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Alle Artikel zum Thema Berufskrankheit

Feuerwehrleute können bei ihren Einsätzen, vor allem bei Rettungstätigkeiten, einer erhöhten 
Infektionsgefahr ausgesetzt sein

Hepatitis-B-Infektion als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten

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Unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Arbeitsumfelds können auch andere Versicherte in ähnlichem Maße wie Beschäftigte im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium einer Infektionsgefahr ausgesetzt sein. Im Falle einer versicherten Tätigkeit, die naturgemäß mit solchen Gefahren verbunden ist, ist für die Anerkennung einer BK 3101 die Möglichkeit einer Infektion aufgrund der ausgeübten Tätigkeit ausreichend. Die vorliegende Entscheidung konkretisiert, wann von einer besonders erhöhten Infektionsgefahr für andere Berufsgruppen auszugehen ist.

Für die Anerkennung der Lyme-Borreliose als BK 3102 („Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten“) ist ein konkreter Infektionsnachweis durch den Stich einer infizierten Zecke nicht mehr erforderlich

Anerkennung der Borreliose für ­besondere Gefährdungsgruppen1

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Für die Anerkennung einer Berufskrankheit der Nr. 3102 „Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten“ wurde bisher speziell für die Lyme-Borreliose der konkrete Infektionsnachweis durch den Stich einer infizierten Zecke gefordert. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nunmehr klargestellt, dass für besonders gefährdete Personengruppen eine erleichterte Feststellung genügend ist. Grundsätzlich sei der Nachweis ausreichend, dass eine besondere Infektionsgefahr wegen der entsprechenden Durchseuchung des Tätigkeitsumfelds der versicherten Person bestand.

Abb. 1:    Schadensfälle im Jahr 2023 (Quelle AUVA)

Berufskrankheitengeschehen in Österreich

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Zwischen dem deutschen und dem österreichischen Berufskrankheitenrecht gibt es viele Ähnlichkeiten. Das erst vor wenigen Monaten in Kraft getretene Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz wird im Folgenden zum Anlass genommen, die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Neuerungen in Österreich zu beschreiben und über einige Berufskrankheiten im Speziellen zu berichten.

Meldepflicht von Berufskrankheiten bei grenzüberschreitender Tätigkeit von Beschäftigten in Deutschland und Österreich

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Grenzüberschreitende Arbeit bringt neue Herausforderungen – auch bei der Meldepflicht von Berufskrankheiten. Welche Regelungen gelten für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland und Österreich? Was passiert, wenn Verdachtsfälle in verschiedenen EU-Ländern auftreten? Europäische Verordnungen steuern die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und regeln, welche Pflichten Medizinerinnen und Mediziner bei der Meldung von Berufskrankheiten haben.

Tabelle 1:   Charakteristika, Symptome und Test-Ergebnisse des Patienten zum Zeitpunkt der ­Untersuchung in unserem Institut (IPA)
 Table 1: Characteristics, symptoms and test results of the patient at the time of the examination in our institute (IPA)

Der Nachweis beruflich verursachter Allergien ist ein komplexes Unterfangen: ein Fallbeispiel1

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Nach den Empfehlungen zur Diagnose von Berufsasthma sind bei entsprechenden Verdachtsfällen eine gesicherte Asthmadiagnose, arbeitsbezogene Beschwerden, der Nachweis einer Sensibilisierung gegen ein Berufsallergen und der Arbeitsbezug der Krankheitszeichen zu dokumentieren. Dies erfordert neben einer detaillierten Anamnese verschiedene Untersuchungen und Tests sowie deren differenzierte Betrachtung, um zu einer abschließenden gutachterlichen Bewertung zu kommen.

