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DGB lehnt Initiative zu gelockertem Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer ab

"Die Forderung von Jens Südekum wäre ein Arbeitsrecht zweiter Klasse für Rentner und Rentnerinnen und ein Freifahrtschein für Arbeitgeber zu Lasten der Beschäftigten. Bei Schutzrechten gibt es aber kein Wunschkonzert für Arbeitgeber", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Südekum hatte in einem Interview mit der "Zeit" dafür plädiert, den Kündigungsschutz für ältere Menschen zu lockern. "Ich verstehe nicht, weshalb der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit 65 im gleichen Ausmaß wie für jüngere Beschäftigte gelten sollte", so Südekum. Er glaube, dass der Kündigungsschutz ein Grund dafür sei, dass Unternehmen ältere Menschen nicht weiterbeschäftigen, weil sie glauben, "sie nicht loswerden zu können". Da brauche es mehr Flexibilität. Entsprechende Vorschläge wolle er Finanzminister Klingbeil unterbreiten.

Nach Ansicht des DGB geht das Ansinnen in die falsche Richtung. Derlei Vorstöße legten "unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus die Axt an die Rechte der Beschäftigten. Dabei benötigen gerade ältere Arbeitnehmer besonderen Schutz", betonte DGB-Vorstandsmitglied Piel.

Der Südekum-Vorschlag befördere das Risiko, "nach Erreichen einer willkürlich festgelegten Altersgrenze den gleichen Job zu schlechteren Bedingungen machen zu müssen. Als Gewerkschaften weisen wir darum jede Idee für Sonderkündigungsrechte und mehr Befristungen für Ältere und Rentner entschieden zurück", sagte Piel der NOZ weiter. Schon heute gebe es genügend Möglichkeiten, Beschäftigte auch über die Regelaltersgrenze hinaus befristet weiterzubeschäftigen.

Grundsätzlich müsse es faire und sichere Arbeitsbedingungen für alle Generationen geben, betonte Piel: "Arbeitgeber auf Suche nach Fachkräften müssen endlich in der neuen Realität ankommen: Sie haben es in der Hand, älteren Beschäftigten gute Arbeit, altersgerechte Arbeitsplätze, Weiterbildung und einen starken sozialen Schutz anzubieten und sie so im Unternehmen zu halten."

Zur Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/pm/58964/6048389