Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Wie beurteilen BGW-Präventionsberatende den Umgang mit Desinfektionsmitteln in Praxen, Kitas und Friseursalons?

Arbeitsschutz in Klein- und ­Kleinstbetrieben

Kleinst- und Kleinunternehmen bis 10 beziehungsweise 49 Beschäftigte stellen den größten Anteil der Betriebe in Deutschland und werden meist von ihren Inhabenden geführt. Aus Erhebungen ist bekannt, dass Kleinst- und Kleinbetriebe beim Arbeits- und Gesundheitsschutz häufig schlechter aufgestellt sind (Sczesny et al. 2014; Steinke et al. 2018) als größere Unternehmen (Bechmann et al. 2011). Vielfach fehlt es an einschlägigem Wissen (Amler et al. 2018). Dies betrifft möglicherweise auch den Umgang mit Gefahrstoffen wie zum Beispiel Desinfektionsmitteln für Hände und Flächen. Der Infektionsschutz hat seit Beginn der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 auch in Branchen jenseits der medizinischen und pflegerischen Versorgung an Bedeutung gewonnen. Desinfektionsmittel sollten mittlerweile überall, wo Menschen beruflich zusammenkommen, Standard geworden sein. Inwieweit die Empfehlungen in den entsprechenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe des Bundes und die branchenspezifischen Arbeitsschutzstandards der BGW zum Gefahrstoffmanagement in der Praxis umgesetzt werden, ist Gegenstand eines Methodenmixprojekts aus narrativen Interviews mit Angehörigen der BGW, so genannte Präventionsberatende für Kleinst- und Kleinbetriebe, und einer geplanten Fragebogenstudie bei Kleinst- und Kleinbetriebsinhabenden in ausgewählten Branchen. Im vorliegenden Beitrag werden die Aussagen grob zusammengefasst; alle Antworten sind in einer Online-Ergänzung zu diesem Beitrag im Detail zu lesen.

Die Interviews

Zwischen August und Oktober 2021 wurden halbstrukturierte narrative Interviews mit sechs Präventionsberatenden der BGW geführt. Der Zugang erfolgte über bereits bestehende berufliche Kontakte. Die Erhebung wurde abgeschlossen, als sich Sättigung in den Antworten einstellte. Die anschließend pseudonymisierten Gespräche waren durch Leitfragen strukturiert, wurden mitgeschrieben. Die Mitschriften und die Veröffentlichung wurden mit den Interviewten abgestimmt. Die Interviewten berichteten aus ihren Erfahrungen beim Besuch von Kleinst- und Kleinbetrieben, insbesondere therapeutischen Praxen (Logopädie-, Physio-, Ergotherapie), Arzt- und Zahnarztpraxen, Friseursalons und Kosmetikstudios, Einrichtungen der ambulanten Pflege und Kindertagesstätten seit Beginn der Pandemie. Die Leitfragen zeigt der Infokasten rechts.

Strukturelle Arbeitsschutzaspekte beim Umgang mit Desinfektionsmitteln

Insbesondere in den Branchen, in denen nicht mit Patientinnen und Patienten beziehungsweise Pflegebedürftigen gearbeitet wird, haben sich die Anforderungen an die Beschaffung von Desinfektionsmitteln seit Beginn der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 deutlich verändert (z. B. in Friseurstudios oder in Kindertagesstätten [Kitas]; siehe Online-Ergänzung Kap. 1.1). Hier war die Händedesinfektion Neuland. Bei der Frage nach der Beschaffung von Desinfektionsmitteln und der Qualität der Mittel berichteten die Interviewten über ein breites Spektrum von Fachkundigen bis hin zu erkennbar Unkundigen („Ethanol für Händedesinfektion bestellt“).

Qualität und Menge der ­Desinfektionsmittel

Während durch die Mangelsituation am Beginn der Pandemie jedes verfügbare Desinfektionsmittel gekauft wurde, wird nun immer mehr auf Effektivität und Geruch, aber auch auf den Preis geachtet. Wissenslücken werden bei der Frage der rückfettenden Stoffe in Desinfektionsmitteln ausgemacht, insbesondere in anderen Branchen als solchen mit Kontakt zu Erkrankten.

