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Hat das Bundesteilhabegesetz konkrete Relevanz für Ihre berufliche Tätigkeit?

Der Schwerpunkt der Dezember-Ausgabe der „ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention“ ist den neuen gesetzlichen Aufgaben für die Akteure in der gesundheitlichen Prävention gewidmet. Es handelt sich in erster Linie um Beiträge mit Bezug auf das Bundesteilhabegesetz, das ab 1. Januar 2020 umgesetzt wird und einige Neuerungen enthält, besonders zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, konkret speziell zur Eingliederungshilfe.

Die Inhalte sind aus verschiedenen Blickwinkeln mit unterschiedlichen Schwerpunkten nicht nur für Ärztinnen und Ärzte in der Arbeits- und Sozialmedizin von großer Bedeutung.

Wir möchten mehr über unsere Leserinnen und Leser erfahren und fragen Sie daher in unserer heutigen Umfrage: