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Alle Artikel zum Thema Recht

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Recht

Freistellungsansprüche zum Stillen – Mutterschutzrecht

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Das Mutterschutzrecht beinhaltet im Wesenskern zwar Schutzvorschriften für schwangere Frauen, gilt aber in zeitlich abgrenzbaren Zeiträumen in rechtlicher Hinsicht auch für die Zeit nach der Entbindung, das heißt, es existieren Schutzfristen nach der Entbindung. Aber auch das Stillen ist gesondert geschützt. Je nach Art des Schutzgedankens muss hier in rechtlicher Hinsicht allerdings zwischen einem betrieblichen Beschäftigungsverbot und einem Freistellungsanspruch unterschieden werden. Patrick Aligbe

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Recht

Kaffeeholen ist versichert

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Mit dem Durchschreiten der Tür zu Kantine, Pausen- oder Sozialraum findet regelmäßig der Übergang zu nicht unfallversicherter privatwirtschaftlicher Tätigkeit statt. Mit bemerkenswerter Argumentation macht das hessische Landessozialgericht (LSG) hiervon eine Ausnahme, soweit die Wegstrecke innerhalb dieses Raumes noch Bestandteil des Weges zur Besorgung von Nahrungsmitteln zum alsbaldigen Verzehr ist. Reinhard Holtstraeter

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Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf SARS-CoV-2

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Infektionsschutz  Im Rahmen der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes wurde immer wieder diskutiert, in welchem Umfang der Arbeitgeber auch entsprechende personen­bezogene Daten in Bezug auf den Impf-, Sero- und Teststatus der betroffenen Personen erheben darf. Nachfolgender Beitrag geht dieser Fragestellung auf den Grund und legt dar, welche Daten der Arbeitgeber für welche Zwecke auch verarbeiten darf. Patrick Aligbe

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Urteil des Landesozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.09.2021 – L 2 U 159/20

Schutzimpfung auf Veranlassung des Arbeitgebers1

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Schutzimpfungen  Gesundheitsschutz ist Privatsache. Für etwaige Impfschäden bestehen Entschädigungsansprüche gemäß § 60 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions­krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG). Ist die Impfmaßnahme der betrieblichen Haftungssphäre zuzuordnen, können Versicherte gemäß § 63 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) weitergehende beziehungsweise höhere Leistungen aus dem SGB VII beanspruchen. Das Urteil zeigt auf, unter welchen haftungsbegründen Bedingungen durch freiwillige Schutzimpfung verursachte Gesundheitsschäden als Arbeitsunfall entschädigt werden können. Diese Abgrenzungskriterien gelten gleichermaßen bei Corona-Schutzimpfungen.

Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 04.05.2021 – L 3 U 70/19

Kombinationsbelastung durch Ganzkörperschwingungen sowie schweres Heben und Tragen

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Recht  Die einzelnen Listennummern der Berufskrankheitenverordnung sind normalerweise eigenständig und streng getrennt voneinander zu bewerten. Eine Ausnahme machen hier Krank­heitsbilder wie die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule, die durch verschiedene berufliche Einwirkungen verursacht werden können. Sind danach die Voraussetzungen mehrerer Berufskrankheitentatbestände – wie hier der BK 2108 und 2110 – erfüllt, sind sie neben­einander unter besonderer Berücksichtigung der Mehrfachbelastung anzuerkennen. Das Urteil beschreibt detailliert, welche Voraussetzungen hierfür im Einzelnen gegeben sein müssen. Reinhard Holtstraeter

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Beschluss des Landessozialgericht Bayern vom 09.04.2018 – L 20 KR 72/18 B ER

Kein Leistungsanspruch bei Einreise nur zur Behandlung

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Recht  Seit dem 01.01.2009 soll in Deutschland der Schutz im Krankheitsfall für die gesamte Bevölkerung gewährleistet sein. Auch Personen ohne anderweitigen Versicherungsschutz, die zuvor nicht oder nicht mehr krankenversichert waren, können ohne eigene Willensbekundung pflichtversichert sein. Einzige Voraussetzung für diesen Auffangversicherungsschutz ist, dass die Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland innehat. Wird der Aufenthalt allerdings gezielt in Deutschland gewählt, um Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, schützt § 52a SGB V die Solidargemeinschaft vor rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme. Reinhard Holtstraeter

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Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 19.04.2018 – L 6 U 150/14

