Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Gesundheit in Pflegeberufen

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

Health in Care Profession (Part 1): Appropriate use of medical disposable gloves in healthcare – A plea for a balanced consideration of occupational safety and infection control aspects, combined with the goal of establishing sustainability in healthcare

The indication-based use of disposable medical gloves is essential. When determining these indications, aspects of infection control and occupational safety should be considered equally, taking sustainability into account. This article focuses on the indication-based use of disposable medical gloves in the healthcare sector, specifically for body washing and embrocation of patients, as well as for preventing visible hand contamination that necessitates handwashing.

Gesundheit in Pflegeberufen (Teil 1): Indikations­gerechter Einsatz medizinischer Einmalhandschuhe im Gesundheitswesen – Ein Plädoyer für eine ausgewogene Berücksichtigung von Aspekten des Arbeits- und Infek­tionsschutzes verbunden mit dem Ziel, Nachhaltigkeit im Gesundheitsdienst zu etablieren

Medizinische Einmalhandschuhe indikationsgerecht einzusetzen, ist unerlässlich. Bei der Festlegung der Indikationen sollten gleichermaßen Aspekte des Infektions- und des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit zugrunde gelegt werden. Dieser Beitrag fokussiert den indi­kationsgerechten Einsatz medizinischer Einmalhandschuhe im Gesundheitswesen bei der Körperwaschung und bei Einreibungen von zu Pflegenden sowie zur Vermeidung sichtbarer Verschmutzungen der Hände, die ein Händewaschen erfordern.

Kernaussagen

  • Indikationen des Handschuhtragens zu definieren und fortlaufend kritisch zu überprüfen, ist zwingend notwendig, um die Ziele Schutz der Patientinnen und Patienten sowie Schutz der Beschäftigten vereinbaren zu können.
  • Aus Gründen des Hautschutzes ist das Tragen medizinischer Einmalhandschuhe sowohl bei der Körperwaschung von zu Pflegenden als auch zur Vermeidung einer sichtbaren Verschmutzung der Hände indiziert.
  • Medizinische Einmalhandschuhe indikationsgerecht einzusetzen, erfordert die Berücksichtigung von Infektionsschutz und Arbeitsschutz gleichermaßen und sollte unter Betrachtung von Aspekten der Nachhaltigkeit erfolgen.
  • Einleitung

    Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) hat im Jahr 2024 eine Empfehlung für einen indikations­gerechten Einsatz medizinischer Einmalhandschuhe veröffentlicht (s. Online-Quellen). In dieser Empfehlung werden einige Tätigkeiten an Patientinnen und Patienten aufgeführt, bei denen aus Sicht der KRINKO keine Handschuhe getragen werden müssen. Die Initiative der KRINKO, für den indikationsgerechten Einsatz von Einmalhandschuhen zu sensibilisieren, wird seitens der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) begrüßt. Ein regelmäßiger Austausch zu dieser Thematik ist wichtig, um Indikationen auf den Prüfstand zu stellen, Fehlanwendungen auszumachen und abzustellen sowie Ressourcen zu schonen. Darüber hinaus besteht Konsens, dass das Tragen von medizinischen Einmalhandschuhen eine indizierte hygienische Händedesinfektion nicht ersetzt. Daher sind eindeutige und verständliche Informa­tionen zum indikationsgerechten Tragen von medizinischen Einmalhandschuhen unter Aspekten des Infektionsschutzes sowie der Hautgesundheit der Beschäftigten (Arbeitsschutz) – mit Berücksichtigung der Nachhaltigkeit – unerlässlich.

    Die Hautgesundheit ist eine entscheidende Voraussetzung zur Umsetzung einer adäquaten Händehygiene (Kramer et al. 2023). Welche Tätigkeiten als hautgefährdend zu betrachten sind und wann das Tragen von medizinischen Einmalhandschuhen im Hinblick auf den Hautschutz erforderlich ist, zeigt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 „Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ auf (AGS [Ausschuss für Gefahrstoffe] 2022). Die BGW empfiehlt seit jeher, Handschuhe gezielt und damit indikationsgerecht einzusetzen. Diese Empfehlung berücksichtigt Hygieneaspekte (Infektionsschutz) sowie den Hautschutz der Beschäftigten als Teil des Arbeitsschutzes gleichermaßen und findet sich unter anderem im branchenspezifischen Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kranken- und Altenpflege der BGW (BGW 2023).

    Vor diesem Hintergrund bedarf es aus Sicht der Verfasserinnen einer Klarstellung zum Tragen medizinischer Einmalhandschuhe sowohl bei der Körperwaschung als auch zur Vermeidung sichtbarer Verschmutzung der Hände, insbesondere, da sich aufgrund des beschriebenen Kommentars der KRINKO in der arbeitsmedizinischen Praxis häufig Fragen beziehungsweise Diskussionen ergeben, ob und aus welchem Grund eine Indikation zum Einsatz medizinischer Einmalhandschuhe bei den oben genannten Tätigkeiten besteht.

