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Gender Care Gap im europäischen Vergleich

The Gender Care Gap in a European Comparison – Current Data and Studies

The term „gender gaps“ encompasses various inequalities between the genders – particularly economic ones – that affect different areas of life. All these gender gaps are closely interconnected and result in long-term economic and social disadvantages for women. Gender-specific economic disparities between men and women are driven primarily by the fact that women in Germany spend fewer hours in paid employment.1

Gender Care Gap im europäischen Vergleich – Aktuelle Daten und Studien

Unter dem Begriff Gender Gaps werden verschiedene (insbesondere ökonomische) Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zusammengefasst, die sich auf unterschiedliche Lebensbereiche beziehen. Alle diese Gender Gaps sind eng miteinander verknüpft und führen zu langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen für Frauen. Insbesondere die geschlechtsspezifischen ökonomischen Lücken zwischen Männern und Frauen werden vor allem durch die geringere Stundenzahl verursacht, die Frauen in Deutschland für Erwerbsarbeit verwenden.1

Kernaussagen

  • Frauen in Deutschland leisten durchschnittlich 43,4 % mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer, was langfristig zu erheblichen finanziellen Nachteilen wie geringeren Rentenan­sprüchen führt.
  • Der Gender Care Gap variiert innerhalb der EU stark und wird maßgeblich durch nationale Familienpolitik und kulturelle Normen beeinflusst.
  • Der Gender Care Gap ist als Indikator im Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung definiert.

1 Einführung

Der Gender Care Gap bezeichnet den Unterschied im zeitlichen Aufwand, den Frauen und Männer für unbezahlte Sorgearbeit (Care-Arbeit) aufbringen. Hierzu zählen Tätigkeiten wie Hausarbeit, Einkaufen, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, ehrenamtliches Engagement und weitere unbezahlte Hilfen für andere Haushalte.2

Das Konzept und die Definition des Gender Care Gaps wurde als Indikator im Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung entwickelt. Der Begriff wird international unterschiedlich verwendet, üblich sind auch Bezeichnungen des Konzepts als „unpaid care work“, „gender gaps in unpaid care“ oder „gender gaps in care work“.

Der Gender Care Gap in Deutschland (Stand 2022) beträgt laut dem Statistischen Bundesamt 43,4 %.3 Danach verbringen Frauen durchschnittlich täglich 43,4 % mehr Zeit mit unbezahlter Sorgearbeit als Männer, was umgerechnet 76 Minuten pro Tag oder etwa 9 Stunden pro Woche mehr entspricht. Männer leisten durchschnittlich 20,42 Stunden, Frauen 29,52 Stunden unbezahlte Sorgearbeit pro Woche.4 Im Vergleich zur letzten Erhebung 2012/2013 im Rahmen des Zweiten Gleichstellungsberichts hat sich der Gender Care Gap verringert; zum Erhebungszeitpunkt 2012/2013 betrug er 52,4 %, das entspricht einer Differenz von 87 Minuten pro Tag.

Bei Betrachtung der Art der unbezahlten Arbeit im Jahr 2022 zeigt sich, dass Frauen pro Woche ungefähr oder mehr als doppelt so viel Zeit für die Zubereitung von Mahlzeiten und Küchenarbeit, das Einkaufen und die Haushaltsorganisation, die Instandhaltung von Haus und Wohnung, das Ändern und Pflegen von Textilien, die Betreuung, Pflege und Unterstützung von Haushaltsmitgliedern aufwenden. Lediglich im Bereich Gartenarbeit, Pflanzen- und Tierpflege, Bauen und handwerkliche Tätigkeiten verbringen Männer mehr Zeit als Frauen.5

Frauen übernehmen also deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Sie sind deshalb häufiger in Teilzeit beschäftigt oder unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit, insbesondere nach der Geburt von Kindern oder bei der Pflege von Angehörigen. Durch die zusätzliche Sorgearbeit verbringen Frauen also weniger Zeit mit Erwerbsarbeit und haben weniger Berufserfahrung und geringere Aufstiegsmöglichkeiten. Dies verstärkt langfristig den Gender Pay Gap, der den durchschnittlichen Unterschied im Brutto­stundenverdienst zwischen Frauen und Männern beschreibt. Auch haben Frauen durch die Arbeitszeitunterbrechung aufgrund von Care-Arbeit schlechtere Rentenansprüche, was zum sogenannten Gender Pension Gap führt. All diese Einkommenseinbußen im Verlauf des Lebens lassen sich auch mit dem Gender Lifetime Earnings Gap beschreiben.6

Trotz einer gemeinsamen EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter7 variieren Ausmaß und Ursachen des Gender Care Gaps deutlich zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. So spielen Faktoren wie nationale Familienpolitiken, kulturelle Normen, Erwerbsstrukturen und der Ausbau sozialstaatlicher Leistungen eine entscheidende Rolle. In Ländern mit umfassenden familienpolitischen Maßnahmen, wie beispielsweise den nordischen Staaten, ist eine gleichmäßigere Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu beobachten. Dagegen gibt es in Ländern mit weniger ausgeprägten Unterstützungsstrukturen, wie beispielsweise Griechenland, eine stärkere Konzentration der Sorgearbeit auf Frauen.

Im Folgenden wird auftragsgemäß der Gender Care Gap im europäischen Vergleich anhand von vergleichenden Datenbanken und Literatur dargestellt und anschließend die politischen Maßnahmen in Deutschland sowie in den europäischen Ländern Finnland, Frankreich, Niederlande und Spanien erörtert.

