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TRGS 401

Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 401

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Von der Wissenschaft zur Praxis: Aktualisierung der Definition der Feuchtarbeit

TRGS 401 –From Science to Practise: Update of the Definition of Wet Work

Einleitung

Die Dauer des Tragens von okklusiv wirkenden Schutzhandschuhen wurde bis dato als ebenso schädigend wie der Kontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten angesehen. Aktuelle epidemiologische und experimentelle Untersuchungen zeigen jedoch,
dass:

  • Die typischen – als besonders gefährdend anzusehenden – Feuchtberufe durch eine bestimmte Exposition beziehungsweise ein bestimmtes Belastungsmuster charakterisiert sind. Dabei handelt es sich um einen Wechsel zwischen Okklusion (Handschuhtragen) und Flüssigkeitskontakt, meist kombiniert mit Kontakt zu Detergenzien oder dem Händewaschen.
  • Es trotz des mehrstündigen und durchgehenden Handschuhtragens (ohne mechanische Belastung) nicht zu vermehrten Hautproblemen kommt.
  • Der Wasserkontakt eine deutlich stärkere Hautbelastung/Barriereschädigung als die Okklusion durch Handschuhe hervorruft.
  • Die wissenschaftlichen Erkenntnisse haben zur Folge, dass zum Beispiel auch bei Wasserkontakt zur Verminderung der Barriereschädigung Schutzhandschuhe getragen werden sollten. Die neue TRGS 401 berücksichtigt nicht nur die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Okklusion und Flüssigkeitskontakten, sondern benennt auch erstmalig Handwaschfrequenzen, die Anlass zur Angebots- oder Pflichtvorsorge geben sollen.

    Nach sechsjähriger Überarbeitung wurde die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ im Oktober 2022 (TRGS 401) veröffentlicht. Sie ersetzt die Ausgabe von Juni 2008 mit Berichtigung von März 2011 und vermittelt unter anderem ein neues Bild der Feuchtarbeit.

    Die Feuchtarbeit ist eine der Hauptursachen für die Entstehung von sogenannten irritativen Kontaktekzemen der Hände. Diese führen am häufigsten zu schweren und/oder wiederholt rückfälligen Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101). Zudem begünstigt sie durch die entzündlichen Veränderungen der Hautbarriere die Entstehung von allergischen Kontaktekzemen (Fartasch 2012).

    Jährlich werden den Unfallversicherungsträgern in Deutschland über 20.000 beruflich bedingte Handekzeme meist durch sogenannte Hautarztberichte angezeigt. Die irritativen Kontaktekzeme der Hände stellen dabei die größte Gruppe der beruflich verursachten entzündlichen Hauterkrankungen (Behroozy u. Keegel 2014; Diepgen u. Coenraads 1999; Nicholson et al. 2010) dar. Mehr als zwei Drittel der beruflich bedingten Handekzeme verteilen sich auf nur sechs Tätigkeitsbereiche: die Friseur-, Nahrungsmittel-, Metallverarbeitungs- sowie Reinigungsbranche, das Baugewerbe, und die Gesundheitsberufe. Die Handekzeme treten somit überwiegend in Berufen mit Feuchtarbeit auf. Hier liegen vielfach auch Mischexpositionen mit häufigem Händewaschen, Kontakt zu Wasser oder irritativen Flüssigkeiten vor. Nach heutigem Wissensstand ist Feuchtarbeit der Haupt­risikofaktor für die Entstehung der irritativen Kontaktekzeme der Hände.

    Die Inhalte der aktuellen TRGS 401 wurden über die Jahre präzisiert und weiterentwickelt (Dörr u. Pieper 2023). Bereits 1996 wurden der unmittelbare Hautkontakt und das Arbeiten im sogenannten feuchten Milieu in den ehemaligen Regeln TRGS 150 und 531 definiert. Diese Punkte wurden 2006 in der ersten TRGS 401 zusammengefasst. In der Fassung von 2008 wurden dann auch die Informationen über die Entstehung von Sensibilisierungen durch Hautkontakt aus der ehemaligen TRGS 540 übernommen, während sensibilisierende Stoffe für die Atemwege in der TRGS 406 geregelt wurden.

    Anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse wurden nun in der aktuellen TRGS 401 bestimmte Gefährdungen der Haut wie der Umgang mit flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (Okklusion), die Häufigkeit des Händewaschens und der Hautkontakt zu wässrigen Flüssigkeiten (früher als feuchtes Milieu bezeichnet) neu gewichtet und quantifiziert. Vorgestellt werden die wissenschaftlichen Hintergründe, die zu den neuen Definitionen führten.

    Neue wissenschaftliche ­Erkenntnisse zur Feuchtarbeit

    Die meisten wissenschaftlichen Untersuchungen zur Feuchtarbeit orientieren sich an der erstmalig 2004 in Deutschland eingeführten konsensbasierten Definition der Feuchtarbeit in der damaligen TRGS 531 (Tiedemann et al. 2016; Funke et al. 2001; Jungbauer et al. 2004; Fartasch et al. 2012;
    Fartasch 2016). 2008 wurde diese Definition dann auch in der TRGS 401 verankert (Fartasch 2009; Ochsmann et al. 2006). In Deutschland bestimmt die Dauer der Feuchtarbeit zudem präventiv-medizinische Angebote wie die Angebots- oder Pflichtvorsorge. So sind bislang eine Angebotsvorsorge bei regelmäßig mehr als zweistündiger Feuchtarbeit und eine Pflichtvorsorge bei einer Dauer der Feuchtarbeit ab vier Stunden pro Arbeitstag vorzusehen. Zeiten der Arbeiten im feuchten Milieu und Zeiten des Tragens von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen, auch Okklusion genannt, wurden dabei nach der bisherigen TRGS 401 addiert. Dieses Vorgehen implizierte, dass hier die Arbeit im feuchten Milieu und das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen als biologisch gleichwertig gefährdend einzuschätzen waren.

    Viele Jahre wurden unterschiedliche Aspekte der Feuchtarbeit durch experimentelle und epidemiologische Untersuchungen analysiert. Dabei war eine einzelne Wertung der unterschiedlichen Gefährdungen der Haut, wie die Dauer des Handschuhtragens, dem Wechsel zwischen Okklusion und direktem Kontakt zu Wasser/Flüssigkeiten und dem häufigen Händewaschen, nicht möglich. Inzwischen liegen jedoch experimentelle Humanstudien und epidemiologische Feldstudien vor (Weistenhöfer et al. 2015), die ein Umdenken bezüglich der Einwirkungen durch Okklusion (Fartasch et al. 2012), der Bedeutung des Händewaschens und dem Wechsel zwischen Flüssigkeitseinwirkung, Okklusion und Reinigung der Haut nahelegen (Fartasch et al. 2012; Antonov et al. 2013; Tiedemann et al. 2016).

    Gefährdungsbeurteilung und neue ­Definition der Feuchtarbeit

    In der nun überarbeiteten TRGS 401 wurden aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse präventionsrelevante Definitionen entsprechend ergänzt und bestehende modifiziert.

    So wurde der allumfassende Begriff des „feuchten Milieus“ präzisiert und durch „Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten“ ersetzt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung haben Arbeitgeber zukünftig auf dieser Basis zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt. Es liegt eine Gefährdung, und somit eine Indikation für eine Angebotsvorsoge, wenn

  • die Beschäftigten tätigkeitsbedingt Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Arbeitstag haben. Als Beispiele für wässrige Flüssigkeiten werden wassergemischte Kühlschmierstoffe, wässrige (alkoholische) Desinfektionsmittel (auch als Gele) oder Reinigungsmittel aufgeführt.
  • das Händewaschen beziehungsweise die Häufigkeit der tätigkeitsbedingten Waschfrequenz bei mindestens 15-mal pro Arbeitstag liegt.
  • mehr als zehnmal pro Arbeitstag ein Wechsel mit Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe und Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten erfolgt oder mehr als fünfmal Händewaschen pro Tag jeweils im Laufe des Arbeitstages kombiniert wird mit dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen.
  • Die in der TRGS 401 angegebenen Frequenzen sollte jedoch lediglich orientierenden Charakter haben.