Insbesondere in Friseursalons wurde zu Beginn der Pandemie vielfach der Einsatz von Haushaltsmitteln aus der Drogerie beobachtet („Alles kunterbunt; jede/r kauft irgendwas“; „Aber [Drogeriemittel] verschwinden langsam und es kommen bessere Produkte. Es ist in den Köpfen angekommen, dass bakterizide Mittel nicht für alles gut sind“ (siehe Online-Ergänzung Kap. 1.2).

Auch von den Lieferanten für Haarpflegeprodukte werden angebotene Desinfektionsmittel bezogen, wobei die Eignung für die Händedesinfektion (z. B. Hautrückfettungsstoffe) häufig nicht beachtet wird. Ähnliches wurde über Sonnenstudios (häufig Franchise-Subunternehmen) berichtet.

In Kitas werden die Mittel üblicherweise vom Träger ausgewählt; nur in Einzelfällen wurde bei den Besuchen der Präventionsberatenden ein unpassendes Mittel vorgefunden.

Mittlerweile besteht kein Mangel mehr und es wird in der Regel ausreichend Desinfektionsmittel bevorratet, wenn auch die Mengen in manchen Kitas oder Arztpraxen durch das Vorratskaufen in Mangelzeiten als eigentlich zu groß eingeschätzt wurde.

Spezifische Gefährdungsbeurteilungen

Die spezifische Frage nach Gefährdungsbeurteilungen (GBU) im Hinblick auf Desinfektionsmittel erübrigte sich fast, da Durchführung und Qualität von GBU in den betreuten Kleinst- und Kleinbetrieben von den Interviewten grundsätzlich sehr kritisch gesehen wurden (siehe Online-Ergänzung Kap. 1.3). Zwar sei ein Bewusstsein für das Thema vorhanden, dennoch wurde berichtet, dass in drei Viertel bis 90 % der Betriebe keine oder keine ausreichende GBU stattfindet; am ehesten noch in Arzt- und Physiotherapiepraxen mit einem zertifizierten Qualitätsmanagement, und in Altenpflegeheimen oder in Kitas, seit die Gefährdungsbeurteilung online durchgeführt werden kann.

Betriebe mit einer Arbeitsschutz-Regelbetreuung, werden beispielsweise von der sie betreuenden Arbeitsschutzfirma oder dem Berufsverband mit standardisiert vorgefertigten allgemeinen Checklisten versorgt (bei denen zudem das Fehlen weiterer Erklärungen bemängelt wird). Allerdings wurde diese Art der Betreuung nur selten vorgefunden („Gefühlt ein Drittel bis die Hälfte“).

In Betrieben mit einer alternativen bedarfsorientierten Arbeitsschutzbetreuung („Unternehmermodell““) hat laut einer Interviewten mindestens die Hälfte zumindest angefangen, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, deren Qualität aber nur selten gut sei.

In Friseursalons werden fast nie GBU durchgeführt („Unternehmermodell-Friseurbetriebe legen gerne die BGW-Ordner mit den Schriften vor und meinen dann, das ist die Gefährdungsbeurteilung“).

Mehrheitlich meinten die Interviewten, dass durchgeführte GBU auch an die Pandemiesituation angepasst, also besondere Abschnitte zur Covid-19-Gefährdung erstellt wurden (z. B. zur Niesetikette, zur Häufigkeit der Händedesinfektion; „In ganz wenigen Fällen haben Leute gesagt, das fällt ja unter die üblichen Infektionserkrankungen“).

Desinfektionsmittel selbst wurden in GBU in der Regel nicht ausdrücklich erwähnt („Desinfektionsmittel werden eher als Maßnahmen gegen Corona und weniger als Gefahrstoff gesehen“; „In Kitas werden Desinfektionsmittel eher im Hygieneplan erwähnt, sofern es den gibt; die sind anzahlmäßig ein Tropfen auf den heißen Stein, obwohl die Hygienebeauftragten das eigentlich wissen müssten“; „In Arztpraxen finde ich vor, dass Hygienepläne zwar hängen, aber nicht ausgefüllt bzw. gepflegt werden – da sehe ich dann Pläne mit Produkten, die es vor 20 Jahren mal gab“).