2 Vergleichende Datenbanken und Literatur

In der Datenbank von Eurostat werden anhand von Daten aus dem Jahr 2010 die unterschiedlichen Zeitanteile von Männern und Frauen bei der bezahlten und unbezahlten Arbeit für Haushalts- und Familienpflegetätigkeiten erfasst und ausgewertet. Danach liegt der Zeitaufwand für Haushalts- und Familienpflegetätigkeiten für die Gesamtbevölkerung in den einzelnen Ländern im Durchschnitt zwischen drei und vier Stunden, wobei Frauen in allen Ländern wesentlich stärker eingebunden seien als Männer. Der geschlechtsspezifische Unterschied ist nach dieser Erhebung in der Türkei (drei Stunden und 16 Minuten mehr Zeitaufwand für Frauen als für Männer), Italien (zwei Stunden und 47 Minuten) und Griechenland (zwei Stunden und 21 Minuten) am größten, während er in Norwegen (47 Minuten), den Niederlanden (eine Stunde und zwei Minuten), Finnland (eine Stunde und neun Minuten) und Frankreich (eine Stunde und elf Minuten) am geringsten ist. Die Beteiligungsquote der Frauen bei Tätigkeiten im Haushalt und bei der Familienpflege (gemeint ist der prozentuale Anteil aller Frauen) liegt in allen Ländern zwischen 94 und 98 % und ist damit deutlich höher als die Beteiligungsquote der Männer. Diese ist in Spanien mit 76 % sehr niedrig (Werte aus dem Jahr 2010), in Frankreich liegt sie bei 81 %, in Deutschland und in den Niederlanden bei 87 %. Am höchsten ist die Beteiligungsquote der Männer in Finnland mit 91 %. (Zum Vergleich: Im Jahr 2000 betrug die Beteiligungsquote der Männer in Spanien 72 %, in Frankreich 82 %, in Deutschland 88 % und in Finnland 90 %.) Bei den typischen Haushaltstätigkeiten wie Hausreinigung, Lebensmittelverwaltung, Bügeln und Wäschewaschen ist nach der Erhebung die Beteiligungsquote der Frauen systematisch höher als die der Männer. Die Lebensmittelverwaltung wird am häufigsten sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt: Die Beteiligungsquote der Männer an der Lebensmittelverwaltung liegt zwischen 20 und 70 %, wobei sie in Finnland mit 61 % am zweithöchsten ist (nach Norwegen). Danach folgen die Niederlande mit 52 %, Deutschland mit 48 %, Frankreich mit 43 % und schließlich Spanien mit 44 %.8

Das EIGE, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen, veröffentlicht jährlich den so genannten Gender Equality Index, der die Geschlechtergerechtigkeit in den EU-Mitgliedstaaten bewertet. Dabei erhalten die Mitgliedstaaten eine Bewertung bezüglich unterschiedlicher Faktoren der Gleichstellung. Der Zeit-Indikator misst Geschlechterungerechtigkeiten in Bezug auf die verbrachte Zeit mit Haushalts- und Familienpflegearbeit und mit sozialen Aktivitäten. Dabei wird betrachtet, wie viel Prozent der Männer und Frauen im Alter von 18 bis 74 Jahren im jeweiligen Land Zeit für Pflege, Haushalt und soziale Aktivitäten investieren. Das Ranking der gleichberechtigten Aufteilung von Haus- und Pflegearbeit ergibt die Spitzenbewertung für Schweden mit 93,1 von 100 Punkten; Schwedinnen und Schweden haben demnach die geringste Differenz in der Zeitaufteilung. Für Pflegeaktivitäten verbringen in Schweden beide Geschlechter gleich viel Zeit, bei Hausarbeit besteht eine Geschlechterdifferenz von 15 Prozentpunkten. Das Ranking für Finnland liegt bei 89,9 Punkten, Spanien bei 85,6 Punkten, die Niederlande bei 85 Punkten, Frankreich bei 81,7 und Deutschland bei 74,1 Punkten. In Deutschland liegt die Zeitdifferenz für Pflegeaktivitäten bei acht Prozentpunkten, bei Haushaltsaktivitäten bei 19 Prozentpunkten. Die Differenz zwischen Männern und Frauen bei der Pflege- und Haushaltszeit ist im EU-Durchschnitt deutlich höher bei Paaren mit Kindern als bei allen anderen Familienkonstellationen.

Das EIGE veröffentlichte ebenfalls einen Bericht zur Arbeitsverteilung zwischen den Geschlechtern, dem Gender Care Gap, Belastungen durch Sorgearbeit und Entlastungen durch Betreuungseinrichtungen:
A Better Work-Life Balance: Bridging the gender care gap, 2023, abrufbar unter https://eige.europa.eu/publications-resources/publications/better-work-….

Aus dem Jahr 2020 stammt die Publikation: Geschlechtsspezifische Ungleichheiten bei Sorgearbeit und Entgelt in der EU 2020, abrufbar unter https://eige.europa.eu/publications-resources/publications/gender-inequ…. Nachfolgend ist die EIGE-Datenbank für die Ermittlung geschlechterbasierter Ungleichheiten einsehbar: Gender Statistics Database – Survey of gender gaps in unpaid care, individual and social activities, abrufbar unter https://eige.europa.eu/gender-statistics/dgs/browse/eige/eige_gap.

Die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa analysiert hier die Strategie der Europäischen Union zur Vereinbarkeit von Beruf und Privat­leben für Eltern und pflegende Angehörige (Richtlinie (EU) 2019/1158 vom 20. Juni 2019). Die EU-Richtlinie wurde zur Förderung gleichberechtigter Arbeitsteilung, zur Stärkung der Gleichstellung und zur Verringerung des Gender-Pay-Gaps erlassen und setzt EU-weite Mindeststandards zu Elternfreistellungen für Sorgearbeit (pflegende Angehörige und Väter), flexible Arbeitszeiten sowie das Recht auf Arbeitsfreistellung aus dringenden familiären Gründen fest. Bis August 2022 hatten die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Im Dossier werden Umsetzungsmodelle aus Dänemark, Finnland und Portugal beschrieben, die zeigen, wie die drei Länder die konkreten Freistellungsregelungen für Eltern und den finanziellen Ausgleich ausgestalten. Auch werden einzelne Fakten zur nationalen Vereinbarkeitspolitik in Europa herausgestellt – darunter zum Beispiel, dass in Dänemark und teilweise auch in Österreich ein Care-Gehalt für Pflegende ausgezahlt werden könne und dass in Irland Pflegende einen Anspruch auf eine Freistellung von bis zu 104 Wochen hätten. Die Freistellung für zweite Elternteile sei in Frankreich, Italien, Portugal und Spanien mindestens für einen bestimmten Zeitraum verpflichtend, in Portugal und Spanien hätten beide Elternteile ein Recht auf eine bezahlte Pause während der Arbeitszeit zum Stillen oder Füttern des Kindes.