    Hautgefährdung der Beschäftigten bei der Körperwaschung

    Wasserkontakt führt zu Veränderungen im Bereich der Hautbarriere (Fartasch u. Brüning 2017). Experimentelle Studien zeigen, dass die Beeinträchtigung des Stratum corneum der Epidermis bei direktem Wasser­kontakt von größerer Bedeutung ist als unter okklusiven Bedingungen in einem flüssigkeitsdichten Schutzhandschuh (Fartasch et al. 2012; Jungbauer et al. 2004). Mit Blick auf Präventionsmaßnahmen ist bei direktem Kontakt mit Wasser der Verwendung flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe der Vorrang zu geben (AGS 2022; Fartasch u. Brüning 2017). Die Beschäftigten im Gesundheitsdienst sind bei der Körper­waschung der zu Pflegenden stets dem Kontakt mit Wasser ausgesetzt. Hinzu kommt der Kontakt mit weiteren hautirritierenden Substanzen, wie Seifen, Waschlotionen und Shampoos. Wasser und auch waschaktive Substanzen, die neben dem Händewaschen
    auch zur Körperwaschung eingesetzt werden, reizen und trocknen die Haut aus. Hautfette und Feuchthaltefaktoren gehen verloren, so dass bei den Beschäftigten die Möglichkeit besteht, ein irritatives Hand­ekzem zu entwickeln (Kramer et al. 2023). Die Hautgesundheit gerät in Gefahr. Vor diesem Hintergrund stellt die Körperwaschung von zu Pflegenden unter Arbeitsschutz­aspekten (Hautschutz) eine eindeutige Indikation für das Tragen von medizinischen Einmalhandschuhen dar – auch wenn aus infektionspräventiver Sicht bei Kontakt zur intakten Haut im Rahmen der Basishygiene dieses nicht indiziert ist (Brunke et al. 2023).

    Zusätzlich zu der Gefahr eines irritativen Handekzems birgt der wiederholte Kontakt zu Körper- beziehungsweise Haarkosmetika der zu Pflegenden das Risiko der Entstehung einer Kontaktallergie, da die Kosmetika oft Zusatzstoffe wie Duftstoffe und Konservierungsmittel beinhalten (Schubert et al. 2017). Dasselbe gilt neben der Körperwaschung auch für Einreibungen. Untersuchungen belegen, dass Pflegekräfte häufig gegenüber Duft- und Konservierungsstoffen sensibilisiert und damit besonders der Gefahr der Entstehung eines allergischen Kontakt­ekzems ausgesetzt sind (Geier u. Schubert 2021). Ferner kann es durch das Aufbringen von Körper- und/oder Haarkosmetika (zum Beispiel Rasierschaum, Tagescreme, Haarfestiger) zu Verschmutzungen der Hände der Beschäftigten kommen, die anschließendes Händewaschen erfordern.

    Hautgefährdung der Beschäftigten durch indiziertes Händewaschen bei sichtbaren Verschmutzungen

    Das Händewaschen sollte auf das notwendige Minimum begrenzt werden, da Hautfette und Feuchthaltefaktoren – anders als bei der alkoholbasierten Händedesinfektion – beim Waschen weggespült werden. Händewaschen ist daher hautschädigender als die Händedesinfektion (Tasar et al. 2021). Sichtbare Verschmutzungen an den Händen stellen jedoch eine Indikation zum Händewaschen dar (KRINKO 2016, s. Online-Quellen). Der Anwendung von medizinischen Einmalhandschuhen sollte somit immer der Vorzug gegeben werden, wenn dadurch Verschmutzungen und das Hände­waschen verringert werden (AGS 2022). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist somit zu prüfen, bei welchen Tätigkeiten die Gefährdung der Händeverschmutzung gegeben ist und medizinische Einmalhandschuhe verwendet werden sollten.

    Die Entwicklung eines irritativen Hand­ekzems ist unbedingt zu vermeiden, um Leid von den Beschäftigten abzuwenden und gleichzeitig ihre Motivation zur im Gesundheitsdienst notwendigen Händedesinfektion zu fördern. Die Motivation der Mitarbeitenden, ihre Hände indikationsgerecht und korrekt zu desinfizieren, ist bei geschädigter Haut reduziert. Aufgrund brennender Schmerzen durch die Händedesinfektion auf irritierter Haut ­waschen Betroffene im Rahmen der Händehygiene oftmals vermehrt ihre Hände, anstatt eine indizierte Händedesinfektion durchzuführen (Hübner et al. 2015). Dadurch kann es zu einer Gefährdung von Beschäftigten sowie Patientinnen und Patienten kommen.

