (PKV) erbringen und abrechnen können.
Anbindung an die TI und elektronische Patientenakte
Darüber hinaus hat die DGAUM sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Betriebsärzten ebenfalls ein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) mit der elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglicht wird und sie dafür wie die Vertragsärztinnen und -ärzte eine Kostenerstattung erhalten. Das ist keine Selbstverständlichkeit, da das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch 2022 die Auffassung vertreten hat, Arbeitgeber beziehungsweise die Betriebsärztinnen und -ärzte müssten selbst (sic!) die Kosten der TI-Anbindung tragen. In einem sehr intensiven Dialog konnte die DGAUM das BMG schließlich von diesen Plänen abbringen. Mitte Dezember 2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag sowohl das Digitalgesetz (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Insbesondere das Digitalgesetz ist für die Arbeitsmedizin von großem Interesse, da es unter anderem sowohl den Anschluss an die TI als auch den Zugriff von Betriebsärztinnen und -ärzten auf die elektronische ePA regelt. Kern des DigiG ist die Etablierung der ePA in der Breite der medizinischen Versorgung durch eine Widerspruchslösung, das so genannte Opt-out-Verfahren. Seit April 2025 richten die gesetzlichen Krankenversicherer flächendeckend für alle ihre Versicherten eine solche Akte ein, wenn diese dem nicht ausdrücklich widersprechen. Auch die PKV müssen diese Leistungen anbieten.
Die DGAUM hatte sich seit den ersten Überlegungen zu diesem Gesetzesvorhaben klar positioniert und mit ihren Stellungnahmen und publizistischen Aktivitäten, unter anderem in ASU 11/2022 und 3/2024, immer wieder versucht, die gesundheitspolitischen Akteure für die Bedeutung der arbeitsmedizinischen Versorgung insbesondere auch an den Schnittstellen zwischen medizinischer Prävention, Kuration und Rehabilitation zu sensibilisieren. Im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Digitalgesetz Anfang August 2023 trat die DGAUM unter anderem zusammen mit Repräsentanten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Bundesärztekammer (BÄK) nachdrücklich dafür ein, dass Betriebsärztinnen und -ärzte wie andere, etwa vertragsärztliche oder im Krankenhaus tätige Leistungserbringer, im Wege einer Opt-out-Lösung einen ungehinderten Zugriff auf die ePA haben sollen. Zudem wurde in dieser Anhörung der von einer Patientenvertreterin geäußerten Auffassung widersprochen, Betriebsärztinnen und -ärzte seien „Spione“ der Arbeitgebenden und sollten daher am besten überhaupt keinen Zugriff auf die ePA erhalten.
Kostenerstattung für den Anschluss an die TI
Die DGAUM begrüßt es für das Fachgebiet der Arbeitsmedizin ausdrücklich, dass deren Vorschlag im SGB V berücksichtigt ist, einen neuen § 382a aufzunehmen. Dementsprechend werden den nicht vertragsärztlich tätigen Betriebsärztinnen und -ärzten zum Ausgleich der in § 376 SGB V genannten Ausstattungs- und Betriebskosten die identischen Aufwände erstattet wie den so genannten Vertragsärztinnen und -ärzten. Dankbar ist die DGAUM ebenfalls dafür, dass man sich deren Ansinnen geöffnet hat, das Nähere zur Abrechnung der Erstattungen möge zwischen dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und den für die Wahrnehmung der Interessen der Betriebsärztinnen und -ärzte maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene vereinbart werden. Im November 2024 konnten der Berufsverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die DGAUM und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) gemeinsam die Verhandlungen mit dem GKV-SV erfolgreich abschließen und eine Vereinbarung zum Kostenausgleich unterzeichnen. Das ist ein großer Erfolg: Denn gemäß § 376 SGB V sind sowohl die Kosten der erforderlichen Ausstattung zu ersetzen, die den Leistungserbringern in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur entstehen, als auch die erforderlichen Betriebskosten, mit denen die Leistungserbringer im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur konfrontiert sind.
Weiterhin „Opt-in“-Lösung für den Zugriff auf Daten in der elektronischen Patientenakte
Bei der aktuellen Gesetzeslage fällt allerdings ins Gewicht, dass es für die nicht vertragsärztlich tätigen Betriebsärztinnen und -ärzte keine grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit auf alle Daten in der ePA gibt. Nach dem Willen des Gesetzgebers existiert für die in der arbeitsmedizinischen Versorgung tätigen Leistungserbringer keine „Opt-out“-Lösung, sondern nur ein „Opt-in“-Zugriff. Das bedeutet, dass eine Nutzung der Patientendaten beziehungsweise die Eingabe von Erkenntnissen, etwa aus den arbeitsmedizinischen Vorsorgen, durch die Betriebsärztinnen und -ärzte nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich ist. Geregelt ist das in § 339 Abs. 1a SGB V. Damit haben Betriebsärztinnen und -ärzte nur eine eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit auf die ePA – sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Während etwa Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Gesundheits- und Krankenpflegeeinrichtungen 90 Tage Zugriff haben, stehen Betriebsärztinnen und -ärzten nur drei Tage Zeit zur Verfügung. Darüber hinaus wird für diese Leistungserbringer das Schreiben, Auslesen und Löschen von Daten allein auf die Dokumentation von Impfungen beschränkt. Erkenntnisse und Daten etwa aus dem Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorgen können auch mit expliziter Einwilligung der Versicherten nicht dokumentiert werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Arbeitswelt das größte Präventionssetting in unserer Gesellschaft darstellt, ist eine solche Regelung insbesondere im Interesse der Patientinnen und Patienten kontraproduktiv. Mit dem so genannten Präventionsgesetz und dessen Umsetzung seit 2015 sowie insbesondere in der COVID-19-Pandemie wurde die Bedeutung von medizinischen Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz offensichtlich. Denn die Arbeitswelt ist nicht nur der größte gesellschaftliche Präventionskontext, sondern in der Gestaltung der konkreten Arbeitsbedingungen vor Ort ist für alle Beschäftigten ein wesentlicher Wirkmechanismus sowohl für gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen als auch für gesundheitsförderliche Maßnahmen gegeben.
Die betriebsärztliche Tätigkeit ist eine integrierende Schnittstelle zwischen primärpräventiver Gesundheitsförderung und ambulanter Primärversorgung. Zudem stellt sie für das Setting Arbeitsplatz eine koordinierende Plattform für alle an Primärprävention und Versorgung beteiligten Gesundheitsexpertinnen und -experten dar. Deshalb braucht es den kontinuierlichen Informationsaustausch der Leistungserbringer über die Versorgungssektoren hinweg, also zwischen medizinischer Prävention (Betriebsärztinnen/-ärzte), Kuration (Vertragsärztinnen/-ärzte, Krankenhäuser) und Rehabilitation (Reha-Einrichtungen), und keine Ausschlusskriterien, um die Kommunikation der Akteure zwischen den Versorgungssektoren zu behindern. An diesem Ziel wird die DGAUM auch in Zukunft konsequent zusammen mit den beiden Berufsverbänden VDBW und BsAfB weiterarbeiten.
Fazit
Derzeit werden in Deutschland im Jahr fast 500 Milliarden Euro für Gesundheit ausgegeben, also 1,37 Milliarden pro Tag. Und diese Kosten werden weiter stiegen, wenn nicht gehandelt wird. Wir müssen die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen effizienter einsetzen und dürfen nicht vergessen: Wir bewegen uns alle in einem Gesundheitssystem. Dieses gilt es weiterzuentwickeln und zu gestalten. Das ist unser aller Aufgabe, die wir Verantwortung für die Menschen und deren medizinische Versorgung tragen.▪
Interessenkonflikt: Der Autor ist Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Interessenkonflikte liegen nicht vor.
Literatur
Nesseler T: Intersektorale arbeitsmedizinische Versorgung in der Praxis gestalten. ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2024; 59: 147–149.
Nesseler T (2022a): Wie sieht die Arbeitsmedizin der Zukunft aus? In der Diskussion: Anbindung der Betriebsärztinnen und -ärzte an die Telematikinfrastruktur. In: ASU 2022a; 57: 678–682.
Nesseler T (2022b): Arbeitsmedizin digital. Neue Präventionspfade und Versorgungswege in der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung. ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2022b; 57: 683–684.
Online-Quelle
Weiterführende Informationen zur Anbindung an die Telematik Infrastruktur
https://www.dgaum.de/themen/telematikinfrastruktur/