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Sachverständigenrat der Ärzteschaft der BAR

Einleitung

Um die Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe noch wirksamer zu gestalten, bilden die Vereinigungen der Rehabilitationsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Spitzenverbände der Sozialpartner auf der Grundlage der Selbstverwaltung gemeinsam mit Bund und Ländern unter Wahrung der Selbständigkeit der Rehabilitationsträger und ihrer Vereinigungen die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR). Bei der BAR werden zur Beratung und Unterstützung der vielfältigen Aufgaben ein Sachverständigenrat Partizipation und ein Sachverständigenrat der Ärzteschaft gebildet. Aufgabe der Sachverständigenräte ist es, die Eingliederung der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen durch Vorschläge an den Vorstand zu fördern und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. in der Koordination zu unterstützen.

Im Folgenden werden Struktur, Aufgaben, Selbstverständnis und Arbeitsergebnisse des Sachverständigenrates (SVR) der Ärzteschaft vorgestellt.

Aufgaben und Zusammensetzung des Sachverständigenrats der Ärzteschaft

Der Sachverständigenrat der Ärzteschaft (SVR) berät und unterstützt die BAR in Fragen der Eingliederung der behinderten Menschen und bei der Koordination entsprechend § 3 der Satzung der BAR. Dazu gehören beispielsweise die Hinwirkung auf die Leistungserbringung der Rehabilitationsträger nach gleichen Grundsätzen, die effektive und effiziente Erbringung der Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, die Anregung und Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten, die Förderung und Abstimmung der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Rehabilitation und Teilhabe sowie die Unterstützung bei der Erarbeitung von Grundsatzfragen der Rehabilitation. Um diese Aufgaben wirksam erfüllen zu können, informieren sich Sachverständigenrat und BAR gegenseitig über Entwicklungen im Bereich der Rehabilitation.

Der Rat bildet in der Besetzung die Vielfalt der relevanten Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger ab. Mitglieder des SVR werden auf Vorschlag der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. vom Vorstand als ständige Vertreterinnen und Vertreter berufen. Darüber hinaus werden weitere vertretende Personen der übrigen Mitglieder der BAR sowie vertretende Personen anderer Organisationen und Institutionen, die ihren ärztlichen Sachverstand auf dem Gebiet der Rehabilitation einbringen sollen, sowie besonders qualifizierte Einzelpersönlichkeiten vom Vorstand der BAR berufen.

Neben der Beratung von durch die Geschäftsstelle der BAR eingebrachten Themen in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen kann der SVR zur Beratung einzelner Themen Projektgruppen bilden. Dazu kann er in Abstimmung mit der Geschäftsstelle der BAR zusätzlich weitere Persönlichkeiten beiziehen, deren Sachkenntnis dem Beratungsstoff dienlich ist.

Nähere Einzelheiten zur Struktur und Aufgabenerledigung sind in der Geschäftsordnung für den Sachverständigenrat der Ärzteschaft in der Fassung vom 9. Mai 1968 niedergelegt (BAR 2018).

Das Selbstverständnis der Mitglieder des Sachverständigen­rats der Ärzteschaft

Die Mitglieder des SVR repräsentieren die Träger der BAR meist durch deren Leitende Ärztinnen und Ärzte. Vertreter verschiedener für die Rehabilitation relevanter Organisationen und Vertreter wissenschaftlicher Institutionen bieten die Gewähr, dass die vielfältigen in den unterschiedlichen Sozial­gesetzbüchern definierten Aufgaben sowie die über Jahrzehnte weiterentwickelten Struktur- und Prozessabläufe der jeweiligen Sozialleistungsträger ebenso wie die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Rehabilitations- und Teilhabeforschung sowie die Belange der praktischen Rehabilitation, Eingliederung und Inklusion behinderter Menschen in die Beratungen einfließen können. Darüber hinaus bieten die im Einzelnen unterschiedlichen ärztlichen Weiterbildungen und Berufswege der Mitglieder nebst den in den unterschiedlichsten Bereichen des Gesundheitswesens gewonnenen eingehenden Erkenntnissen und Erfahrungen ein breites Spektrum der fachlichen, rehabilitativen, wissenschaftlichen und organisationsrelevanten Fundierung. Schließlich trägt die intensive Vernetzung der einzelnen Vertreter in der vielfältig ausgebildeten Rehabilitationslandschaft dazu bei, dass die Erörterungen der Beratungsthemen von einem sehr fundierten Tiefgang geprägt sind. Alle Mitglieder verstehen die stets ergebnisoffenen Beratungen und Diskussionen vor dem Hintergrund der Suche nach den bestbegründbaren und sachbezogenen Ergebnissen mit dem Ziel einer gesamtkonsensualen Abwägung der verschiedenen Argumentationen. Kontroverse Diskussionen werden stets nachvollziehbar dokumentiert, um für die BAR das Beratungsergebnis plausibel darzustellen. Bei nicht einheitlicher Auffassung der Mitglieder zu einem Beratungsthema wird dies auch in den Empfehlungen zum Ausdruck gebracht.

