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Mutterschutz nach einer Fehlgeburt – Ärztliche Bescheinigung erforderlich

Eine entsprechende Gesetzesänderung ist zum 1. Juni in Kraft getreten. Ärzte füllen hierfür ein Formular aus, das auf der Website der KBV heruntergeladen werden kann oder bei der Krankenkasse erhältlich ist.

Zum Artikel: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/06-05/mutterschutz-nach-einer-fehlgeburt-aerztliche-bescheinigung-erforderlich