    Besonderes Belastungsmusters und Häufigkeit des Händewaschens

    In der wissenschaftlichen Literatur der letzten Jahre wurden erhöhte Risiken für das Auftreten von irritativen Kontaktekzemen durch häufiges Händewaschen ab einer Frequenz von 20-mal pro Arbeitstag dokumentiert (Hamnerius et al. 2018; Visser et al. 2014; Luk et al. 2011). Da die TRGS 401 ein Präventionsinstrument ist, bestand in den beratenden Gremien ein breiter Konsens, bereits eine Händewaschfrequenz von 15-mal als Gefährdung einzustufen. In diesem Fall ist dann eine Angebotsvorsorge anzubieten. Steigt die Frequenz des Händewaschens auf 25-mal pro Arbeitstag, muss eine Pflichtvorsorge veranlasst werden. Die erwähnten nummerischen Angaben zu den Belastungen durch Hautkontakt mit wässrigen Flüssigkeiten mit der zusätzlichen Belastung durch Handschuhokklusion beruhten jedoch lediglich auf Konsens. Ausgangslage waren hier die Erkenntnisse aus mehreren Studien, die zeigen konnten, dass die Haut nach Okklusion durch flüssigkeitsdichte Handschuhe mit einer stärkeren Schädigung bei Kontakt zu unterschiedlichen Einwirkungen wie zum Beispiel auf Detergenzien, die beim Händewaschen verwendet werden, reagiert (Fartasch et al. 2012; Antonov et al. 2013; Tiedemann et al. 2016). Die erhöhte Empfindlichkeit der Haut nach Okklusion scheint auch noch mehrere Stunden anzuhalten (Fartasch et al. 2012).

    Flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe und ihre Rolle bei der Prävention von Kontaktekzemen

    Flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe werden aufgrund von unterschiedlichen Indikationen als sogenannter „Handschutz“ in den Feuchtberufen und anderen beruflichen Tätigkeitsfeldern, bei denen der Umgang mit flüssigen Substanzen überwiegt, eingesetzt. Dies erfolgt beispielsweise zum Schutz – beziehungsweise als Präventionsmaßnahme – gegen Verschmutzung, Irritation und Verätzungen durch Kontakt zu chemischen Arbeitsstoffen und/oder im Rahmen von Hygienemaßnahmen sowie zum Infektionsschutz im Gesundheitswesen. Auch in neuen Arbeitsfeldern wie der Produktion von Halbleitern in Reinräumen werden flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhe verwendet. Allerdings dient hier das Tragen eher dem Produktschutz.

    Die angenommene Barriereschädigung der Haut durch Okklusion ist nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnistand wesentlich geringer als der zeitlich vergleichbare direkte Kontakt zu Wasser oder anderen Flüssigkeiten (Wetzky et al. 2009; Tiedemann et al. 2016; Jungbauer et al. 2004; Fartasch et al. 2012; Fartasch 2016; Weistenhöfer et al. 2015). Dies bedeutet, dass in der Praxis bei der Wahl zwischen „Haut nass“ oder „Handschuh nass“ auf jeden Fall dem Tragen von Handschuhen dem Vorzug zu geben ist. Angesichts der Tatsache, dass der berufliche Kontakt mit reinem Wasser eher die Ausnahme darstellt und in wässrigen Lösungen meist noch verschiedene Substanzen enthalten sind, wie zum Beispiel Detergenzien, die die irritative Potenz erhöhen, überwiegt hier die „protektive“ Wirkung des Handschuhtragens (Jungbauer et al. 2004).

    Die bisherigen Formulierungen in der TRGS 401 hatten teilweise dazu geführt, dass in bestimmten beruflichen Bereichen das Feuchtwerden der Haut und/oder das häufigere Händewaschen eher in Kauf genommen wurden, anstatt entsprechend schützende Handschuhe zu tragen.

    Nach der neuen TRGS 401 ist das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen daher nicht mehr als Feuchtarbeit an zu sehen.

    Die Verwendung von Schutzhandschuhen ist immer dann zu empfehlen, wenn dadurch Verschmutzungen und das Händewaschen reduziert werden kann. Die Benutzung flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe ist dem direkten Kontakt mit Wasser vorzuziehen. Beim Handschuhwechsel sollten Hände möglichst nur abgetrocknet und nicht gewaschen werden (Austrocknung durch Wasser und Reinigungsmittel), sofern die Hände zum Beispiel beim Ausziehen keinen Kontakt mit der
    Außenfläche der Handschuhe hatten.

    Hinweise zur Handreinigung und -desinfektion in der neuen TRGS 401

    In der aktualisierten TRGS 401 finden sich zur Reinigung der Hände und zur Desinfektion weitere unterstützende Hinweise in den Abschnitten „Allgemeine Hygienemaßnahmen“, „Organisatorische Schutzmaßnahmen“ sowie „Weitere Schutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit“.