Aktivitäten

Beratungsthemen resultieren zum einen aus den laufenden Aufgaben der BAR, wie sie sich aus der aktuellen Weiterentwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung ergeben, der jeweiligen Aktualisierung der Gemeinsamen Empfehlungen oder der Arbeitshilfen für die Rehabilitation und Teilhabe bei bestimmten Erkrankungen sowie bei der Mitwirkung in der Redaktion oder auch als Verfassende des von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation herausgegebenen Buches zur Rehabilitation als umfassendem Wegweiser für die Ärzteschaft, psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten und andere Gesundheitsberufe. Der Sachverständigenrat beschäftigt sich zum anderen darüber hinaus, meist in Projektgruppen, mit den nachfolgend auszugsweise aufgeführten Themen, die sich am besten anhand der Auswahl einschlägiger Veröffentlichungen und Dokumentationen beschreiben lassen:

  • Perspektiven der Rehabilitation
    (Seger et al. 2008)
  • Der Sachverständigenrat der Ärzteschaft der BAR beschrieb in einem Posi­tionspapier zukünftige Herausforderungen der Rehabilitation, die sich aus der soziodemografischen Entwicklung und den strukturellen Besonderheiten des gegliederten Gesundheits- und Sozial(versicherungs)wesens ergeben. Im Fokus standen insbesondere der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit auch für ältere Beschäftigte, die Stärkung von Autonomie und Selbstversorgungsfähigkeit nicht (mehr) erwerbsfähiger Menschen, die Rehabilitation als ganzheitlicher Prozess über die Grenzen der Versorgungsbereiche hinweg sowie der dringende Handlungsbedarf, vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse verstärkt zu nutzen und Rehabilitation in die Aus-, Fort- und Weiterbildung angemessen zu integrieren. Das Positionspapier schloss mit 8 Thesen zur Zukunftssicherung der Rehabilitation im Gesundheitswesen ab, die heute unverändert von Bedeutung sind.

  • Die ICF-Praxisleitfäden der BAR
    (BAR 2010–2016; s. „Weitere Infos“)
  • Das biopsychosoziale Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) diente dem Gesetzgeber als eine Richtschnur bei der Gestaltung des aktuellen Rehabilitationsrechts. Die ICF ist entsprechend in den Routinen der Rehabilitationsträger hinterlegt und unter Reha-Fachleuten als handlungsleitend anerkannt. Es ist daher ein besonderes Anliegen des SVR, die ICF verstärkt zur Anwendung zu bringen. Hierzu wurden Praxisleitfäden für Vertragsärztinnen und -ärzte an der Schnittstelle zur Rehabilitation entwickelt, für in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen tätige Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Mitarbeitende in akutmedizinischen (Krankenhaus-)Einrichtungen. Die Praxisleitfäden gehen auf die spezifischen Anforderungen in diesen Bereichen praxisnah mit Darstellungen vieler Beispiele für die Möglichkeit, die ICF zu nutzen, ein. Ein weiterer Leitfaden beschäftigt sich mit der Nutzung der ICF in dem breiten und heterogenen Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Die erstellten Leitfäden sollen anhand einer eingängigen Schwerpunktsetzung die Möglichkeiten der praktischen Nutzung der ICF exemplarisch aufzeigen. Sie werden gerne als Schulungsmaterialien genutzt und sind bereits in der zweiten, überarbeiteten Auflage über das Internet bei der BAR verfügbar.