Psychisches Trauma durch Befürchtung einer Gefahrenlage

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Recht  Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls wird häufig verneint, weil die Belastung berufstypisch sei und es an dem von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis fehle. Zu beachten ist, dass dieses Merkmal des Unfallbegriffs nur dazu dient, Gesundheitsbe-einträchtigungen aus innerer Ursache bzw. infolge Selbstschädigung abzugrenzen. Für die Wesentlichkeit des Traumas ist nicht auf die Reaktion „normaler“ Versicherter abzustellen, sondern auf die konkrete psychische Belastung des Betroffenen infolge der Eigenart seiner Persönlichkeit. Reinhard Holtstraeter

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Urteil des Bundessozialgerichts vom 15.03.2018 – B 3 KR 4/17 R

Keine Kostenübernahme für Entsorgung von Hilfsmitteln

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Recht  Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung wurde § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V dahin gefasst, dass der Anspruch auf ein Hilfsmittel „auch zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringende, notwendige Leistungen“ umfasse. Am Beispiel der Entsorgungskosten von Inkontinenzmaterial hatte das Bundessozialgericht daher grundsätzlich zu entscheiden, ob die Entsorgung von nicht mehr gebrauchsfähigen Hilfsmitteln in der Eigenverantwortung der Versicherten verbleibe oder ob für deren Kosten nunmehr die Krankenkassen aufzukommen haben. Reinhard Holtstraeter

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Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.12.2016 – B 2 U 11/15 R

Update: MdE nach Prothesenversorgung

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Recht  In der ASU-Ausgabe 4/2016 (S. 259–262) hatten wir unter Bezug auf das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 17.09.2014 – L 5 U 1/11 – den Diskussionsstand zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach Einsatz moderner Prothetik berichtet. Der damit einhergehende erhebliche Funktionsgewinn hatte in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Diskussion zur Neubewertung der MdE-Erfahrungswerte nach Verlust von Gliedmaßen ausgelöst. In seiner Revisionsentscheidung hat das Bundessozialgericht diese Diskussion beendet, die medizinische Wissenschaft und den Gesetzgeber aber zur Überprüfung bzw. Neubewertung der Maßstäbe aufgefordert. Reinhard Holtstraeter

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Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.01.2018 – B 2 U 3/16 R –

Prüfung der Straße auf Glätte-gefahren nicht unfallversichert

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Recht  Handlungen, die der eigentlichen versicherten Tätigkeit vorausgehen, stehen nur in Ausnahmefällen, bei denen sie in natürlicher Betrachtungsweise eine Einheit mit der geschützten Tätigkeit bilden, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch Vorbereitungshandlungen, die für die Durchführung der versicherten Tätigkeit unverzichtbar erscheinen, sollen nur geschützt sein, sofern die Maßnahmen der Beseitigung eines unerwarteten, nicht anderweitig überwindbaren Hindernisses dienen. Reinhard Holtstraeter

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Beiträge an berufsständige Versorgungseinrichtung

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Recht  Versicherte, die Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, wurden ab dem Jahr 2016 im Krankheitsfalle bei der Alterssicherung wirtschaftlich entlastet und den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten im Hinblick auf die Beitragszahlung aus dem Krankengeld gleichgestellt. Eine entsprechende Regelung für das Verletztengeld bei Arbeitsunfall oder Berufserkrankung unterblieb und wurde erst mit Wirkung zum 25.07.2017 nachgeholt. Reinhard Holtstraeter

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Warum Schadensersatzklagen nach arbeitsmedizinischen Diagnosen schwierig sind

“Privilegierte“ Betriebsärzte

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Recht  Ein Postzusteller verklagte eine Betriebsärztin, die ihn für arbeitsunfähig erklärte. Vergeblich: LG Leipzig und OLG Dresden verweisen auf die Rechtsstellung der Betriebsärzte gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Weisungsfreiheit und das Benachteiligungsverbot. Außerdem sind arbeitsmedizinische Begutachtungen „privilegierte“ Äußerungen, die nicht separat gerichtlich angegriffen werden können. Thomas Wilrich

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Urteil des Bundessozialgerichtes vom 11.07.2017 – B 1 KR 26/16 R

Sachleistungsanspruch kraft gesetzlicher Fiktion

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Recht  Die Krankenkassen wurden 2013 verpflichtet, über einen Leistungsantrag innerhalb von drei Wochen zu entscheiden. Nicht abschließend geklärt war bislang allerdings, ob nach Überschreitung der Frist die Sachleistung ohne weitere Prüfung von der Krankenkasse zu erbringen ist oder lediglich eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen geltend gemacht werden kann. R. Holtstraeter

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Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.12.2016, B 2 U 16/15 R

Falsch abgebogen, kein Unfallversicherungsschutz?