Abb. 1:   Stufenschema der Asthma-Therapie bei Erwachsenen (aus Lommatzsch et al. 2024). 
 Abkürzungen:   ICS: Inhalative Kortikosteroide, IgE: Immunglobulin E, IL: Interleukin, LABA: Langwirksame Beta-2-Sympathomimetika, LAMA: Langwirksame Anticholinergika, LTRA: Leukotrienrezeptorantagonisten, OCS: Orale Kortikosteroide, SABA: Kurzwirksame Beta-2-Sympythomimetika, TSLP: Thymisches stromales Lymphopoietin. § Eine Rehabilitationsmaßnahme sollte spätestens ab Stufe 4 angestrebt werden. *Bislang als Bedarfstherapie formal nicht zugelassen, aber seitens der GINA (als präferierte Option) und seitens der NVL Asthma empfohlen. **Eine SABA-Bedarfstherapie ist einer ICS/Formoterol-Bedarfstherapie hinsichtlich der Prävention von Exazerbationen unterlegen. # Gemäß ICS-Dosierungstabelle

Bäckerasthma in Zeiten gesetzlicher Änderungen und der neuen S2k- Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“

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Bäckerasthma in Zeiten gesetzlicher Änderungen und der neuen S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“

Univ.-Prof. Dr. Jessica Lang 
 
 Lehr- und Forschungsgebiet Betriebliche Gesundheitspsychologie, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Uniklinik RWTH Aachen

Hohes Niveau asbestassoziierter Todesfälle: Früherkennungsprogramme und ihre ambivalente Wirkung

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Hohes Niveau asbestassoziierter Todesfälle: Früherkennungsprogramme und ihre ambivalente Wirkung (Interview)

Abb. 1:   Nummuläres Ekzem der Körperhaut bei einem zu diesem Zeitpunkt 56-jährigen Fräser (Foto: Prof. E. Weisshaar, Sektion Berufsdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg)
Berufsdermatologie

Begutachtung von dermatologischen Erkrankungen in der ­Berufsdermatologie

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Die Begutachtung von berufsbedingten Hauterkrankungen ist eine wichtige dermatologische Aufgabe, die in den letzten Jahren nicht nur die BK 51011 umfasst, sondern auch die BK 51022 sowie die BK 51033. In dem hier präsentierten Übersichtartikel werden die wichtigsten Grundzüge der Begutachtung auch anhand von Fallbeispielen präsentiert. Elke Weisshaar

Urothelkarzinom eines Schweißers durch Verwendung von azofarbstoffhaltigen Rissprüfmittel
Recht

Feststellungslast bei Krebs­erkrankungen ohne Einwirkungsdosis

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Am Beispiel der Berufskrankheit Nr. 1301 bestätigt das Bundessozialgericht (BSG) wichtige Regeln der Feststellunglast bei offenen BK-Tatbeständen ohne wissenschaftlich gesicherte Mindestdosis. Es klärt die Rahmenbedingungen, unter denen bei fehlenden Alternativursachen ein Rückschluss auf das Bestehen der arbeitstechnischen Voraussetzungen zulässig ist und stellt klar, dass die Möglichkeit anlagebedingter (Mit)Verursachung nicht ausreicht, um die arbeitsmedizinischen Bedingungen einer Anerkennung zu verneinen. Reinhard Holtstraeter

Hierarchie der Schutzmaßnahmen: STOP

Berufskrankheiten in der Grünen Branche

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Prävention  Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung (BK-Nr. 5103) führen die Rangliste der Berufskrankheiten innerhalb der Grünen Branche mit über 2000 Verdachtsanzeigen pro Jahr an. Präventionsfachleute gehen davon aus, dass die Zahl in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Die SVLFG unternimmt seit Jahren große Anstrengungen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Markus Breuer

Rettungssanitäter sind im Rahmen ihrer versicherten beruflichen ­Betätigung besonderen Einwirkungen in Gestalt potenziell traumatisierender Ereignisse ausgesetzt
Recht