  • Zum Selbstverständnis der sozial­medizinischen Begutachtung
    (BAR 2018; s. „Weitere Infos“)
  • Die sozialmedizinische Begutachtung stellt einen komplexen Bewertungsprozess von hoher individueller, sozioökonomischer und sozialrechtlicher Tragweite dar. Vor dem Hintergrund der Sozialgesetzgebung werden durch die Begutachtung die medizinischen Voraussetzungen für Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation als Grundlage für eine sachgerechte Verwaltungsentscheidung geprüft. In einem Kompendium werden häufig gestellte Fragen zur sozialmedizinischen Begutachtung, zum Begutachtungsauftrag, zur Begutachtungssituation und zum Bewertungsprozess beantwortet. Die Beiträge langjähriger, gutachterlich tätiger Sozialmedizinerinnen und -mediziner befassen sich aus unterschiedlicher Perspektive mit Themen wie der Neutra­lität des ärztlichen Sachverständigen, den Stellenwert der Begutachtung nach Aktenlage, der ICF-orientierten Begutachtung bis hin zum Zeitbedarf für die sozialmedizinische Begutachtung. Vor dem Hintergrund zunehmender Anforderungen an das ärztliche Gutachten ist die Zusammenstellung auch als Beitrag zur sozialmedizinischen Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten sowie zur Qualitätssicherung der sozialmedizinischen Begutachtung zu verstehen. Die Sozialmedizin ergänzt durch ihre spezifische Sichtweise die individuelle ärztliche Fachkompetenz. Es gilt, mit den sozialmedizinisch relevanten Rahmenbedingungen verantwortungsvoll umzugehen und sie in das ärztliche Handeln zu integrieren, um dem individuellen Versorgungsbedarf von zu behandelnden Personen gerecht zu werden.

  • Multimorbidität in der Rehabilitation (BAR 2018; s. „Weitere Infos“, Seger et al. 2018)
  • Der SVR beschrieb in einem Positionspapier zukünftige Herausforderungen der Rehabilitation, die sich aus der soziodemografischen Entwicklung und den strukturellen Besonderheiten eines gegliederten Gesundheitssystems ergeben. Sowohl unter den erwerbstätigen Personen als auch den Personen im Ruhestand rücken Menschen mit zwei und mehr Erkrankungen, verbunden mit vielfältigen Aktivitäts- und Teilhabebeein­trächtigungen, immer mehr in den Vordergrund rehabilitativer Versorgung. Für die zuständigen Sozialleistungsträger und Rehabilitationseinrichtungen resultieren daraus besondere Anforderungen und Herausforderungen. Diese umfassen die funktionsbezogene, individuelle Bedarfsermittlung über die Zuweisungspraxis, Rehabilitationsdurchführung und -nachsorge bis zur Reintegration in den Sozialraum nach der Rehabilitaton. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind vielfältig. Sie reichen von der Überprüfung des Formularwesens auf valide Identifizierung der rehabilitativen Bedarfe über eine diesbezügliche Sensibilisierung und Kompetenzerweiterung des involvierten Personals für die besonderen Aspekte von Multimorbidität bis hin zu einer Berücksichtigung von Leitlinien sowie Klärung noch offener Forschungsfragen. Der Sachverständigenrat empfahl dringend, in Zeiten zunehmender Erwerbstätigkeitsdauer und demografiegeprägter Impulse in unserer Gesellschaft, dem Thema Multimorbidität in der Rehabilitation einen besonderen Stellenwert einzuräumen.

  • Rehabilitationskonzept für funktionell schwerstgeschädigte Versicherte
    (Schönle et al. 2017)
  • Durch die Fortschritte der modernen Medizin überleben zunehmend mehr jüngere wie auch ältere Patientinnen und Patienten mit schwersten, kritischen Erkrankungen. Ihre nach der Akutbehandlung weiter bestehenden Schädigungen, Beeinträchtigungen und Teilhabestörungen verhindern oft den unmittelbaren Übergang aus der intensivmedizinischen Behandlung in die Rehabilitation. Für funktionell schwerstgeschädigte Betroffene, die längere Zeit intensivpflichtig sind, wurde ein Konzept erarbeitet, um ihnen eine weiterführende Rehabilitation, die beste erreichbare Lebensqualität sowie Teilhabe am Leben im Alltag und der Gesellschaft zu ermöglichen.