  • Frericks, Patricia, Die Absicherung familialer Sorgearbeit in der Rente. Entwicklungen und Konzepte im internationalen Vergleich. In: Blank/Hofmann/Buntenbach (Hrsg.): Neustart in der Rentenpolitik – Analysen und Perspektiven, S. 139–156, 2020 (abrufbar unter: https://doi.org/10.5771/9783748906889-139)

Die Autorin dieses Aufsatzes analysiert, wie unbezahlte Sorgearbeit (insbesondere familiäre Pflegearbeit) in den Rentensystemen verschiedener Länder berücksichtigt wird. Dabei liegt der Fokus auf den Rentenansprüchen von Menschen, die aufgrund der Übernahme von Pflegeaufgaben (z. B. Pflege von Kindern, alten oder kranken Familienmitgliedern) keine reguläre Erwerbsarbeit ausüben konnten. Bei dem Vergleich verschiedener internationaler Ansätze zur ­Rentenabsicherung von Sorgearbeit stellt sie fest, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern gebe:

  • Skandinavische Länder wie Schweden und Norwegen hätten ein System entwickelt, das stärker auf die Anerkennung von Sorgearbeit setzt. Hier werden Pflege­zeiten als Beitragsjahre angerechnet, was die Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen erhöht.
  • In Deutschland existierten zwar Regelungen zur Anrechnung von Pflegezeiten für die Rentenversicherung, jedoch seien diese begrenzt und oft nicht ausreichend, um die wirtschaftlichen Nachteile der Pflegearbeit langfristig auszugleichen.
  • Frankreich hat ebenfalls Regelungen zur Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung. Diese Regelungen seien jedoch, so die Autorin, eher kompliziert und würden nicht immer vollständig in Anspruch genommen, da die Bürokratie Hürden für die Antragstellung auf Pflegezeiten als Renten­anspruch schaffe.
  • In den Niederlanden hätten Pflegepersonen einen Anspruch auf eine Zusatzrente, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Stunden Pflege leisteten. Auch bestünde ein gut entwickeltes Pflegeversicherungssystem, das den Zugang zu Pflegeleistungen erleichtere, was indirekt auch die Rentenabsicherung von Pflegepersonen unterstütze.
  • In Südeuropa sei die unbezahlte Pflegearbeit traditionell stark mit geschlechtsspezifischen Rollenbildern verbunden, so dass Frauen den Großteil der Sorgearbeit leisteten. Diese Länder hätten weniger weitreichende Regelungen zur Anrechnung von Pflegezeiten in das Rentensystem.

Reformen in der Rentenpolitik sollten darauf abzielen, die Sorgearbeit als gleichwertige Arbeit in die Rentensysteme zu integrieren und insbesondere für langfristig pflegende Angehörige die finanzielle Absicherung von Pflegearbeit sicherzustellen, und die Rentenansprüche für pflegende Menschen aufzuwerten, um den Wohlstand im Alter nicht nur von Erwerbstätigkeit, sondern auch von unbezahlter Arbeit abzusichern.

  • Goossen, Mikael, The gender gap in welfare state attitudes in Europe: The role of unpaid labour and family policy. J Eur Socl Pol, 2020; 30(4): 452–466,
    5. Februar 2020 (abrufbar unter: https://doi.org/10.1177/0958928719899337)

Diese Studie untersucht, wie unbezahlte Arbeit und Familienpolitik in Europa die Einstellungen von Männern und Frauen zum Wohlfahrtsstaat beeinflussen und warum es zwischen den Geschlechtern auch hier eine Differenz gibt. Dass Frauen den größten Teil der Pflegearbeit und Haushaltsführung übernehmen, wirke sich negativ auf ihre Arbeitsmarktpartizipation und wirtschaftliche Unabhängigkeit aus. Diese Ungleichverteilung habe tiefgreifende Folgen für die Einstellungen der Geschlechter zum Wohlfahrtsstaat: Frauen neigten eher dazu, den Wohlfahrtsstaat zu unterstützen, da sie stärker auf staatliche Hilfe angewiesen seien, um ihre unbezahlte Arbeit auszugleichen oder zu ergänzen. Männer hätten aufgrund ihrer geringeren Beteiligung an unbezahlter Arbeit weniger Bedarf an solchen staatlichen Unterstützungsmechanismen und zeigten daher weniger Zustimmung zu den Leistungen des Wohlfahrtsstaates, so die Studie. Die Familienpolitik eines Landes spiele eine zentrale Rolle dabei, wie unbezahlte Arbeit zwischen den Geschlechtern verteilt würde und wie sie die Wahrnehmung des Wohlfahrtsstaates beeinflusse.

Länder mit großzügigeren Familienleistungen (z. B. skandinavische Länder) tendierten dazu, die Geschlechterdifferenz in der Einstellung zum Wohlfahrtsstaat zu verringern, da beide Geschlechter gleiche Chancen hätten, von der staatlichen Unterstützung zu profitieren. In Ländern mit weniger umfassender Familienpolitik bleibe die Geschlechterdifferenz – auch in der Einstellung zum Wohlfahrtsstaat – dagegen größer.

Dieser Publikation zufolge leisteten Frauen in den letzten 20 Jahren weltweit 76,2 % der gesamten unbezahlten Pflegearbeit, was mehr als dreimal so viel ist wie die Pflegearbeit von Männern. Dies habe Auswirkungen auf deren Arbeitsmarktteilnahme: Im Jahr 2018 gaben 606 Millionen Frauen im erwerbsfähigen Alter an, aufgrund unbezahlter Pflegearbeit nicht am Arbeitsmarkt teilzunehmen; bei Männern waren es nur 41 Millionen. Insbesondere in Südeuropa leisteten Frauen nach wie vor die meiste Pflegearbeit, während skandinavische Länder wie Schweden oder Norwegen durch fortschrittliche politische Maßnahmen (z. B. bezahlte Elternzeit, öffentliche Kinderbetreuung) eine bessere Balance förderten. Würde die unbezahlte Pflegearbeit auf Basis des Mindestlohns bewertet, entspräche sie, so der Autor, etwa neun Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts, was rund elf Billionen US-Dollar entspricht. Die ILO fordert eine Verdopplung der Investitionen in Bildung, Gesundheit und soziale Arbeit bis 2030, um eine drohende globale Pflegekrise zu verhindern und gleichzeitig 269 Millionen neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es sollen politische Maßnahmen ergriffen werden, die die ungleiche Verteilung der Pflegearbeit adressieren, um die Arbeitsmarktteilnahme von Frauen zu erhöhen und Geschlechterungleichheiten zu verringern. Die ILO betont außerdem die Bedeutung der Anerkennung, Reduzierung und Umverteilung unbezahlter Pflege­arbeit sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen im Pflegebereich, um eine gerechtere Gesellschaft zu fördern.9

