Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
  • Home
  • Alle Artikel zum Thema Begutachtung

Alle Artikel zum Thema Begutachtung

Abb. 1:    Schadensfälle im Jahr 2023 (Quelle AUVA)

Berufskrankheitengeschehen in Österreich

-

Zwischen dem deutschen und dem österreichischen Berufskrankheitenrecht gibt es viele Ähnlichkeiten. Das erst vor wenigen Monaten in Kraft getretene Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz wird im Folgenden zum Anlass genommen, die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Neuerungen in Österreich zu beschreiben und über einige Berufskrankheiten im Speziellen zu berichten.

Neues E-Learning zum Thema „Grundlagen der Begutachtung“

-

Die Erstellung von Gutachten zählt zu den Aufgaben des amtsärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt, etwa wenn es um eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand oder die Anerkennung von Dienstunfallfolgen geht.

Auffrischung und Arbeitshilfe: Neues E-Learning zum Thema „Grundlagen der Begutachtung“

-

Die Erstellung von Gutachten zählt zu den Aufgaben des amtsärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt, etwa wenn es um eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand oder die Anerkennung von Dienstunfallfolgen geht.

Tabelle 1:   Wichtigste Arm- und Handfunktionen mit ihren Kennmuskeln und den dazugehörigen segmentalen Nerven
Bewegungsapparat

Die Untersuchung und Beurteilung des Bewegungsapparats im Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit

-

Die gutachterliche Beurteilung des Bewegungsapparates ist in hervorragender Weise durch gezielte Anamnese und mit den einfachen klinischen Mitteln der körperlichen Untersuchung möglich. Im Folgenden soll ein fokussierter, zielgerichteter Untersuchungs­ablauf vorgestellt werden, der bei zeitlich begrenzter Ressource einen raschen Überblick über Funktionsbeeinträchtigungen erlauben soll. Hans-Christian Pelger

Eine hinreichende Compliance der Kundinnen und Kunden (z. B.Durchführung von Eigenmaßnahmen/Übungen) ist eine entscheidend 
für das Gelingen einer beruflichen (Re-)Integration beim Vorliegen von neurologischen Erkrankungen
Neurologische Erkrankungen

Auswirkungen neurologischer Erkrankungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit

-

Im folgenden Artikel sollen einige neurologische Fallkonstellationen aus dem Blickwinkel der Tätigkeit im Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich der Integration in den Arbeitsmarkt beleuchtet und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ausgesprochen werden. Philipp Fischer

Abb. 1:   Nummuläres Ekzem der Körperhaut bei einem zu diesem Zeitpunkt 56-jährigen Fräser (Foto: Prof. E. Weisshaar, Sektion Berufsdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg)
Berufsdermatologie

Begutachtung von dermatologischen Erkrankungen in der ­Berufsdermatologie

-

Die Begutachtung von berufsbedingten Hauterkrankungen ist eine wichtige dermatologische Aufgabe, die in den letzten Jahren nicht nur die BK 51011 umfasst, sondern auch die BK 51022 sowie die BK 51033. In dem hier präsentierten Übersichtartikel werden die wichtigsten Grundzüge der Begutachtung auch anhand von Fallbeispielen präsentiert. Elke Weisshaar

Von Abhängigkeitserkrankungen Betroffene werden von ihrer Erkrankung meist lebenslang in ­unterschiedlichem Ausmaß „begleitet“, was sich auch auf ihre Leistungsfähigkeit auswirkt
Suchtmedizin

Suchtmedizin in der sozial­medizinischen Begutachtung

-

Die Suchtmedizin stellt nur einen – aber hoch prävalenten und sehr wichtigen – Aspekt aus dem großen und breiten Feld der Psychiatrie und Psychotherapie dar. Dabei sind sucht­medizinische Aspekte in der sozialmedizinischen Begutachtung wegen der Unterschiedlichkeit der konsumierten Substanzen, den oft uneindeutigen und schwankenden Konsummustern und den oft nur schwer abschätzbaren Folgen besonders schwierig zu beurteilen. Andreas G. Franke

Viele Menschen, die sich beim Ärztlichen Dienst der Bundesagentur vorstellen, befinden sich in einer Ausnahmesituation, beispielsweise aufgrund psychischer ­Probleme durch neu eingetretene oder bereits länger bestehende Arbeitslosigkeit
Begutachtung

Die Begutachtung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit

-

Psychische Erkrankungen bieten oft einen Anlass, Kundinnen und Kunden im Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit (BA) begutachten zu lassen. Viele dieser Menschen befinden sich in einer Ausnahmesituation – sei es aufgrund der neu eingetretenen Arbeitslosigkeit, die als tiefe Lebenskrise erlebt wird, oder aufgrund mannigfaltiger psychosozialer Probleme, die im Gefolge von längerer Arbeitslosigkeit entstanden oder ihr vorausgegangen sind. Gabriel Ehren

Tabelle 1:   Häufige Anlässe und Fragestellungen für die Einschaltung des ÄD der BA
Sozialmedizin

Praktische Sozialmedizin am Beispiel des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit

-

Sozialmedizin ist ein wichtiges und unterschätztes Querschnittsfach, das sich über alle Fachgebiete der Medizin hinweg mit den vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Gesundheit und Gesellschaft beschäftigt. Darüber hinaus schlägt sie eine Brücke zu anderen Fachdisziplinen wie Sozialrecht, Soziologie, Sozialarbeit, Psychologie, Epidemiologie und Ökonomie. Im Folgenden werden Aspekte der praktischen sozialmedizinischen Tätigkeit am Beispiel des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit dargestellt. Hubert G. Hotz

Die beratungsärztliche Tätigkeit umfasst praktisch den gesamten medizinischen Kontext der Lärmschwerhörigkeit von der Verdachtsmeldung 
bis zur Rehabilitation
Beratung bei beruflicher Lärmschwerhörigkeit

Die berufliche Lärmschwerhörigkeit aus beratungsärztlicher Sicht

-

Beratungsärztinnen und -ärzte unterstützen die Verwaltung der gesetzlichen Unfallversicherungen und stellen den für die Bewertung von Unfallfolgen und Berufskrankheiten erforderlichen medizinischen Sachverstand zur Verfügung. Anders als bei medizinischen Gutachterinnen und Gutachtern, deren Funktion im Sozialgesetzbuch (SGB) VII explizit beschrieben wird, besteht in der Regel eine vertragliche Bindung zum Versicherungsträger. Beratungsärztliche Stellungnahmen erfolgen auf Auftrag und werden nachfolgend aktenkundig, so dass die erforderliche Transparenz des Verfahrens gewahrt bleibt.
Die ärztliche Beratung erfolgt nach Aktenlage. Jürgen Alberty

Begutachtung

Die Königsteiner Empfehlung

-

Die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) richtet sich nach der Königsteiner Empfehlung (KE), deren 1. Auflage 1974 als Königsteiner Merkblatt (KM) erschien. Mit nachfolgenden fünf Aktualisierungen wurde es zur anerkannten Grundlage für eine sachgerechte, ange­messene Bewertung dieser Berufskrankheit. Das KM war das allererste Merkblatt für die Begut­achtung einer Berufskrankheit (BK), erlangte eine Leitwirkung für die Entwicklung anderer Merkblätter und wurde in der sozialversicherungsrechtlichen Begutachtungspraxis unentbehrlich. Eberhard F. Meister, Tilman Brusis

Recht

Begleitperson doch erlaubt

-

In ASU 12/2020 (S. 754 ff.) wurde von einem Urteil des Landessozialgerichts Nieder­sachsen-Bremen berichtet, das eine Begleitung durch eine Vertrauensperson bei medizinischer Begutachtung grundsätzlich ablehnte. Es sah durch die Anwesenheit Dritter bei der Untersuchung eine Verfälschungsgefahr für das Gutachten, hatte aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) zugelassen. Im Revisionsverfahren hat das BSG die Entscheidung aufgehoben und das Recht auf die Mitnahme einer Vertrauensperson im Grundsatz bestätigt. Reinhard Holtstraeter

Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit berät vor Ort die lokalen Arbeitsagenturen und Jobcenter zu allen Fragen der Arbeitsvermittlung und beruflichen Rehabilitation arbeitsloser und arbeitssuchernder Personen
Begutachtung

Leistungsfähigkeit nach langer Erkrankung

-

Unter Arbeitslosen und Arbeitssuchenden im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB II und SGB III) befinden sich etliche Personen, die aufgrund von Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig waren. Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit berät vor Ort unter anderem die lokalen Arbeitsagenturen und die Jobcenter zu allen Fragen der Arbeitsvermittlung und beruflichen Rehabilitation dieser Personengruppe. Im Folgenden werden sowohl die Art und Weise der Beauftragung des ärztlichen Dienstes durch die Auftraggebenden innerhalb der Arbeitsagentur als auch der Ablauf der Begutachtung anhand von drei typischen Begutachtungs­anlässen der Arbeitsagentur (SGB III) dargestellt. Annette Fister und Nenad Kralj

Abb. 1:   Juristisch-medizinische Zusammenfassung der Begutachtungsempfehlung. Zu Hinweisen zum konkreten gutachterlichen Vorgehen, zum Beispiel Diagnostik inkl. Objektivierung/Sicherung im Vollbeweises des Erst- (Infektion ± akute Krankheitsphase) und des Folgeschadens, Anknüpfungstatsachen und Kausalitätsbewertung, wird auf den ursprünglichen Entwurf der Begutachtungsempfehlung (ASU 2022; 57: 420–426) verwiesen
Begutachtung