    Hautreinigung

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Hautreinigung möglichst schonend zu erfolgen hat und die Intensität der Reinigung und die Auswahl des Reinigungsmittels dem Grad der Verschmutzung anzupassen sind. Dabei sollten nach neueren Erkenntnissen möglichst Hautreinigungsmittel ohne Reibekörper verwendet werden, auch wenn sie bei starker Verschmutzung die Waschzeit erheblich verkürzen können. Die längeren Waschzeiten bei Anwendung von sogenannten milden Reinigern führen offensichtlich nicht zu stärkeren Schädigungen der Hautbarriere (Gina et al. 2023b). Der Einsatz reibekörperhaltiger Hautreinigungsmittel sollte nur der Entfernung von stark anhaftenden Verschmutzungen dienen, die in der Arbeitsorganisation möglichst verhindert werden sollten. Auf den Einsatz von Reinigungsbürsten muss verzichtet werden. Ist dennoch der Einsatz reibekörperhaltiger Hautreinigungsmittel erforderlich, sollte dies möglichst selten erfolgen, zum Beispiel nur am Ende des Arbeitstages. An Waschplätzen sollten daher immer zusätzlich reibekörperfreie Hautreinigungsmittel wie Flüssigreiniger zur Verfügung gestellt werden.

    Desinfektion und Händewaschen

    Da aus wissenschaftlichen Studien bereits seit langem bekannt ist, dass die Kombination aus Händewaschen und Händedesinfektion vermehrt zu irritativen Kontaktekzemen im Gesundheitswesen oder im Sanitär- und Hygienebereich führen und die Händedesinfektion deutlich hautschonender als das Händewaschen ist (Jungbauer et al. 2004; Slotosch et al. 2007) sollte bei nicht sichtbarer Verschmutzung, aber mikrobieller Belastung lediglich eine Händedesinfektion erfolgen.

    Weitere Schutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit und die Anwendung von Hautschutzmittel

    In der TRGS 401 findet sich unter anderem die Empfehlung, dass nach Ausziehen der flüssigkeitsdichten Handschuhe die Hände möglichst nur mit einem Einmalhandtuch abgetrocknet werden sollten, um so ein Händewaschen zu vermeiden. Außerdem sollten die Hände nicht unmittelbar desinfiziert oder mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen belastet werden. Hier ist allerdings zu betonen, dass dies nicht für Tätigkeiten in hygienesensiblen Bereichen (ermittelt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung) umsetzbar ist – hier gelten nach wie vor die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), die besagen, dass nach dem Ausziehen der Handschuhe in jedem Fall eine Händedesinfektion durchzuführen ist, „da Handschuhe auf Grund unerkannter Perforationen und dem Risiko der Kontamination beim fehlerhaften Ausziehen der Handschuhe keinen lückenlosen Schutz vor der Kontamination der Hände gewähren“.

    Anwendung von Hautschutzmitteln

    Es wird empfohlen, dass vorzugsweise solche Hautschutzmittel angewendet werden sollten, die eine nachgewiesene Wirksamkeit aufweisen. Hier sollte jedoch auch das Nachweisverfahren für die ausgelobte Schutzwirkung dargelegt worden sein. Die Wirksamkeitsprüfung sollte durch den Hersteller nach geltenden wissenschaftlichen und medizinischen Empfehlungen durchgeführt worden sein (siehe AWMF-Leitlinie „Berufliche Hautmittel“ der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie – ABD; Fartasch et al. 2015). Hautschutzmittel, deren Wirksamkeit am Menschen (in vivo) nachgewiesen wurde (z. B. repetitives Irritationsmodell = mehrfache wiederholte Einwirkung über mehrere Tage; Schliemann et al. 2014) sind bei der Auswahl zu bevorzugen, weil bisherige In-vitro-Testungen zum Wirksamkeitsnachweis die eigentliche berufliche Expositionssituation nicht zur Genüge simulieren. Hautschutzmittel, die nach dem DGUV Grundsatz GS-PS-14 „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln“ zertifiziert sind, erfüllen diese Vorgaben und sind für die meisten Feuchtarbeitsplätze geeignet. Sie sind erkennbar an dem DGUV Test-Zeichen mit dem Zeichenzusatz „Wirksamkeit
    geprüft“.

