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Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten gefährdet – BDP kritisiert EU-Gesetzgebung

Neben weiteren Vorschlägen sieht der Entwurf auch ebenso weitreichende wie umstrittene Anpassungen bei der Datenschutzverordnung (DGSVO) vor.
Grundsätzlich begrüßt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) die Bestrebungen zur Schaffung eines digitalen Regelwerks zum Austausch und zur Verwendung von digitalen Daten auf europäischer Ebene ebenso wie das wachsende Bewusstsein einer europäischen Eigenständigkeit beim Umgang mit Datenschutzthemen im digitalen Raum.

Dabei sieht der Verband allerdings mit Sorge eine Aufweichung des Datenschutzes im Bereich der Definition personenbezogener Daten. Die im Entwurf vorgesehene Ausklammerung pseudonymisierter Daten aus der Definition personenbezogener Daten, wenn faktisch eine Re-Pseudonymisierung oder Identifizierung der Daten beim Datenverarbeiter ausgeschlossen wird, würde einer fundamentalen Änderung im Kernbereich des Datenschutzes gleichkommen. Die vielfältigen Risiken und Folgen einer solchen Aufweichung sind kaum abschätzbar.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach dem Umgang mit (teils hochsensiblen) Behandlungsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA), beispielsweise aus psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlungskontexten. Auch wenn die aktuellen nationalen gesetzlichen Regelungen ein hohes Datenschutzniveau aufweisen, entsteht im Zuge der Anpassungen auf europäischer Ebene nun möglicherweise die Gefahr einer Aufweichung. Fallen Daten mit ihrer Pseudonymisierung aus den Datenschutzregelungen heraus, entsteht eine Schwachstelle.

Der BDP warnt davor und lehnt die geplante Änderung des Art 4 Nummer 1 der DGSVO-Regelungen beim digitalen Omnibus insbesondere im Hinblick auf sensible (Gesundheits-) Daten ab. Mehr Vertrauen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens hingegen schaffen Informationen zu Plänen der Bundesregierung, die eine Forderung des BDP aufgreifen und den Beschlagnahmeschutz zur ePA nun doch explizit gesetzlich verankern sollen. Diesen hohen Anspruch an die gesetzliche Verankerung eines greifenden Datenschutzes empfiehlt der BDP auch beim digitalen Omnibus-Verfahren auf EU-Ebene.