Fortentwicklung der Begutachtungs­empfehlung COVID-191,2 und ergänzende Stellungnahme aus juristischer und medizinischer Sicht

-

Begutachtung  Die vorliegende Arbeit stellt eine Fortentwicklung und Präzisierung des ersten Begutachtungsentwurfs mit speziellem Fokus auf sozialrechtliche Aspekte dar, basierend auf neuen wissenschaftlichen Publikationen, den Rückmeldungen zum erschienenen Artikel und den weiteren Erfahrungen aus Begutachtungen.. Stephan Ott et al.

Zum Beitrag von Priv.-Doz. Dr. med. Wobbeke Weistenhöfer et al.

Das beruflich bedingte Harnblasenkarzinom. Die BK 1301-Matrix als Algorithmus und ­Entscheidungshilfe für eine Zusammenhangs­begutachtung

-

doi:10.17147/asu-1-217704

Mit großem Interesse haben wir den Artikel zur BK 1301-Matrix gelesen. Wir begrüßen die Erarbeitung einer Konvention für die Zusammenhangsbegutachtung bei Verdacht auf Vorliegen einer BK 1301, die zu einer einheitlicheren und damit gerechteren Begutachtung aller...

Bei der sozialmedizinischen Beurteilung von beruflichem Leistungsvermögen oder Fähigkeitsprofil sind maßgeblich die Leistungsanforderungen und kontextuellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes zu berücksichtigen

Arbeitsfähigkeit und sozialmedizinische Begutachtung bei Fatigue-Syndromen

-

Begutachtung  Die sozialmedizinische Begutachtung orientiert sich eng an der 2001 neu eingeführten „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit stützt sich gemäß der ICF-Kriterien vorrangig auf den Abgleich der dem Individuum möglichen Aktivitäten und Fähigkeiten mit dem jeweiligen beruflichen Anforderungsprofil. Im Zusammenhang damit implizieren die Begriffe „Arbeits(un)fähigkeit“, „Erwerbs(un)fähigkeit bzw. „Erwerbsminderung“ deutlich mehr als bisher sozialrechtlich relevante Aspekte. Markus Bassler

 Abb. 1:    COVID-19 und Berufskrankheit/Arbeitsunfall: Zeiträume und Definition (mod. nach S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVID; Koczulla et al. 2021)
Entwurf einer Empfehlung für die Begutachtung von Erkrankungsfolgen und Post-COVID

COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall

-

Begutachtung  COVID-19-Infektionen und somit auch deren möglichen Folgen können unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden. Die Symptomatik und Ätiopathogenese von Post-COVID wird derzeit wissenschaftlich kontrovers diskutiert. Dennoch müssen bereits heute Personen mit Post-COVID für die Unfallversicherungsträger begutachtet werden. Daher wurde vom Autorenteam dieses Beitrags ein Vorschlag für eine Begutachtungsempfehlung erarbeitet, um eine standardisierte und damit vereinheitlichte Beurteilung unter Berücksichtigung des Unfallversicherungsrechts zu ermöglichen. Dieser wird hier zur Diskussion gestellt. Stephan Ott et al.

Regionalforum Arbeitsmedizin GENO-Haus Stuttgart

-

Termin: 1. Juli 2022, in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr

Bereits zum 13. Mal veranstaltet der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. im Sommer unter Federführung der VDBW-Landesverbände Baden und Württemberg das Regionalforum Arbeitsmedizin – zum wiederholten Male mit Unterstützung der...

 Abb. 1:    BK 1301-Matrix für krebserzeugende aromatische Amine zur Wertung beruflicher und außerberuflicher Risikofaktoren des Harnblasen­karzinoms im Rahmen der Zusammenhangsbegutachtung einer Berufskrankheit nach Nr. 1301 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung
 
 Fig. 1: BK 1301 matrix for carcinogenic aromatic amines for the evaluation of occupational and non-occupational risk factors of bladder cancer in the context 
of an assessment of an occupational disease according to No. 1301 of the Annex to the Ordinance on Occupational Disease

Das beruflich bedingte Harnblasenkarzinom*

-

Die BK 1301-Matrix als Algorithmus und Entscheidungshilfe für eine Zusammenhangsbegutachtung

W. Weistenhöfer1,**
K. Golka2**, U. Bolm-Audorff3
H.M. Bolt2, T. Brüning4
E. Hallier5, D. Pallapies4
H.-M. Prager6, T. Schilling1
S. Schmitz-Spanke1,
W. Uter7, T. Weiß4, H. Drexler1


Institut und Poliklinik...