    Die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln zur Verringerung von Okklusionseffekten durch flüssigkeitsdichte Handschuhe ließ sich bis dato wissenschaftlich nicht belegen (Gina et al. 2023a; Fartasch et al. 2011). Sollte jedoch zusätzlich eine Tätigkeit mit wiederholtem Kontakt zu Wasser oder hautreizenden Substanzen vorliegen, wäre die Anwendung von Hautschutzmitteln zu erwägen – hier sollte jedoch ein genügend zeitlicher Abstand zum Anlegen der Handschuhe gegeben sein, da ansonsten das Handschuhmaterial durch Inhaltsstoffe der Hautschutzmittel beeinträchtigt werden könnte.

    Interessenkonflikt: Die Autoren MF und MG sind als Gutachter für die Sozialgerichtsbarkeit und die gesetzliche Unfallversicherung tätig und sind am Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Institut der Ruhr-Universität (IPA) beschäftigt. Das IPA ist ein unabhängiges Forschungsinstitut der Ruhr-Universität Bochum. Die Autorin BP ist im Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft Holz und Metall tätig und leitet das Sachgebiet Hautschutz im DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen. Die Ansichten in diesem Artikel sind die des Autorenteams.

    Literatur

    Antonov D, Kleesz P, Elsner P, Schliemann S: Impact of glove occlusion on cumulative skin irritation with or without hand cleanser-comparison in an experimental repeated irritation model. Contact Derm 2013; 68: 293–299.

    Diepgen TL, Coenraads PJ: The epidemiology of occupational contact dermatitis. Int Arch Occup Environ Health 1999; 72: 496–506.

    Fartasch M: Hautschutz. Von der TRGS 401 bis zur Leitlinie „Berufliche Hautmittel“. Hautarzt 2009; 60: 702–707.

    Fartasch M: Entstehung und Verstärkung der allergischen Kontaktreaktionen durch Irritanzien. Allergologie 2012; 35: 237–241.

    Fartasch M: Wet Work and Barrier Function. Curr Probl Dermatol 2016; 49: 144–151.

    Fartasch M, Diepgen TL, Drexler H, Elsner P, John SM, Schliemann S: S1 guideline on occupational skin products: protective creams, skin cleansers, skin care products (ICD 10: L23, L24) – short version. J Dtsch Dermatol Ges 2015; 13: 594–606.

    Fartasch M, Taeger D, Broding H et al.: Hautschutz unter Handschuhen – welche Effekte lassen sich experimentell nachweisen? Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2011; 46: 162.

    Fartasch M, Taeger D, Broding HC et al.: Evidence of increased skin irritation after wet work: impact of water exposure and occlusion. Contact Derm 2012; 67: 217–228.

    Funke U, Fartasch M, Diepgen TL: Incidence of work-related hand eczema during apprenticeship: first results of a prospective cohort study in the car industry. Contact Derm 2001; 44: 166–172.

    Gina M, Wichert K, Kutz G, Brüning T, Fartasch M: Applying skin protective cream and the wearing of gloves? – A randomized controlled experimental study. Contact Derm 2023a; 88: 372–382.

    Gina M, Wichert K, Pieper B, Behrens T, Brüning T, Fartasch M: Irritative potential of different washing procedures used for heavy-duty soiling: short and intense or longer and mild? Contact Derm 2023b; 88: 363–371.

    Hamnerius N, Svedman C, Bergendorff O, Björk J, Bruze M, Pontén A: Wet work exposure and hand eczema among healthcare workers: a cross-sectional study. Br J Dermatol 2018; 178: 452–461.

    Jungbauer FH, van der Harst, J J, Groothoff JW, Coenraads PJ: Skin protection in nursing work: promoting the use of gloves and hand alcohol. Contact Derm 2004; 51: 135–140.

    Luk N-MT, Lee H-CS, Luk C-KD et al.: Hand eczema among Hong Kong nurses: a self-report questionnaire survey conducted in a regional hospital. Contact Derm 2011; 65: 329–335.

    Nicholson PJ, Llewellyn D, English JS: Evidence-based guidelines for the prevention, identification and management of occupational contact dermatitis and urticaria. Contact Derm 2010; 63: 177–186.