Die zentrale Fragestellung dieser Studie war, inwieweit die Pandemie bestehende Ungleichheiten im Bereich der unbezahlten Pflegearbeit und der bezahlten Erwerbsarbeit verstärkt habe, insbesondere für Frauen, die bereits vor der Krise häufiger als Männer in der unbezahlten Pflegearbeit tätig waren. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Pandemie zu einem erheblichen Anstieg der unbezahlten Pflegearbeit und zu einem großen Rückgang der Erwerbsbeteiligung von Frauen geführt habe. Besonders betroffen waren Mütter, die mit den Schließungen von Schulen und Kitas den Großteil der zusätzlichen unbezahlten Betreuungsarbeit übernahmen. Dies führte zu erhöhtem Stress und zu negativen Folgen für ihre Erwerbsbeteiligung und Karrierechancen. Mütter erlebten stärkere Einschnitte in das Berufsleben als andere Gruppen, was auf die zusätzliche Belastung durch unbezahlte Sorgearbeit zurückzuführen sei. Die Studie weist darauf hin, dass solche Ungleichheiten in der unbezahlten Arbeit bei politischen Maßnahmen berücksichtigt werden müssten. Die Autoren fordern eine geschlechtersensible Politikgestaltung, um die ungleiche Verteilung unbezahlter Arbeit zu adressieren und die negativen Auswirkungen auf Frauen, insbesondere Mütter, abzufedern.

3 Deutschland

3.1 Maßnahmen zur Verringerung des Gender Care Gaps

Der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 ist ein umfassender Bericht, der den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland analysiert und darauf aufbauend Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik formuliert. Er besteht aus einem Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission sowie einer Stellungnahme der Bundesregierung. Mit dem Untertitel „Erwerbs- und Sorge­arbeit gemeinsam neu gestalten“ nimmt er Bezug auf die ungleiche Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit, den Gender Care Gap. Der Bericht resümiert, dass Frauen in Deutschland nach wie vor deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit (z. B. Kinderbetreuung, Pflege) übernähmen als Männer. Diese Ungleichheit beeinflusse sowohl die Erwerbsbeteiligung als auch die Karrierechancen von Frauen negativ. Der Bericht empfiehlt daher politische Maßnahmen, um Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerechter zu verteilen und so die Gleichstellung voranzubringen.10

Maßnahmen, die unter anderem darauf abzielen, die Verteilung der Care-Arbeit gerechter zu gestalten und die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zu fördern, umfassen die Reformen bei Elternzeit und Elterngeldregelungen (insb. ElterngeldPlus) oder Regelungen zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung, die sich auf die Rentenhöhe auswirkt, sowie sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die sich positiv auf die Mindestversicherungszeit auswirkt.11 Auch der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen ist eine Maßnahme zur Umverteilung der Care-Arbeit. Die Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung (Tageseinrichtungen und öffentlich geförderte Kindertagespflege) ist von 27,6 % im Jahr 2012 auf 37,4 % im Jahr 2024 angestiegen, die Ganztagsbetreuung in Tageseinrichtungen ist bei Kindern bis einschließlich zwei Jahren von 12,8 % (2012) auf 17,3 % (2024) angestiegen, bei Kindern von drei bis einschließlich fünf Jahren von 36,9 % (2012) auf 46,6 % (2024).12

Infolge der Einführung des Elterngeldes und des Ausbaus der Kindertagesbetreuung hat die Müttererwerbstätigkeit deutlich zugenommen und sich die Wochenarbeitszeiten von Vätern und Müttern leicht angenähert.13 Dennoch liegt die Erwerbstätigenquote von Eltern mit mindestens einem Kind unter drei Jahren im Haushalt bei Männern bei 89,3 %, bei Frauen bei 40,4 % (im Jahr 2012: Männer 89,8 %, Frauen 34,8 %).14 Auch arbeiten Frauen insgesamt anteilig deutlich häufiger in Teilzeit (48,6 %) als Männer (11,7 %; im Vergleich dazu: im Jahr 2012 lag die Teilzeitquote von Frauen bei 45,3 %, von Männern bei 9 %).15 Die Differenz der Arbeitszeit von Vätern und Müttern mit Kind(ern) unter drei Jahren sank von 30,8 Wochenarbeitsstunden im Jahr 2012 auf nunmehr 27 Wochenarbeitsstunden im Jahr 2024.16

3.2 Weiterführende Literatur

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) veröffentlichte den Sozialbericht 2024 des Statistischen Bundesamtes. Insbesondere das siebte Kapitel zur Gleichstellung von Frauen und Männern kontextualisiert die erhobenen Daten des Statistischen Bundesamtes. Zu den zentralen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung im Bereich der Sorgearbeit zählt der Sozialbericht den Ausbau von Betreuungsangeboten, insbesondere auch von ganztägiger Kinderbetreuung, sowie Maßnahmen, um dem Fachkräftemangel in Kinderbetreuungseinrichtungen entgegenzuwirken, flexible Arbeitszeitmodelle und die Förderung der partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männer.

Auf ihrer Website stellt die Bertelsmann Stiftung umfangreiche Daten und Erkenntnisse zur Erwerbsbeteiligung von Frauen und zu Gender Gaps zur Verfügung. Neben dem Gender Pay Gap werden unterschiedliche Methoden zur Darstellung und Berechnung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten dargestellt, darunter auch der Gender Work Time Gap oder der Gender Care Gap.