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Recht  Auf den Wegen von und zur Arbeit ist grundsätzlich nur der direkte Weg versichert. Ein Abweichen von diesem Weg beendet den Unfallversicherungsschutz zumindest solange, wie der direkte Weg nicht wieder erreicht ist. Ausnahmen davon bestehen nur, sofern der Umweg unerheblich oder durch Gefahren des Weges bedingt ist. Dies gilt auch für irrtümliches Abweichen vom direkten Weg. Reinhard Holtstraeter

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Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. November 2016 – VI ZR 208/15

Haftung der Berufsgenossenschaft für Erstversorgungsfehler

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Recht  Wer als Durchgangsarzt (D-Arzt) bei der Eingangsuntersuchung und Erstversorgung nicht ordnungsgemäß diagnostiziert oder behandelt, verstößt zweifelsohne gegen seine Sorgfaltspflichten als Arzt. Anders als bei seiner nachfolgenden Entscheidung über die Art der Heilbehandlung, mit der er als Beliehener eine dem Unfallversicherungsträger gem. § 34 SGB VII obliegende Pflicht erfüllt, war streitig, ob der D-Arzt auch bei der Erstversorgung in Ausübung eines öffentlichen Amtes i. S. v. Art. 34 Grundgesetz handelt. Die Zivilrechtsprechung ging bisher von einer „doppelten Zielrichtung“ des Arztes aus, was bei Sorgfaltsverletzungen eine Abgrenzung der ärztlichen Berufsausübung gegenüber seinen Amtshandlungen als D-Arztes forderte. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nunmehr aufgegeben. Er sieht Erstuntersuchung und -versorgung ebenfalls als Teil der Amtsausübung mit der Folge, dass nicht der Arzt persönlich, sondern der Unfallversicherungsträger für etwaige Fehler in diesem Bereich einzutreten hat. Reinhard Holtstraeter

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Rechtliches in Zusammenhang mit der “Bildschirmbrille“

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Recht  Die Arbeiten an „Bildschirmgeräten“ sind in der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Es dürfte nur noch wenige Arbeitsplätze in Deutschland geben, welche nicht von der Richtlinie 90/270/WEG („Bildschirmrichtlinie“) betroffen sind. Patrick Aligbe

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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.01.2016 – 1 BvL 6/13 –

Partnergesellschaften von Ärzten und Rechtsanwälten erlaubt

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Recht  Zur Berufsfreiheit gehört nicht nur die Freiheit der Wahl und Ausübung eines Berufs. Besonders für Angehörige der so genannten Freien Berufe, die sich der eigenverantwortlichen und fachlich unabhängigen Erbringung von Dienstleistungen höherer Art verschrieben haben, sind Gestaltungs- und Organisationsfreiheit bei zunehmender Komplexität moderner Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse von zielführender Bedeutung. Mit der Feststellung des Verfassungsgerichts zur Teilnichtigkeit des § 59a Bundesrechtsanwaltsordnung gewinnen Ärzte und Apotheker ein Stück zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die gemeinschaftliche Berufsausübung mit Rechtsanwälten. Reinhard Holtstraeter

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Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.04.2016 – L 4 R 318/14 –

Honorararzt – (k)ein ärztlicher Freelancer?

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Recht  Herkömmlich versteht man unter dem Honorararzt einen selbstständigen Freiberufler (freier Mitarbeiter, Freelancer) der seine ärztliche Leistung auf eigene Rechnung anderen medizinischen Leistungserbringern zur Verfügung stellt. Beginnend mit dem „Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte” vom 17.12.1998 fand ein Umdenken der Sozialversicherungsträger statt, in dessen Folge der freiberufliche Status zunehmend in Frage gestellt ist. Nicht wenige Honorarverträge, die von den Partnern als freiberufliche Beauftragung ausgestaltet sind, werden als sozialversicherungspflichtige Angestelltentätigkeit gewertet. Die Rechtsprechung ist einzelfallgeprägt und besonders bei Ärzten im Not- und Rettungsdienst ohne klare Linie. Reinhard Holtstraeter

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Urteil des BSG vom 17.12.2013 – B 11 AL 20/12 R –