    Ochsmann E, Drexler H, Schaller KH, Korinth G: Feuchtarbeit versus okklusiver Schutzhandschuh – der Versuch einer evidenzbasierten Bewertung der beiden potentiell hautschädigenden Einflüsse. Dermatologie in Beruf und Umwelt 2006; 54: 3–12.

    Schliemann S, Diepgen TL, John SM et al.: In-vivo-Evaluierung von Hautreinigungsprodukten – Wissenschaftlicher Abschlussbericht des DGUV-Forschungsprojektes FP 276. Derm Beruf Umwelt 2014; 62: 3–34.

    Slotosch CM, Kampf G, Loffler H: Effects of disinfectants and detergents on skin irritation. Contact Derm 2007; 57: 235–241.

    Tiedemann D, Clausen ML, John SM, Angelova-Fischer I, Kezic S, Agner T: Effect of glove occlusion on the skin barrier. Contact Derm 2016; 74: 2–10.

    Visser MJ, Verberk MM, van Dijk, Frank J H, Bakker JG, Bos JD, Kezic S: Wet work and hand eczema in apprentice nurses; part I of a prospective cohort study. Contact Derm 2014; 70: 44–55.

    Weistenhöfer W, Wacker M, Bernet F, Uter W,
    Drexler H: Occlusive gloves and skin conditions: is there a problem? Results of a cross-sectional study in a semiconductor company. Br J Dermatol 2015; 172: 1058–1065.

    Wetzky U, Bock M, Wulfhorst B, John SM: Short- and long-term effects of single and repetitive glove occlusion on the epidermal barrier. Arch Dermatol Res 2009; 301: 595–602.

    doi:10.17147/asu-1-309299

    Weitere Infos

    Aktualisierung der Definition der Feuchtarbeit in der neuen TRGS 401. IPA Journal 03/2022, S. 12ff.
    https://publikationen.dguv.de/forschung/ipa/ipa-journal/4643/ipa-journa…

    Dörr R, Pieper B: Die Sachgebiete Schutzkleidung und Hautschutz im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (FB PSA) informieren: Neue TRGS 401 – Gefährdung durch Hautkontakt. sicher ist sicher 2023; 74: 194–199.
    www.dguv.de/medien/fb-psa/de/sis-artikel/sis-2018-11.pdf

    TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen, 2022.
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-401.html

    Behroozy A, Keegel TG: Wet-work Exposure: A Main Risk Factor for Occupational Hand Dermatitis. Saf Health Work 2014; 5: 175–180.
    https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4266809/pdf/main.pdf

    Kernaussagen

    Bei der Überarbeitung der TRGS 401 wurden folgende aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt (Fartasch et al. 2023):

  • Die typischen und als besonders gefährdend anzusehenden Tätigkeiten in den sogenannten Feuchtberufen sind durch ein bestimmtes Belastungsmuster mit einem Wechsel zwischen Okklusion und Flüssigkeitskontakt charakterisiert. Vergleicht man die beiden Feuchtbelas­tungen Okklusion und Wasserkontakt, so führt der Wasserkontakt zu einer deutlich stärkeren Hautbelastung beziehungsweise Barriereschädigung als dies bei der Okklusion der Fall ist.
  • Untersuchungen zu den Wechselwirkungen zwischen Okklusion und Hautreinigungsmaßnahmen zeigen, dass sich die Hautbarriere wesentlich langsamer regeneriert, wenn die Haut ­bereits durch Flüssigkeitskontakt vorgeschädigt ist.
  • Erstmalig wurde in der TRGS 401 festgelegt, dass eine bestimmte Händewaschfrequenz zur Angebots- oder Pflichtvorsorge führen sollte.
  • Koautor und Koautorin

    Michal Gina
    Bereich der klinischen und experimentellen Berufs­dermatologie, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV, Institut der Ruhr- Universität Bochum (IPA)

    Birgit Pieper
    Sachgebiet Hautschutz im DGUV Fachbereich; Persönliche Schutzausrüstungen, c/o Berufs­genossenschaft Holz und Metall (BGHM), Dortmund

    Kontakt

    Prof. Dr. med. Manigé Fartasch
    Bereich der klinischen und experimentellen Berufs­dermatologie; Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV; Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA); Bürkle-de-la-Camp-Platz 1; 44789 Bochum, Germany

    Foto: Naurath, IPA