Zusätzlich werde häufig auf die emotionale Care-Arbeit (Emotional Labor) und den Mental (Work) Load verwiesen. Die emo­tionale Care-Arbeit meint hierbei das emo­tionale Sorgen für Mitmenschen und umfasst Aktivitäten wie Zuhören, Trösten und (mentale) Unterstützung, der Mental (Work) Load bezieht sich auf Management-Tätigkeiten rund um den Haushalt und beschreibt die Last der alltäglichen Verantwortung für Haushalt und Familie. Diese beiden Konzepte sind hingegen nur schwer zu erfassen. Vorgeschlagene Maßnahmen beinhalteten den Ausbau von Kinderbetreuung, die Reform von Ehegattensplitting und Minijobs, Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle, aber auch das Fördern kultureller Veränderungen und partnerschaftlicher Modelle, damit Frauen nicht länger als „Zweitverdienerinnen“ benachteiligt werden.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt auf seiner Website eine Analyse aus dem Jahr 2020 zur Verfügung, die Einflussfaktoren auf den Gender Care Gap und Handlungsoptionen für eine gleichberechtigte Verteilung der Care-Arbeit beschreibt.

Demzufolge sind zentrale Einflussfaktoren für den Gender Care Gap traditionelle Geschlechterrollen, aber auch strukturelle Faktoren des Arbeitsmarkts (Arbeitsmarktsegregation, Arbeitszeitmodelle, Lohnungleichheit). Im Bildungsweg wählten Frauen häufiger Berufe im sozialen Bereich, die mit höherer Sorgearbeit verbunden sind. Aufgrund von Kinderbetreuung und Angehörigenpflege erfolgten Karriereunterbrechungen. Die Betreuungsinfrastruktur und flexible Arbeitszeitmodelle beeinflussten, wie stark Frauen in Sorgearbeit eingebunden seien. Geringe familienpolitische Maßnahmen könnten zu einem größeren Gender Care Gap führen, während politische Rahmenbedingungen, die eine gleichberechtigte Aufteilung von Sorgearbeit fördern (z. B. skandinavisches Modell), den Gender Care Gap verringern könnten. Schließlich beeinflussten auch die Verantwortungsteilung innerhalb der Familie sowie die Vererbung von Familienstrukturen den Gender Care Gap.

  • Budnick, Andrea, Gender Care Gap:
    Situation, Ursachen und Maßnahmen zur Verringerung,
    S. 213, in: Schwinger, Antje et al., Pflege-Report 2024 – Ankunft der Babyboomer: Herausforderungen für die Pflege, 2024 (abrufbar unter https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-70189-8)

Auch im Rahmen des Pflege-Reports 2024 werden zur Situation pflegender An- und Zugehöriger (Dritter Teil) der Gender Care Gap und seine Ursachen und Maßnahmen zur Verringerung analysiert.

Aktuelle Untersuchungen zeigten demnach, dass in Ländern, in denen die Ausgaben für Langzeitpflege höher sind, der Gender Care Gap geringer sei. Dies impliziere, dass in Ländern mit geringer Frauenerwerbsquote weibliche An- und Zugehörige im Vergleich zu Männern stärker in die häusliche Pflege eingebunden würden. Ebenso zeige sich, dass in Ländern mit relativ geringer Lücke bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (beispielsweise Schweden, Belgien, Schweiz) der Gender Care Gap ebenfalls vergleichsweise geringer ausgeprägt sei. Umgekehrt zeige sich in Ländern mit geringen Ausgaben für Langzeitpflege (beispielsweise Kroatien oder Griechenland) relativ hohe geschlechtsspezifische Unterschiede in der privat erbrachten Pflege.

Insbesondere die Ausgaben für die stationäre Langzeitpflege stünden im Zusammenhang mit dem Gender Care Gap eines Landes.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) erforscht wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Zusammenhänge auch im Bereich der Gender Gaps am Arbeitsmarkt. Insbesondere forscht die Fachgruppe Gender Economics in mehreren Projekten zu den Auswirkungen familienpolitischer Maßnahmen wie z. B. Elterngeld, Kita-Ausbau und Ehegattensplitting in Bezug auf die Erwerbsbeteiligung und Lohnentwicklung von Frauen:

  • Geyer, Johannes et al., Ausbau der Pflegeversicherung könnte Gender Care Gap in Deutschland reduzieren, DIW Wochenbericht 2024; 91(7): 95–103 (abrufbar unter https://doi.org/10.18723/diw_wb:2024-7-1)
  • Jessen, Jonas et al., Gender Care Gap in Deutschland: Kein anhaltender Anstieg infolge der Corona-Pandemie, DIW Wochenbericht 2024; 9(9): 123–130, 2024 (abrufbar unter https://doi.org/10.18723/diw_wb:2024-9-1)
  • Müller, Kai-Uwe; Samtleben, Claire, Reduktion und partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit erhöhen Erwerbsbeteiligung von Frauen, DIW Wochenbericht 2022; 89(9): 139–147 (abrufbar unter https://doi.org/10.18723/diw_wb:2022-9-1)
  • Samtleben, Claire, Auch an erwerbsfreien Tagen erledigen Frauen einen Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung, DIW Wochenbericht 2019; 86(10): 139–144 (abrufbar unter https://doi.org/10.18723/diw_wb:2019-10-3)
  • Schäper, Clara et al., Gender Pay Gap und Gender Care Gap steigen bis zur Mitte des Lebens stark an, DIW Wochenbericht 2023; 90(9): 99–105 (abrufbar unter https://doi.org/10.18723/diw_wb:2023-9-1%0A)
  • Lott, Yvonne, Alles beim Alten: Der Gender Care Gap in der Erwerbsbevölkerung, WSI Policy Brief Nr. 83, Ausgabe 9/2024, Hans-Böckler-Stiftung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), 2024 (abrufbar unter https://www.econstor.eu/handle/10419/302194)
  • Kohlrausch, Bettina; Zucco, Aline, Die Coronakrise trifft Frauen doppelt – Weniger Erwerbsarbeit und mehr Sorgearbeit, WSI Policy Brief Nr. 40, Ausgabe 5/2020, Hans-Böckler-Stiftung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), 2020 (abrufbar unter https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-007676)

Die Autorinnen analysieren für diese beiden Policy Briefs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) zum einen die Erwerbstätigkeit mit Blick auf den Gender Care Gap in der Erwerbsbevölkerung, zum anderen das Ausmaß, in dem Frauen von den Auswirkungen des ersten Lockdowns der Corona-Pandemie betroffen waren – ebenfalls in Hinblick auf die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Verteilung der familiären Sorgearbeit.