    Ausblick

    Die Mitglieder des SVR verfolgen aufmerksam die gesetzgeberischen Aktivitäten vor dem Hintergrund aktueller rehabilitativer Erkenntnisse, Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen. Leuchttürme der Versorgung in der rehabilitativen Versorgung werden ebenso aufgezeigt wie auch auf Fehlentwicklungen hingewiesen wird, beispielsweise auf die Ausführungen im BTHG-Referentenentwurf mit Stand 26. 04. 2016 zum § 99 Leistungsberechtigter Personenkreis (BAR 2016). Funktionell schwerstgeschädigte versicherte Personen stehen gegenwärtig in einer Analyse der Versorgung von polytraumatisierten Patientinnen und Patienten im Fokus. Jahre nach Polytrauma bestehen regelhaft gravierende Einschränkungen der Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit. Häufig resultiert eine dauerhaft erhöhte Pflegebedürftigkeit bei veränderter körperlicher Belastbarkeit und es besteht ein höheres Risiko posttraumatischer Belastungsstörungen und vermehrter Inzidenz chronischer Schmerzsyndrome. Eine erste Literaturrecherche weist auf bestehende Defizite in der gesundheitlichen Versorgung hin, auch in der Rehabilitation (Müller et al. 2018; Debus et al. 2014, 2016; Simmel et al. 2018). Der SVR hat hierzu eine Projektgruppe eingerichtet, um dem Vorstand der BAR in einer Beratungsvorlage mögliche Lösungen zur Sicherstellung einer trägerübergreifend einheitlichen und individuell adäquaten Versorgung dieser schwerstgeschädigten Versicherten in Deutschland vorzuschlagen. Die Erfolge der Hochleistungsmedizin müssen um eine Hochleistungsrehabilitation ergänzt werden. In einer anderen Projektgruppe wird gegenwärtig ein Praxisleitfaden für die Erhebung und Einordnung von Kontextfaktoren im Rahmen
    der Anwendung des biopsychosozialen Modells der WHO zur Feststellung von Teilhabebedarfen erarbeitet (§ 13 SGB IX „Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs“).

    Interessenkonflikt: Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

    Literatur

    BAR: Handbuch der Selbstverwaltung, Stand: 1. März 2018, Frankfurt.

    Debus F, Lefering R, Lang N, Oberkircher L, Bockmann B, Ruchholtz S, Kühne CA, the Trauma Register DGU: Which factors infulence the need for inpatient rehabilitation after severre trauma? Injury Int J Care Injured 2016; 47: 2683–2687.

    Debus F, Mierswa D, Ruchholtz S, Lopez CL, Schwarting T, Kühne CA: Rehabilitation von schwerverletzten Patienten im Akutkrankenhaus: wer macht was? Rehabilitation 2014; 53: 25–30.

    Müller W-D, Simmel S, Köhler S, Hoffmann R, Reimertz C: Einbindung von Rehabilitationseinrichtungen in die Traumanetzwerke- Praktische Umsetzung des Phasenmodells der Traumarehabilitation. Phys Med Rehab Kuror 2018; 28: 163–170.

    Schönle PW, Beyer J, Bredehorst M, Grotkamp S, Brahner V, Seger W, Cibis W, Bradke A, Weinbrenner S: Intensivmedizinische Rehabilitation funktionell schwerstgeschädigter Patienten – missing link zwischen Intensivmedizin und Rehabilitation. Neurol Rehabil 2017; 23: 249–255.

    Seger W, Cibis W, Deventer A, Grotkamp S, Lübke N, Schönle PW, Schmidt-Ohlemann M, Schubert M: Die Zukunft der medizinisch-rehabilitativen Versorgung im Kontext der Multimorbidität – Teil I: Begriffsbestimmung, Versorgungsfragen und Herausforderungen, Gesundheitswesen 2018; 280: 12–19.

    Seger W, Cibis W, Deventer A, Grotkamp S, Lübke N, Schönle PW, Schmidt-Ohlemann M, Schubert M: Die Zukunft der medizinisch-rehabilitativen Versorgung im Kontext der Multimorbidität – Teil II: Strukturelle Voraussetzungen und Anforderungen an das rehabilitative Versorgungssystem. Gesundheitswesen 2018; 80: 105–112.

    Seger W, Petri B, Müller-Fahrnow W et al.: Perspektiven der Rehabilitation: Ein Positionspapier des Ärztlichen Sachverständigenrates der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zur Weiterentwicklung der Rehabilitation. Gesundheitswesen 70: 267–280.

    Simmel S, Müller W-D, Bork H, Eckhardt R, Keppeler R, Kühne CA, Krischak G: Anforderungen an Einrichtungen der Phase C der Traumarehabilitation – überregionale Traumarehabilitationszentren in der postakuten Rehabilitation. Phys Med Rehab Kuror 2018; 28; 282–286.

    Weitere Infos

    BAR: Praxisleitfaden 1: Zugang zur Rehabilitation, Praxisleitfaden 2: Medizinische Rehabilitationseinrichtungen, Praxisleitfaden 3 für das Krankenhausteam und Praxisleitfaden 4: Berufliche Rehabilitation
    https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/reha-grundlagen.html

    BAR: Sozialmedizinische Begutachtung: Häufig gestellte Fragen
    https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/arbeits…

    BAR: Multimorbidität in der medizinischen Rehabilitation
    https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/arbeits…

    Autor
    Prof. Dr. med. Wolfgang Seger
    Vorsitzender des Sach­verständigenrates der Ärzteschaft der BAR

    privat

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