Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen rehabilitativen Versorgung sind die Angebote strukturell und qualitativ weiterzuentwickeln, sektorenübergreifend zu verzahnen und kontinuierlich zu evaluieren. Hier setzen die neuen Rahmenempfehlungen zur muskuloskeletalen Rehabilitation und zur kardiologischen Rehabilitation an. Sie schaffen einen verbindlichen Orientierungs-, Qualitäts- und Umsetzungsrahmen für die ambulante wie stationäre Versorgung. Im Kontext der Rahmenempfehlungen Ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation, allgemeiner Teil sind die indikationsspezifischen Teile 1 und 2 zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten.
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Reha: Neue Rahmenempfehlungen in Kraft
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