In dieser Ausgabe des „ifo Schnelldienstes“ werden Reformoptionen der Politik zu mehr Geschlechtergerechtigkeit diskutiert, beispielsweise bessere finanzielle Anreize im Rahmen der Elternmonate, für eine stärkere Beteiligung von Vätern in der Care-Arbeit oder eine Reform der Lohnsteuerklassen und des Ehegattensplittings.

4 Finnland

4.1 Maßnahmen zur Verringerung des Gender Care Gaps

In Finnland zielte die „nationale Strategie zur Geschlechtergleichstellung 2020–2023“ auf die gleichberechtigte Verteilung von Care-Arbeit.17 Das Land hat auch eine geschlechtergerechte Haushaltsplanung, das sogenannte „Gender Budgeting“, etabliert, um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel gezielt in die Förderung der Geschlechtergleichstellung fließen.18

Eine der größten Reformen zur Reduzierung des Gender Care Gaps war die Elternzeit-Reform von 2022. Seitdem haben beide Elternteile gleiche Rechte auf Elternzeit (jeweils 160 Tage). Ein Teil der Freistellung kann nicht an den anderen Elternteil übertragen werden, um sicherzustellen, dass jeder Elternteil tatsächlich für die Betreuung des Kindes Verantwortung übernimmt. Auch nach der Elternzeit können Arbeitnehmer Kinderbetreuungszeiten in Anspruch nehmen, bis zum Alter von drei Jahren besteht die Möglichkeit, zwei Mal für einen Zeitraum von zwei Monaten eine Freistellung in Anspruch zu nehmen.19 Die finanzielle Unterstützung während der Elternzeit ist gestaffelt und hängt vom Einkommen ab. Diese Reform hat laut der finnischen Agentur für Sozialleistungen (KELA) Väter stärker in die Erziehungsarbeit einbezogen, innerhalb von zwei Jahren habe sich die Dauer des Elternurlaubs bei Vätern beinahe verdoppelt.20

Darüber hinaus wurden Maßnahmen im Bereich der Flexibilität von Arbeitszeiten ergriffen. Es bestehen nach dem finnischen Arbeitszeitengesetz flexible Arbeitszeitregelungen, welche es dem Arbeitnehmer ermöglichen, den Arbeitszeitraum (Beginn und Ende) bis zu drei Stunden vor- oder nach hinten zu verlegen. Seit 2019 dürfen Arbeitnehmer in Vollzeit mindestens die Hälfte der Arbeitswoche den Arbeitsbeginn und den Arbeitsort frei auswählen, so dass auch ortsflexibles Arbeiten gesetzlich verankert ist.21 Eltern, die Pflegeaufgaben übernehmen, haben das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.22

Die Infrastruktur und Finanzierung der Kinderbetreuung wird als eine der prioritären staatlichen Aufgaben angesehen. Finnland hat einerseits ein sehr gut ausgebautes öffentliches Betreuungsnetz. Die Gemeinden in Finnland sind verpflichtet, eine Tagesbetreuung für alle Kinder anzubieten, finanziert wird die Tagesbetreuung weitgehend aus öffentlichen Mitteln, selbst wenn die Tageseinrichtung privat betrieben wird. Kindergärten sind daher leicht zugänglich und kostengünstig, was es Eltern erleichtert, nach der Geburt wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten.23

In Finnland regelt ein eigenes Gesetz über pflegende Familienangehörige (Perhehoitajalaki)24 die häusliche Pflege durch Angehörige. Kommunen können pflegenden Angehörigen finanzielle Unterstützung und Entlastungsleistungen gewähren. Zur Unterstützung der informellen Pflege (also die unbezahlte Pflege Angehöriger) wurde der „informal care support“ eingeführt, ein Unterstützungspaket bestehend aus Pflegegeld, Pflegeurlaub (mindestens zwei Tage pro Monat) und Dienstleistungen für Pflegeperson und gepflegte Person. Das Gesetz über die Unterstützung der informellen Pflege (Laki omaishoidon tuesta, 937/2005) des Jahres 2006 regelt die Anspruchsberechtigung für Pflegeunterstützung, Pflegegeld und Pflegeurlaub, die Verantwortung der Gemeinden für die Organisation von Kurzzeitpflege, Pflegepläne und Verträge zwischen den entschädigten informellen Pflegepersonen und den Gemeinden.25

Finnland hat zudem Gesellschafts- und Medienkampagnen gestartet, die die generelle Gleichstellung der Geschlechter zum Ziel haben, allerdings keine konkreten Kampagnen zur Verringerung des Gender Care Gaps. Beispiele für die Förderung der Gleichstellung durch Kampagnen sind die Hän-Kampagne aus dem Jahr 2019, die das geschlechtsneutrale Personalpronomen „hän“ ins Zentrum der Gleichstellungs- und Inklusionsbemühungen stellt, oder die jährliche Verleihung eines internationalen Gleichstellungspreises (International Gender Equality Prize).26

4.2 Weiterführende Literatur

5 Frankreich

5.1 Maßnahmen zur Verringerung des Gender Care Gaps

Der interministerielle Plan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2023–202727 umfasst 160 Maßnahmen, die in vier Schwerpunktbereiche unterteilt sind und das Handeln der gesamten Regierung in den kommenden Jahren bestimmen sollen: Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die Gesundheit von Frauen, die berufliche und wirtschaftliche Gleichstellung und die Kultur der Gleichstellung. Im Rahmen des Ziels der beruflichen und wirtschaftlichen Gleichstellung soll der Abbau von Ungleichheiten im Zusammenhang mit Elternschaft durch Verbesserung des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs erfolgen und ein Steuersystem gefördert werden, das unter anderem Einkommensunterschiede bei Paaren besser berücksichtige. Zur Förderung der Gleichstellungskultur soll in Schulen bis zum Jahr 2027 ein Verfahren zur Verleihung des Gütesiegels „Gleichstellung von Mädchen und Jungen“ für Schulen der Sekundarstufe II eingeführt werden. Dieses in drei Stufen gegliederte Siegel soll Gleichstellungsmaßnahmen hervor­heben und fördern, insbesondere zur Förderung einer Kultur des Respekts, zur Bekämpfung aller Formen sexistischer und sexueller Gewalt und zur Bekämpfung von Stereotypen.

