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Neue gesetzliche Aufgaben für die Akteure in der Prävention

Liebe Leserinnen und Leser,

in der Ausgabe 11/2019 der Zeitschrift „ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention“ hat unsere neue Chefredakteurin auf den zunehmenden Wandel nicht nur in der Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin hingewiesen. Sie hat auch betont, dass alle Akteure in den unterschiedlichen Umfeldern zur Prävention entsprechend vorbereitet sein müssen.

Der Schwerpunkt dieses Heftes greift diesen Gedanken auf. Unter dem Schwerpunktthema „Neue gesetzliche Aufgaben für die Akteure in der Prävention“ finden Sie Beiträge in erster Linie mit Bezug auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG; https://www.gesetze-im-internet.de/bthg/). In der Tagespresse wurde kürzlich über das BTHG informiert, das ab 01.01.2020 umgesetzt wird. Tatsächlich gibt es Neuerungen auch ab diesem Datum, besonders zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, konkret speziell zur Eingliederungshilfe.

Das BTHG ist allerdings schon seit 01.01.2017 in Kraft mit stufenweiser Wirksamkeit zur Reform des Sozialgesetzbuches bis zum 01.01.2023. Viele praktisch bedeutsame Informationen erhalten Sie aus verschiedenen Beiträgen, überwiegend aus der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (https://www.bar-frankfurt.de/). Ich freue mich sehr, dass deren Geschäftsführerin, Prof. Dr. Helga Seel, und weitere Autorinnen und Autoren von dort (Bernd Giraud, Marcus Schian, Maren Bredehorst, Markus Twehues) sowie der langjährige Vorsitzende des Sachverständigenrates der Ärzteschaft der BAR, Prof. Dr. Wolfgang Seger, gewonnen werden konnten. Melanie Maronde und Jens Petersen liefern Ergänzungen zu diesen Themen aus Sicht der DGUV.

Die Inhalte sind aus verschiedenen Blickwinkeln mit unterschiedlichen Schwerpunkten nicht nur für Ärztinnen und Ärzte in der Arbeits- und Sozialmedizin von großer Bedeutung.

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern eine ertragreiche Lektüre und gegebenenfalls gutes Gelingen bei der anspruchsvollen praktischen Umsetzung.

Andreas Bahemann

ASU-Redaktionsmitglied