Die PTBS eines Rettungssanitäters als Wie-BK anerkennungsfähig

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Unter teilweiser Aufgabe bisheriger Rechtsprechung und Paradigmenwechsel in den Begründungsansätzen, der auch für andere berufsbedingten Erkrankungen ohne Bezeichnung in der Berufskrankheitenliste richtungsweisend sein könnte, hat das Bundessozialgericht eine erste (und neue) Berufskrankheit aus dem Formenkreis der psychischen Erkrankungen definiert, die zunächst nur für den Personenkreis der Rettungssanitäter den Anwendungsbereich der ­ ­Wie-Berufskrankheit gemäß § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII eröffnet. Reinhard Holtstraeter

Abb. 1:   Epidemiologische methodische Grundlage zu BK-Anerkennung und Prävention
 
 Fig. 1: Epidemiological methodological basis for the recognition and prevention of occupational disease)
Eine epidemiologische Fall-Kontroll-Studie

Hand-Arm-Vibrationsdosis und arbeitstechnische Voraussetzungen für die Berufskrankheit Nr. 2103

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Zur Erarbeitung wissenschaftlich begründeter Orientierungswerte für das Feststellungsverfahren zur Berufskrankheit Nr. 2103 (BK 2103) wurde eine epidemiologische Fall-Kontroll-Studie zu Dosis-Wirkungs-Beziehungen zwischen Hand-Arm-Vibrationsbelastungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen im Sinne der BK 2103 durchgeführt.

Die beratungsärztliche Tätigkeit umfasst praktisch den gesamten medizinischen Kontext der Lärmschwerhörigkeit von der Verdachtsmeldung 
bis zur Rehabilitation
Beratung bei beruflicher Lärmschwerhörigkeit

Die berufliche Lärmschwerhörigkeit aus beratungsärztlicher Sicht

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Beratungsärztinnen und -ärzte unterstützen die Verwaltung der gesetzlichen Unfallversicherungen und stellen den für die Bewertung von Unfallfolgen und Berufskrankheiten erforderlichen medizinischen Sachverstand zur Verfügung. Anders als bei medizinischen Gutachterinnen und Gutachtern, deren Funktion im Sozialgesetzbuch (SGB) VII explizit beschrieben wird, besteht in der Regel eine vertragliche Bindung zum Versicherungsträger. Beratungsärztliche Stellungnahmen erfolgen auf Auftrag und werden nachfolgend aktenkundig, so dass die erforderliche Transparenz des Verfahrens gewahrt bleibt.
Die ärztliche Beratung erfolgt nach Aktenlage. Jürgen Alberty

Begutachtung

Die Königsteiner Empfehlung

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Die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) richtet sich nach der Königsteiner Empfehlung (KE), deren 1. Auflage 1974 als Königsteiner Merkblatt (KM) erschien. Mit nachfolgenden fünf Aktualisierungen wurde es zur anerkannten Grundlage für eine sachgerechte, ange­messene Bewertung dieser Berufskrankheit. Das KM war das allererste Merkblatt für die Begut­achtung einer Berufskrankheit (BK), erlangte eine Leitwirkung für die Entwicklung anderer Merkblätter und wurde in der sozialversicherungsrechtlichen Begutachtungspraxis unentbehrlich. Eberhard F. Meister, Tilman Brusis

Abb. 1:   Dokumentation der Ergebnisse eines Tinnitus-Matching im Tonaudiogrammformular ( DGUV 2020; Feldmann u. Brusis 2019) . Beiderseitige Hochtonsenke als Zeichen einer chronischen Lärmschädigung des Innenohres (Lärmschwerhörigkeit) vorhanden
Tinnitusanalyse

Lärmbedingter Tinnitus begleitet, aber führt nicht!