Im Jahr 2021 ist der Vaterschaftsurlaub von 11 Tagen auf 14 Tage verlängert worden. Frankreich orientiert sich dabei an europäischen Vorgaben wie der EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Die Vaterschaftsurlaubs-Reform ermöglicht es Vätern, diese Zeit während der ersten vier Wochen nach der Geburt des Kindes bezahlt in Anspruch zu nehmen. Beide Elternteile haben das Recht, nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit (sog. Erziehungszeit) zu nehmen, die auf drei Jahre ausgeweitet werden kann. Jedoch wird diese Zeit nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bezahlt, und der Lohnersatz ist stark einkommensabhängig. Für das Jahr 2025 wird eine Reform der Elternzeitregelungen erwartet, um die Elternzeit weiter zu flexibilisieren und insbesondere den Lohnersatz zu verbessern.28

Die Kinderbetreuung ist im Wesentlichen Angelegenheit des Staates. Bereits im ersten Lebensjahr können Kinder in einer öffentlichen Kinderkrippe betreut werden. Alternativ kann auch eine private Betreuung durch eine Tagesmutter erfolgen, beides wird staatlich bezuschusst.29 Der weitere Ausbau von Krippen und Kitas ist ein wichtiges Ziel der Politik, um es vor allem Müttern zu ermöglichen, nach der Geburt schneller ins Berufsleben zurückzukehren. Dabei wird insbesondere die Zugangsgleichheit (d. h. auch für einkommensschwächere Haushalte) durch staatliche Subventionen gefördert. Eine frühkindliche Bildungs- und Betreuungs­einrichtung besuchen in Frankreich, so der Bericht der OECD, 57,9 % aller Null- bis Zweijährigen. In der Altersgruppe von drei bis fünf Jahren besuchten 100 % eine solche Einrichtung,30 denn seit 2019 ist der Kindergartenbesuch ab dem dritten Lebensjahr verpflichtend. Auch im schulpflichtigen Alter erhalten Kinder durch Ganztagsschulen eine ganztägige Betreuung, die es beiden Elternteilen ermöglicht, in Vollzeit erwerbstätig zu sein. Familien, bei denen die Kinderbetreuung zu Hause stattfindet, erhalten eine Ermäßigung ihrer Sozialbeiträge.31

Zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger hat die französische Regierung eine Strategie für den Zeitraum 2023–2027 entwickelt:32 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nunmehr das Recht, für die Pflege von kranken Angehörigen eine bezahlte Auszeit von bis zu 3 Monaten zu nehmen (Congé de proche aidant). Diese Regelung betrifft sowohl die Pflege von Eltern als auch von anderen Familienmitgliedern. Die Dauer des Pflegeurlaubs wird im Arbeitsvertrag festgelegt, ohne Regelung beträgt er drei Monate. Der Arbeitgeber darf den Urlaub nicht verweigern.33 Zudem gibt es verschiedene finanzielle Hilfen (z. B. durch die private Pflegeversicherung), um pflegende Angehörige zu unterstützen, die Care-Arbeit übernehmen. Eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt es in Frankreich hingegen nicht.34

In den letzten Jahren sind auch Gesetzesänderungen mit Blick auf die Arbeitsbedingungen und die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt ergangen. Mit dem „Loi n° 2018-771“ wurden bereits 2018 Maßnahmen zur Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern getroffen. Das Gesetz enthält explizite Regelungen, um Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu messen und zu reduzieren. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten haben jährlich einen Index zur Messung der beruflichen Gleichstellung zu veröffentlichen. Werden bestimmte Schwellenwerte nicht erreicht, müssen sie Korrekturmaßnahmen ergreifen, andernfalls drohen Sanktionen. Da der Gender Care Gap eng mit dem Gender Pay Gap verknüpft ist, tragen diese Maßnahmen indirekt dazu bei, die ungleiche Verteilung der Sorgearbeit zu verringern.35 2019 folgte das „Loi n°2019-828“, das in erster Linie die Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Frankreich betrifft und alle öffentlichen Arbeitgeber zu Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Gleichstellung und zur Bekämpfung von Diskriminierung verpflichtet.36 Das im Jahr 2021 in Kraft getretene „Gesetz Rixain“ (Loi n° 2021-1774) zielt darauf ab, die wirtschaftliche und berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Unternehmen zu beschleunigen. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden zur Erstellung und Einhaltung von Geschlechter­quoten sowie zur jährlichen Berichterstattung.37

5.2 Weiterführende Literatur

6 Niederlande

6.1 Maßnahmen zur Verringerung des Gender Care Gaps

Die niederländische Gleichstellungspolitik zielt darauf ab, die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen durch eine höhere Erwerbsbeteiligung zu stärken. Dies soll indirekt auch die Verteilung unbezahlter Sorgearbeit beeinflussen. Die Niederlande sind bekannt für ihre hohe Frauen-Teilzeitquote. Der Geschlechterunterschied verstärke sich laut einer Studie der OECD, sobald Partner Eltern werden würden. Das Modell, bei dem meist Männer in Vollzeit und Frauen in Teilzeit arbeiten, soll zwar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Allerdings führe dies zu einer traditionellen Arbeitsteilung, bei der Frauen weiterhin mehr unbezahlte Sorgearbeit übernehmen.38

