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Arbeitsmedizin am Tisch der Präventionspolitik

Erstes Parlamentarisches Frühstück von „die arbeitsmedizin“ in Berlin

Eingeladen hatte die arbeitsmedizin, die ­Kooperation von DGAUM, VDBW und BsAfB. Das erste Parlamentarische Frühstück war ein besonderer Moment für die drei ­Verbände: Sie brachten die Potenziale der Arbeitsmedizin gemeinsam und unmittelbar in das parlamentarische Gespräch über die Zukunft der medizinischen Prävention in Deutschland ein.

Der Veranstaltung gingen Überlegungen ­voraus, die bereits 2025 begonnen hatten. Die Verbände sehen einen gestiegenen Bedarf, die Arbeitsmedizin in der Präventionspolitik sichtbarer zu machen. Die Präventionsoffensive der Bundesregierung beziehungsweise das damit in Planung stehende zweite Präventionsgesetz bietet die große Chance, die Arbeitsmedizin und die betriebsärztliche Versorgung sektorenverbindend im Gesundheitssystem besser zu verankern. Um das zu erreichen, ist ein kontinuierlicher persönlicher Dialog mit den Entscheidungsträgern in der Politik notwendig. Das Parlamentarische Frühstück bot hierfür den idealen Rahmen, um aktuelle Herausforderungen zu diskutieren, Perspektiven aufzuzeigen und gemeinsame Lösungsansätze zu erörtern.

Die Schirmherrin Dr. Tanja Machalet, MdB, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, eröffnete das Frühstück. Sie hob die Bedeutung der Arbeitsmedizin für Prävention und Versorgung hervor. Dr. Thomas Nesseler, Hauptgeschäftsführer der DGAUM, moderierte die anschließenden Impulse und das Gespräch.

Prof. Dr. Andrea Kaifie-Pechmann, Mitglied des DGAUM-Vorstands und Direktorin des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der FAU, stellte die Arbeitsmedizin als bislang unterschätzte Säule der Prävention vor. Ihre zentrale Botschaft: Die Arbeitswelt ist mit 46 Mio. Erwerbstätigen das größte Präventionssetting Deutschlands. Christian A. Wojtkowiak, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des BsAfB, zeigte auf, welches Versorgungspotenzial an den Übergängen von betrieblicher Prävention und Gesundheitsförderung zu ­Kuration und Rehabilitation liegt – und welche unnötigen Hürden seine Nutzung derzeit erschweren.

Susanne H. Liebe, Präsidentin des VDBW, richtete den Blick auf die geplante Präven­tionsoffensive und ein zweites Präven­tionsgesetz. Bestehende Strukturen müssten besser verbunden und Wege zwischen den Versorgungsbereichen einfacher gestaltet werden. „Gesundheit ist nicht teilbar. Wenn wir über Prävention in Lebenswelten reden, dann gehören eben alle mit dazu. Wir müssen eben Menschen dort erreichen, wo sie sind und wir stehen für das Präventionssetting Arbeitswelt.“

Wie groß das Interesse an diesem Austausch ist, zeigte die lebhafte Diskussion, die über die vorgesehene Zeit hinausging. In der Runde bestand Konsens darüber, dass starre Versorgungssektoren strukturell die Prävention in unserem Gesundheitssystem behindern und wir vielmehr integrative, an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete medizinische Präventionspfade und Versorgungswege brauchen. Daran gilt es in den kommenden Wochen und Monaten zu arbeiten. In diesem Kontext spielt auch der Zugang der über 9000 Betriebsärztinnen und -ärzte zur elektronischen Patientenakte (ePA) eine große Rolle. Wie andere Leistungserbringer benötigen Betriebsärztinnen und -ärzte einen ungehinderten Zugang, um Erkenntnisse und Ergebnisse aus den arbeitsmedizinischen Vorsorgen oder von Impfungen am Arbeitsplatz dokumentieren zu können. Das ist bisher noch nicht ausreichend der Fall und sollte zeitnah geändert werden, etwa im Rahmen des „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)“.

Das Frühstück knüpft an die wachsende gemeinsame berufspolitische Arbeit der drei Verbände an. Nach gemeinsamen Auftritten, etwa zur A+A und zum Deutschen ­Ärztetag, sowie regelmäßigen Stellungnahmen und Pressemitteilungen ist nun ein direkter Gesprächsfaden ins Parlament entstanden. Aus einem Morgen in Berlin folgt noch keine neue Präventionspolitik. Er kann aber ein Auftakt dafür sein, die Arbeitsmedizin bei ihrer Gestaltung dauerhaft an den Tisch zu holen.

Der Flyer mit dem Titel „Prävention konsequent nutzen“ enthielt wich­tige Informationen für unsere Gäste und kann online abgerufen werden.

Scannen Sie einfach den QR-Code:

Prävention braucht Vernetzung: Arbeitsmedizin fordert Nachbesserungen beim GeDIG

Anlässlich der Beratungen zum Gesetz für Daten und digitale ­Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Deutschen Bundestag appellieren die wissenschaftliche Fachgesellschaft zusammen mit den beiden arbeitsmedizinischen Berufsverbänden, die Arbeitsmedizin konsequent in die digitale Gesundheitsversorgung einzubeziehen. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) und der Verband der Deutschen Betriebs- und Werksärzte (VDBW) fordern eine Gleichstellung der über 9000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beim Zugang zur elektronischen Patientenakte. Nur wenn relevante Gesundheitsinformationen sektorenübergreifend verfügbar sind, können Prävention, Behandlung und Rehabilitation besser miteinander verzahnt, effizienter gestaltet und die Gesundheitschancen von Millionen Beschäftigten wirksam verbessert werden.

DGAUM, BsAfB und VDBW begrüßen grundsätzlich das politische Ziel, die elektronische Patientenakte zu einem zentralen Instrument für Prävention und Versorgung weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sehen sie im Gesetzentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Insbesondere fordern sie:

  • die Einführung einer Opt-out-Regelung für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte,
  • die vollständige Gleichstellung mit anderen ärztlichen Leistungserbringern bei den Zugriffs-, Schreib- und Leserechten,
  • die Möglichkeit, alle arbeitsmedizinischen Erkenntnisse und Vorsorgedaten ohne zusätzliche Sonderregelungen in die ePA einzubringen,
  • sowie eine Verlängerung der Zugriffsfrist auf die ePA von derzeit drei auf 90 Tage.

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