Das vom Paritätischen Wohlfahrtsverband an die Öffentlichkeit gebrachte Papier berücksichtigt keine Folgewirkungen, missachtet UN-Konventionen und suggeriert bereits im Titel, dass bislang in KJH wie EGH weiträumig Mittel verschwendet wurden. Das Dokument lehnt außerdem die Zusammenführung der EGH für junge Menschen mit der KJH in Gänze ab und führt damit den gesamten Gesetzgebungsprozess ad absurdum.
„Als freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit unterstützt der IB sowohl fachlich als auch strukturell eine bedarfsgerechte Entwicklung, insbesondere in KJH und EGH in. Ein effektiver wie effizienter Mitteleinsatz ist für uns selbstverständlich. Dabei darf es aber weder zu Benachteiligungen von Leistungsberechtigten kommen noch zu einer Schwächung der Solidargemeinschaft“, sagt IB-Präsidentin Petra Merkel.
Kürzungsvorschläge durchkreuzen Gesetzgebungsprozess
Besonders unverständlich wirkt das Papier vor dem Hintergrund des parallel laufenden Gesetzgebungsprozesses des Familienministeriums zur Zusammenlegung der Kinder- und Jugendhilfe mit der Eingliederungshilfe für junge Menschen. In dem Zusammenhang hatte das Ministerium Fachverbände aufgefordert, bis Mitte April 2026 eine Stellungnahme abzugeben. Diese Möglichkeit nutzte unter anderem der IB. Während die Verbände ihre Stellungahmen einreichten, wurde durch Medienberichte das unabhängig vom offiziellen Reformprozess entstandene „Vorschlagsbuch“ bekannt. Es beinhaltet einschneidende Kürzungen, insbesondere in der KJH sowie der EGH. Die Erarbeitung erfolgte im Kanzleramt – ohne Wissen und Beteiligung der Fachöffentlichkeit.
„Wir fordern, die Zusammenarbeit in der Verantwortungsgemeinschaft ernst zu nehmen und Einsparpotentiale, insbesondere im Bürokratieabbau durch bundeseinheitliche Regelungen in den Blick zu nehmen, statt folgenschwere Einsparungen bei Leistungsberechtigten zu verfolgen“, so Petra Merkel.
https://www.internationaler-bund.de/news-details/article/ib-fordert-von…