Im Jahr 2017 stellte das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft (Ministerie van Onderwijs, Cultuur en Wetenschap, OCW) eine nationale Strategie für die Gleichstellung vor, den Gender & LGBTI Equality Policy Plan, der für den Zeitraum 2018–2021 galt.39 Diese Gleichstellungsstrategie wurde von der sogenannten „Emanzipationsnotiz 2022–2025“ (Emancipatienota) zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Emanzipation von Frauen und von LGBTIG-Personen fortgesetzt. Die neue Strategie beinhaltet auch die Verpflichtung zum Gender Mainstreaming, also die Verpflichtung, bei politischen Entscheidungen mögliche geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen und miteinzubeziehen.40

Die Kinderbetreuung erfolgt in Tagesbetreuungseinrichtungen (Kinderopvang), durch sogenannte „Gasteltern“ (Gastouders) sowie durch außerschulische Betreuung (BSO). Die Betreuungskosten werden staatlich gefördert. Eltern erhalten einen Zuschuss (Kinderopvangtoeslag), dessen Höhe sich nach Einkommen und Betreuungsstunden richtet. Dennoch sind die Kosten im Vergleich zu anderen europäischen Ländern für eine Kindertagesstätte hoch.41 Der ursprünglich für 2025 anvisierte Plan, die Kinderbetreuung für berufstätige Eltern nahezu kostenlos zu machen, wurde auf das Jahr 2027 verschoben.42 Im Jahr 2023 befanden sich rund 73,3 % der Kleinkinder unter drei Jahren in Kinderbetreuung durch externe Einrichtungen oder Personen.43

Für die Pflege Angehöriger sind hauptsächlich die Kommunen zuständig und helfen bei der Organisation von Pflege und sozialer Unterstützung, auch durch Einbindung von Freiwilligen und Nachbarschaftshilfe. Die konkreten Leistungen unterscheiden sich jedoch je nach Kommune. Die Arbeitszeitbefreiung aufgrund von Care-Arbeit ist im Gesetz über Beschäftigung und Pflege (Wet arbeid en zorg, Wazo) geregelt. Es gibt pflegenden Angehörigen das Recht, Urlaub zu nehmen, um einen kranken Partner, ein Kind oder einen Elternteil, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Mitbewohner oder Bekannte zu pflegen. Das Wazo-Gesetz sieht einen Kurzzeitpflegeurlaub von jährlich zehn Arbeitstagen bei einer Bezahlung von 70 % des Gehalts und einen unbezahlten Langzeitpflegeurlaub von 30 Tagen vor. Für pflegende Angehörige gibt es allerdings keine direkten finanziellen Leistungen.44

6.2 Weiterführende Literatur

7 Spanien

7.1 Maßnahmen zur Verringerung des Gender Care Gaps

Spanien hat im Rahmen einer Elternzeitreform die Elternzeit für Väter (Permiso de Paternidad) schrittweise ausgeweitet. Seit 2021 haben Väter Anspruch auf 16 Wochen bezahlte und nicht übertragbare Elternzeit, die sie im ersten Lebensjahr des Kindes nehmen können. Dies ist eine der längsten Väterurlaube in Europa und soll Männer stärker in die Betreuung und Pflegearbeit einbinden.45 Beide Elternteile haben nun den gleichen Anspruch auf jeweils 16 Wochen bezahlte Elternfreistellung bei vollem Gehaltausgleich, die nicht auf das andere Elternteil übertragbar sind. Gebärende Personen können bis zu vier Wochen davon vor der Geburt des Kindes nehmen.46 In Spanien haben beide Elternteile, sowohl Mütter als auch Väter, ein Recht auf eine Pause zum Stillen oder Füttern des Kindes für eine Stunde pro Tag für die ersten neun oder zwölf Monate, je nach Arbeitgeber.46 Die EU-Richtlinie (2019/1158) zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige sieht einen Anspruch auf flexible Arbeitszeitregelungen, Freistellungen für Eltern und pflegende Angehörige sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor.47 Spanien setzte die EU-Richtlinie bis zur Umsetzungsfrist zum 2. August 2022 jedoch nicht vollständig um; auch im Jahr 2024 wurde von der Kommission moniert, dass Spanien die Richtlinie noch nicht umgesetzt habe. Daher befindet sich Spanien in einem Vertragsverletzungsverfahren.48

Artikel 15.2 des Bildungsgesetzes 2/2006 garantiert, dass jedes Kind über drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer frühkindlichen Bildungseinrichtung hat. Die Bildungsverwaltungen müssen eine ausreichende Anzahl von Plätzen in öffentlichen Schulen garantieren und Vereinbarungen mit öffentlich finanzierten Privatschulen im Rahmen ihres Bildungsprogramms treffen. Der Königliche Erlass 95/2022 (Artikel 5) legt außerdem fest, dass die frühkindliche Bildung ab dem Alter von drei Jahren kostenlos ist und dass der Zugang auf Kinder bis einschließlich zwei Jahren ausgedehnt wird. Ganztagsbetreuung und Mittagessen in der Grundschule sind in Spanien üblich.49

Das Betreuungsmodell von pflegebedürftigen Angehörigen in Spanien wird als überwiegend familiär, frauendominiert, informell und zeitintensiv beschrieben.50 Das Gesetz zur Förderung der persönlichen Autonomie und Pflege von pflegebedürftigen Personen (39/2006) gewährt grundsätzlich pflegenden Personen eine unbezahlte Arbeitsbefreiung zur Pflege Angehöriger. Die Einzelheiten werden durch die Vorschriften der einzelnen Autonomen Gemeinschaften geregelt.51

Das Gesetz sieht finanzielle Unterstützung nur dann vor, wenn die Pflege durch Familienangehörige erfolgt, die keine professionellen Pflegekräfte sind. Die Geldleistung wird je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der pflegenden Person gewährt.

7.2 Weiterführende Literatur

Hinweis: Die Fußnoten stehen auf der ASU-Homepage beim Beitrag zur Verfügung
(asu-arbeitsmedizin.com).

Frauen in Deutschland leisten durchschnittlich 43,4 % mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer, was langfristig zu erheblichen finanziellen Nachteilen wie geringeren Rentenan­sprüchen führt

Foto: Kateryna - stock.adobe.com

Frauen in Deutschland leisten durchschnittlich 43,4 % mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer, was langfristig zu erheblichen finanziellen Nachteilen wie geringeren Rentenan­sprüchen führt

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https://www.bundestag.de/dokumente/analysen/wd8

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