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Begleitende Klagen über Ohrgeräusche (Tinnitus) bei einer Lärmschwer­hörigkeit sind nicht selten. Je nach Krankheitswert kann eine Berücksichtigung bei der Schätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 5–10 % integrativ erfolgen. Wegen der Unmöglichkeit, Tinnitus zu objektivieren, ist nicht nur zur Begutachtung eine audiometrisch gestützte Tinnitusanalyse zur Überprüfung der Plausibilität notwendig, die sich nach der Königsteiner Empfehlung 2020 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) richtet. Nach ihr steht ein Tinnitus nie im Vordergrund der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit. Olaf Michel

Abb. 1:   Typische tonaudiometrische Bilder der Lärmschwerhörigkeit. Alle Tonaudiogramme zeigen eine lärmtypische Senkenbildung im Bereich der hohen Frequenzen. Eine Senkenbildung ist durch eine Knickbildung am Übergang von den mittleren zu den hohen Frequenzen und durch einen Wiederanstieg der Kurve im ganz hohen Frequenzbereich gekennzeichnet (Brusis 2021, 2022)
Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit

Lärmschwerhörigkeit (BK 2301)

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Die berufliche Lärmschwerhörigkeit zählt zu den häufigsten Berufskrankheiten. Sie entwickelt sich schleichend und wird von den Betroffenen oft erst spät bemerkt, vor allem im privaten Umfeld. In diesem Beitrag wird beschrieben, wie die Wahrscheinlichkeitsdiagnose einer Lärmschwerhörigkeit gestellt wird und wie sie von anderen
Formen chronischer Schwerhörigkeit abgegrenzt werden kann. Tilman Brusis

Outdoor-Worker können durch berufliche UV-Einwirkung gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sein
Recht

Basalzellkarzinome nach beruflicher UV-Einwirkung als Wie-Berufskrankheit anerkannt

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Nachdem zunächst bis 2013 mindestens 26 Fälle von Basalzellkarzinom (BZK) nach beruflicher UV-Einwirkung wie eine Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2I SGB VII anerkannt worden waren, wird deren Anerkennung seit der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Hautkrebs durch UV-Licht vom 01.07.2013, die sich auf Plattenepithelkarzinome begrenzte, mit Hinweis auf weiteren Forschungsbedarf abgelehnt. Noch am 06.03.2023, also 10 Jahre später, lautete die Auskunft des BMAS lapidar, das Thema BZK befände sich im Beratungsstadium der „Vorprüfung“ des ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB). Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen. Dem tritt das vorliegende Urteil nicht zuletzt wegen der überlangen Verfahrensdauer beim Verordnungsgeber entgegen. Reinhard Holtstraeter

Abb. 1a,b:   Nadelentroster: 
  a  Einsatz auf Kreuzfahrt- und 
  b  Forschungsschiff
Weißfingerkrankheit 

Weißfinger durch Hand-Arm-­Vibrationen – eine unterschätzte Berufskrankheit?

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Vibrationen von Hand-Arm-geführten Werkzeugen können auch heute noch zu Durchblutungsstörungen der Finger führen. Betroffene und ihre Ärztinnen oder Ärzte erkennen häufig nicht die berufsbedingte Ursache, so dass der Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK) selten angezeigt wird. Frank Heblich und Wataru Kähler

Abb. 1:    Expositionsbestimmende Einflussfaktoren bei schweißtechnischen Arbeiten (ergänzt nach TRGS 528). Quelle: BGHM
 
 Fig. 1: Exposure-relevant factors in welding (supplemented in accordance with TRGS 528). Source: BGHM
Technische Aspekte – Einwirkungen von Schweißrauchen

Beurteilung der Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen (Siderofibrose) – Berufskrankheit Nr. 4115

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Voraussetzung für die Anerkennung einer Siderofibrose als Berufskrankheit (BK) Nummer 4115 ist eine „extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen“. Mit der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe hat sich das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 16.03.2021 (B 2 U 7/19 R) beschäftigt.

Sitzen als Berufskrankheit?