Heidelberger Gespräch 2021

-

Kongressbericht  Die 34. wissenschaftliche Fortbildungstagung für gutachterlich Tätige aus der Humanmedizin, der Psychologie, der Pflege und den Rechtwissenschaften in den Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht (kurz: Heidelberger Gespräch) fand am 12. und 13.10.2021 statt. Das diesjährige Thema waren „Beguchtachtungsfragen in der Corona-Pandemie“. Auch in diesem Jahr wurde ein digitales Format gewählt, das von zahlreichen Zuhörenden aus Deutschland und Österreich gerne angenommen wurde. Die vier Fachvorträge wurden als LIVE-Webinar angeboten. Anschließend konnten Fragen über den Chat direkt an die Referentinnen und Referenten gestellt sowie CME-Punkte erworben werden.

Sozialmedizinische Begutachtung

-

Zum Beitrag „Rechte und Pflichten des medizinischen Sachverständigen“ von Dirk Scholtysik und Martin Forchert in ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2019; 54: 484–487



Leserbrief


Bereits der erste Satz entlarvt das Verfahren. Ärztinnen und Ärzte fungieren als Gehilfen des Auftraggebers. Will heißen...

Sozialmedizinische Begutachtung

-

Einführung  Auf zahlreichen Rechtsgebieten ist die medizinische Begutachtung als Grundlage für eine rechtliche Entscheidung essentiell. Gemäß der (Muster)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte wird in § 25 „Ärztliche Gutachten und Zeugnisse“ u.a. auf Folgendes hingewiesen: „Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse haben Ärztinnen und Ärzte mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszusprechen. Gutachten und Zeugnisse, zu deren Ausstellung Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind oder die auszustellen sie übernommen haben, sind innerhalb einer angemessenen Frist abzugeben (…)“. Stephan Letzel

Heidelberger Gespräch 2018

-

Nachbericht  Die 31. Wissenschaftliche Fortbildungstagung in den Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht für Gutachter wie Ärzte, ärztliche Psychotherapeuten, Psychologen, Pflegefachkräfte sowie Juristen (kurz: Heidelberger Gespräch) fand vom 29. bis 30. Oktober 2018 in Heidelberg statt. Veranstalter ist der Gentner Verlag mit der Fachzeitschrift „Der medizinische Sachverständige“, wo im Folgejahr jeweils vertiefende Fachartikel der Referierenden veröffentlicht werden. Andreas Bahemann

Weitere Infos
§ 56 SGB II – Was wird sich ändern?

Die AU-Begutachtung von Langzeitarbeitslosen

-

Begutachtung  Entsprechend seinem grundsätzlichen Auftrag zur Gestaltung von Richtlinien zur ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB V auch die Kriterien der Arbeitsunfähigkeit von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Sinne des SGB II regeln, obwohl diese Personen nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Holger Freese

Die Begutachtung von Hilfsmitteln aus Sicht des MDK

-

Die bedarfsgerechte Versorgung mit Hilfsmitteln
kann im Einzelfall wesentlich sowohl zur
Sicherung des Lebens in der Gemeinschaft
als auch zur beruflichen Wiedereingliederung
beitragen. Wichtig ist dabei jedoch,
neben den grundsätzlichen Möglichkeiten
der Hilfsmittelversorgung — deren technischen
Details und praktische Umsetzung
vorrangig in die Fachkompetenz des Orthopädie-
oder Rehatechnikers fällt — auch
die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen
Sozialleistungsträger zu kennen. Denn während
die grundsätzlichen Rechte behinderter
Menschen im SGB IX geregelt sind, unterliegt
die Übernahme der Kosten im Einzelfall dem
Leistungsrecht des jeweiligen Sozialversicherungszweiges.
Der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung MDK beurteilt die medizinische
Notwendigkeit einer Versorgung
im Einzelfall, entsprechend der Vorgaben des
§ 33 SGB V unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots
aus § 12 SGB V. Er ist dabei
alleine seinem medizinischen Sachverstand
verpflichtet, muss aber die medizinischen
Sachverhalte in seiner Beurteilung so aufbereiten,
dass der Sachbearbeiter der Krankenoder
Pflegekasse daraus eine Leistungsentscheidung
ableiten kann. Dabei können auch
Erkenntnisse, die auf die Zuständigkeit eines
anderen Leistungsträgers hinweisen, von
Bedeutung sein. Auch eine bereits erfolgte
Hilfsmittelversorgung kann Anlass für eine
Begutachtung durch den MDK sein, wenn
sich Hinweise auf eine fehlerhafte oder ungenügende
Versorgung ergeben.