Unter anderem durch Einführung eines „pandemischen Notstands“ und eines Implementierungsgremiums. Das Gesetz wartet nun auf Bundesratszustimmung.
Wie das Bundesgesundheitsministerium berichtet, hat das Bundeskabinett am 16. Juli 2025 einen Entwurf zur Umsetzung der beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet. Mit dem Gesetzesvorhaben sollen die WHO und ihre Vertragsstaaten künftig schneller und effektiver auf grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen reagieren können. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Dies sind die wichtigsten Neuerungen:
- Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“, mit dem der WHO-Generaldirektor zeitlich befristete Krisenempfehlungen aussprechen kann.
- Festschreibung der Prinzipien „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als verbindliche Grundlage.
- Beschleunigung des Prüfalgorithmus zur Übermittlung von Verdachtsfällen unklarer Atemwegserkrankungen.
- Verpflichtung der Staaten, sich eng mit der WHO abzustimmen, wenn unklare Gesundheitsereignisse auftreten, um mögliche Ausbreitungsrisiken zügiger bewerten zu können.
- Einrichtung eines Implementierungskomitees zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der IGV.
- Ausbau staatlicher Kapazitäten insbesondere in den Bereichen regionale Labordiagnostik, Risikokommunikation gegen Desinformation und klinische Handlungsempfehlungen.
- Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus unter Aufsicht der Weltgesundheitsversammlung zur effektiveren Nutzung internationaler Mittel beim Kapazitätsaufbau.
Zur Pressemitteilung: Kabinett beschließt Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften | BMG