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Es gilt als leichte, ungefährliche Tätigkeit, doch die Gesundheitsgefahr ist beachtlich: Rückenschmerzen, Schulterbeschwerden, Laiendiagnose "Bandscheibe" und "Kreuz", ein erhöhtes Risiko für Diabetes Typ 2, für Herz-Kreislauf-Erkrankungen:

Tabelle 1:   Der SVLFG angezeigte BKen der BK-Nummern 4201, 4301 und 4302 in den letzten fünf Jahren
– Folge 2 –

Berufskrankheiten in der Grünen Branche

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Prävention  Bei dem SVLFG-Atemwegsverfahren betreuen SVLFG-Präventionsfachleute Versicherte, bei denen das Risiko besteht, dass sich eine berufsbedingte Atemwegserkrankung im Sinne der BKV entwickelt. Im Folgenden werden das Verfahren, die Vorgehensweise sowie die Vorteile für die Versicherten und die Solidargemeinschaft erklärt. Markus Breuer

Tabelle 1:   Ergebnisse Prick-Test
 Table 1: Skin prick test results

Berufsbedingte Kontakturtikaria und Verdacht auf allergische Rhinitis durch Sensibilisierung gegen Cannabis sativa

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Ein Zollmitarbeiter stellte sich mit Beschwerden einer
allergischen Rhinitis mit Arbeitsplatzbezug vor.

Hautschutz trägt wesentlich dazu bei, Hautkrankheiten zu verhindern beziehungsweise sie zu lindern
– Folge 1 –

Berufskrankheiten in der Grünen Branche

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Prävention  Im Rahmen des § 3 Hautarztverfahrens (BKV) betreuen SVLFG-Präventionsfachleute Versicherte mit krankhaften Hautveränderungen, bei denen das Risiko besteht, dass sich daraus eine berufsbedingte Hauterkrankung im Sinne der BKV entwickelt. Evaluierungen zeigen, dass mehr als 90 % der Betroffenen mit der Unterstützung, den Produkten und der Beratung durch die SVLFG sehr zufrieden oder zufrieden sind. Im Folgenden werden das Verfahren und die Vorgehensweise der SVLFG erklärt und die Vorteile für die Versicherten sowie für die Solidargemeinschaft beschrieben. Markus Breuer

Obstruktive Atemwegserkrankungen im Beruf

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Berufskrankheiten  Durch das Aufheben des Unterlassungszwangs ab dem 01.01.2021 unter anderem bei den obstruktiven Atemwegserkrankungen kommt nun bei wesentlich mehr Patientinnen und Patienten mit entsprechenden Krankheitsbildern eine Berufskrankheit infrage. Dieser Artikel führt gefährdende Tätigkeiten für obstruktive Atemwegserkrankungen auf und weist auf typische Herausforderungen hin, die bei der Abklärung auftreten können. Ergänzend werden einige Lösungsvorschläge unterbreitet, inwiefern das Prozedere zukünftig verbessert werden könnte. Das Frühmeldeverfahren Atemwege der DGUV wurde in drei Pilotregionen gestartet. Ludwig Frei-Stuber et al.

Abb. 1:    Chronisches Handekzem bei einer 56-jährigen Backwarenverkäuferin

BK 5101: Erfahrungen aus der allergologischen Praxis

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BK 5101  Auch wenn bei der Berufskrankheit Nr. 5101 („Schwere oder wiederholt rückfällige Hautkrankheiten“) zahlenmäßig irritative Ekzeme im Vordergrund stehen, ist eine allergologische Abklärung regelmäßig erforderlich, zumal irritative Ekzeme Ausschlussdiagnosen sind. Zu der allergologischen Abklärung gehören neben der serologischen Diagnostik Hauttestungen (Epikutan- und Pricktestungen, heute seltener Scratchtests und Provokationstests). Im Sinne eines erfolgreichen Fallmanagements ist dabei nicht nur auf berufliche Allergene, sondern auch auf Allergene in Hautschutzmitteln und in Therapeutika zu achten. Da die Verfügbarkeit kommerzieller Epikutantestsubstanzen zunehmend eingeschränkt ist, kommt der Testung von Eigensubstanzen der Versicherten eine immer größere Bedeutung zu. Peter Elsner