    Fazit

    Hautschutzmaßnahmen dienen der Hautgesundheit der Beschäftigten und unterstützen – wie oben beschrieben – damit das angeführte oberste Schutzziel der KRINKO: „Patientenschutz vor Infektionen und Infektionskrankheiten“ (KRINKO 2024, s. Online-Quellen). Die Indikationen des Handschuhtragens kritisch zu prüfen, ist zwingend notwendig, um die Ziele Schutz der Patientinnen und Patienten sowie Schutz der Beschäftigten vereinbaren zu können. Medizinische Einmalhandschuhe indikationsgerecht einzusetzen, erfordert die Berücksichtigung von Hygiene und ­Arbeitsschutz gleichermaßen und sollte unter Betrachtung von Aspekten der Nachhaltigkeit erfolgen. Für die Hautgesundheit der Beschäftigten ist aus Sicht der BGW unverzichtbar, medizinische Einmalhandschuhe bei der Körperwaschung und bei Einreibungen von zu Pflegenden sowie zur Vermeidung sichtbarer Verschmutzungen der Hände, die ein Händewaschen erfordern, zu tragen. Derartige Tätigkeiten stellen aus Sicht der Verfasserinnen eindeutige Indikationen für das Tragen medizinischer Einmalhandschuhe dar.▪

    Interessenkonflikt: Die Autorinnen geben an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

    Danksagung: Die Verfasserinnen danken Herrn Prof. Dr. med. Albert Nienhaus, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg, für die Beratung bei der Erstellung des Manuskripts.

    Literatur

    Brunke M, Chaberny IF, Gastmeier P, Kolbe-Busch S, Wendt C, Arvand M: Der indikationsgerechte Einsatz von medizinischen Einmalhandschuhen in der Krankenversorgung: Gibt es hier Handlungsbedarf. Epid Bull 2023: 3–6. doi:10.25646/11389 (Open Access).

    Fartasch M, Brüning T: Gefährdung durch flüssigkeitsdichte Handschuhe? Welche Erkenntnisse liegen vor? – Eine Übersicht. IPA-Journal 2017: 24-27. https://www.dguv.de/medien/ipa/publikationen/ipa-journale/ipa-journale2… (abgerufen am 19.11.2025).

    Fartasch M, Taeger D, Broding HC et al.: Evidence of increased skin irritation after wet work: impact of water exposure and occlusion. Contact Dermatitis 2012; 67: 217-228. doi:10.1111/j.1600-0536.2012.02063.x.

    Geier J, Schubert S (2021). Frequency of skin sensitization to specific substances and in specific occupational groups. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin doi:10.21934/baua:bericht20210122: 337 (Open Access).

    Hübner NO, Schwebke I, Mätzke K, Pohrt U: Aspekte der Hautverträglichkeit, des Hautschutzes und der Hautpflege. Epid Bull 2015; 18: 149-152 (Open Access).

    Jungbauer FH, van der Harst JJ, Groothoff JW, Coenraads PJ: Skin protection in nursing work: promoting the use of gloves and hand alcohol. Contact Dermatitis 2004; 51: 135–140. doi:10.1111/j.0105-1873.2004.00422.x.

    Kramer A, Seifert J, Abele-Horn M et al.: Leitlinie der DGKH: S2k-Leitlinie Händedesinfektion und Händehygiene. Hyg Med 2023; 48: 275–310. https://register.awmf.org/assets/guidelines/075-004l_S2k_Haendedesinfek… (abgerufen am 19.11.2025).

    Schubert S, Bauer A, Molin S, Skudlik C, Geier J: Occupational contact sensitization in female geriatric nurses: Data of the Information Network of Departments of Dermatology (IVDK) 2005–2014. J Eur Acad Dermatol Venereol 2017; 31: 469–476. doi:10.1111/jdv.13915.

    Tasar R, Wiegand C, Elsner P: How irritant are n-propanol and isopropanol? – A systematic review. Contact Dermatitis 2021; 84: 1–14. doi:10.1111/cod.13722 (Open Access).

    Online-Quellen

    AGS – Ausschuss für Gefahrstoffe: Bekanntmachung zu Technischen Regeln; TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen” zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2024 S. 769 [Nr. 36] (v. 19.9.2024). GMBl 2022: 895–926
    https://www.baua.de/DE/­Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-401

    BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kranken- und Altenpflege
    https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/medien-arbeitshilfen/me…

    KRINKO: Kommentar der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zum indikationsgerechten Einsatz medizinischer Einmalhandschuhe im Gesundheitswesen. Epid Bull 2024: 3–15
    https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/11558/EB-10-2024-BEITRAG-AU…

    KRINKO: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens: Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). BGBl 2016; 59: 1189–1220
    https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/K…

    Kontakt

    Priv.-Doz. Dr. rer. nat. habil. Cara Bieck
    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW); Pappelallee 33/35/37; 22089 Hamburg

    Foto:privat

    Jetzt weiterlesen und profitieren.

    + ASU E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
    + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
    + Exklusive Webinare zum Vorzugspreis

    Premium Mitgliedschaft

    2 Monate kostenlos testen