Arbeitslosengeld während stufenweiser Wiedereingliederung

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Recht  Der Erfolg einer stufenweisen Wiedereingliederung Langzeiterkrankter wurde in der Vergangenheit häufig gefährdet, wenn nach Ausschöpfung des Krankengeldesanspruches die Unterhaltssicherung über das Arbeitslosengeld während der stufenweisen Wiedereingliederung verweigert wurde. Das Bundessozialgericht hat nunmehr klargestellt, dass bei jeder planmäßig durchgeführten stufenweisen Wiedereingliederung der Arbeitslosengeldanspruch (fort-)besteht. Reinhard Holtstraeter

MdE nach Prothesenversorgung

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Recht  Die durch den Einsatz moderner Prothetik erheblich gestiegenen Gebrauchsvorteile der Betroffenen haben in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Diskussion aufgelöst, ob die MdE-Erfahrungswerte nach Verlust von Gliedmaßen mit Blick auf den Funktionsgewinn eine Neubewertung erfahren müssen. Die noch herrschende Meinung in der Literatur lehnt eine Absenkung der MdE nach Gliedverlusten selbst bei optimaler Prothesenversorgung ab. Dieser Auffassung hat sich das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen. Reinhard Holtstraeter

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Urteil des BAG vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13

Initiativlast des Arbeitgebers zur Einleitung eines BEM

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Recht  Das BAG hat die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Durchführung des BEM und dessen Rolle im Rahmen krankheitsbedingter Kündigungen erneut konkretisiert. Auch wenn das BEM weiterhin keine formale Kündigungsvoraussetzung bildet, sind die Darlegungs- und Beweisanforderungen an den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess inzwischen dergestalt, dass es ihm bei unterlassenem BEM kaum mehr gelingen wird zu obsiegen. De facto ist die krankheitsbedingte Kündigung ohne ein ordnungs-gemäßes BEM nicht mehr zu realisieren. Reinhard Holtstraeter

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Rehabilitation vor Rente in der DRV

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Recht  Zielstellung jeglicher Rehabilitation von erkrankten oder behinderten Menschen ist die Über-windung oder Reduzierung von Teilhaberisiken. Rehabilitation beinhaltet stets auch einen präventiven Ansatz, die so genannte sekundäre oder tertiäre Prävention. Neben den versicherungsrechtlichen Voraus-setzungen fordert der Anspruch auf rehabilitative Sozialleistung folglich bereits konkretisierbare Teilhabe-gefährdung einerseits und eine positive Erfolgsprognose anderseits. Ziel rehabilitativen Handelns ist nicht die Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen. Rehabilitationsmaßnahmen bündeln die Mittel und sind lediglich Wege zum Leistungsziel Teilhabe. Reinhard Holtstraeter

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Rechtmäßigkeit von Eignungsuntersuchungen während des laufenden Arbeitsverhältnisses

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Recht  Seit geraumer Zeit steht das Thema Eignungsuntersuchungen im Fokus vieler Betriebe. Bei Arbeitgebern, Beschäftigten, in der Arbeitsmedizin sowie in Berufsverbänden wird diskutiert, ob und wie vor allem Eignungsuntersuchungen während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses rechtssicher durchgeführt werden können. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche rechtlichen Vorgaben dabei zu beachten sind.1 Michael Behrens

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Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 21.03.2013 – S 10 U 48/11 –

Grippeimpfung als Arbeitsunfall

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Recht  Empfiehlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, die aufgabenbedingt einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, eindringlich eine spezielle Impfung, so ist ein nachfolgender Impfschaden als Arbeitsunfall zu entschädigen. Reinhard Holtstraeter

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 2013

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Pro  &  Contra  Nachdem die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) am 31. 10. 2013 in Kraft getreten und den Betriebsärzten die Auswirkungen für die praktische Tätigkeit bewusst geworden ist, hat eine intensive und teilweise kontroverse Diskussion begonnen. Die Kommentare reichen von einer uneingeschränkten Akzeptanz und Umsetzung bis hin zu einer gewissen Verweigerungs-haltung. Um die wesentlichen Standpunkte aufzuzeigen, haben wir zwei exponierte Autoren gebeten, die Pro- bzw. Contra-Argumente zu formulieren. Wir hoffen, damit die Diskussion zu versachlichen und gleich-zeitig unsere Leser zu ermuntern, uns ihren Kommentar oder ihre Erfahrungen zu schreiben. Die Chefredaktion