Diese Vorgehensweise ist nicht nur unzureichend, sondern kann im schlimmsten Fall sogar gefährlich sein. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass solche Eignungsbescheinigungen einen sehr begrenzten Aussagewert haben. Im Falle eines Schadens oder Unfalls wäre mindestens zu hinterfragen, ob die Online-Untersuchung überhaupt geeignet war, die Eignung nachzuweisen.
Bibliogr. Info (RIS)
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Eignungsuntersuchungen ausschließlich online?
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