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Gebühren in der Unfallversicherung steigen ab Juli um fünf Prozent

Die erste Erhöhung um fünf Prozent erfolgte zum 1. Juli. In den folgenden vier Jahren sollen die Gebühren für ärztliche Leistungen entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung angehoben werden – maximal um fünf Prozent jährlich. Die Anpassung erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres. Dies hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, der Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der KBV angehören.

https://www.kbv.de/html/1150_63838.php