Unterweisung von Beschäftigten

Nach einhelliger Einschätzung der Interviewten wird die Mehrzahl der Beschäftigten im sachgemäßen Umgang mit Desinfek­tionsmitteln in keiner Branche speziell unterwiesen, außer „wenn es eine Betriebsanweisung als Grundlage gibt, dann wird das auch gemacht“ (siehe Online-Ergänzung Kap. 1.4).

Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Informationen ausgetauscht werden („Es wird schon geredet und im Hinblick auf zu erwartende Kontrollen darauf hingewiesen, welche Maßnahmen umzusetzen sind. Aber das ist halt kein systematischer Arbeitsschutz und den haben KMU einfach nicht“; „Viele haben sich einfach zusammengesetzt und das erneuerte Hygienekonzept besprochen. Manche Unternehmer haben unterwiesen, andere haben dieses in eine Teamsitzung mit Protokoll eingebettet“; „In den Kitas wird ein bisschen mehr drüber geschaut, meistens von den Betriebsärzten, da geht es aber eher um den Infektions- und weniger um den Hautschutz“; „Feuchtarbeit und Hautschutz ist in Friseursalons immer Thema, aber eine Unterweisung findet in den seltensten Fällen statt“).

Fachkenntnisse der Betriebsinhabenden und Kommunikation mit Arbeitsschutzexpertinnen und -experten

In kleinen Betrieben kümmern sich die Betriebsinhabenden in der Regel selbst um den Arbeitsschutz. Gefragt danach, ob die Arbeitsschutzverantwortlichen mit den relevanten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) vertraut sind, unterschieden die Interviewten nach Betrieben mit und ohne Regelbetreuung (siehe Online-Ergänzung Kap. 2.1). Die TRGS würden meist nur von Arbeitsschutzexpertinnen und -experten gelesen („höchstens Arztpraxen“). Fachkräfte für Arbeitssicherheit gäben die Informationen „im besten Fall“ an die Betriebsinhabenden weiter. Inhabende von Betrieben, die nach dem Unternehmermodell geführt wurden, erhielten „eher angepasste Unterlagen in der Schulung, die dauert nur einen Tag; da lernt man nur die Basics und Gefährdungsschwerpunkte kennen und geht nicht ins Detail“). In Kitas „wird auf die Infos vom Träger gewartet, von dort kommt dann aber oft nichts oder nicht das, was sie brauchen“. „Friseurinnen und Friseure schauen viel auf die Seiten der Verbände, Ärztinnen und Ärzte auf die der Kammern, zu SARS-CoV-2 auch auf die Arbeitsschutzstandards der BGW“.

Wissen um die Angemessenheit von Produkten

Dieses Wissen schätzten die Interviewten in Arzt- und Physiotherapiepraxen und in der Pflege als gut ein, in Kitas ausreichend und in Friseursalons einstimmig als ungenügend. Informationsquellen sind häufig die Lieferanten anderer Produkte und zunehmend auch Berufsverbände. Bei Kitas wurde auf die Hygienebeauftragten verwiesen; die so genannten Sicheren Seiten der BGW (s. „Weitere Infos“) müssten nach Einschätzung der Interviewten noch bekannter werden (siehe Online-Ergänzung Kap. 2.2 und 2.3).

Kenntnis von Handlungsanleitungen/­Sicherheitsinformationen der Hersteller

Außer in Betrieben mit Hygienebeauftragten beziehungsweise Arzt- und Physiotherapiepraxen gingen die Interviewten eher nicht davon aus, dass diese Informationen tatsächlich gelesen werden („Die meisten kleinen Betriebe füllen [Desinfektionsmittel in kleinere Behälter] um. Ich habe schon erlebt, dass im Behälter zwar Desinfektionsmittel drin war, aber ein anderes als draufstand; das ist schlecht, wenn dann mal was ins Auge geht“ (siehe Online-Ergänzung Kap. 2.4).

Einbindung von Arbeitsschutzexpertinnen und -experten in Prozesse zum sachgemäßen Umgang mit Desinfek­tionsmitteln

Nach Einschätzung der Interviewten ist in kleinen Betrieben eher nicht davon auszugehen, dass der sicherheitstechnische und gegebenenfalls betriebsärztliche Dienst in Prozesse zum sachgemäßen Umgang mit Desinfektionsmitteln eingebunden wird („In den ganz kleinen Betrieben, Physiotherapiepraxen, Friseurstudios kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit alle paar Jahre mal vorbei, also eher nein“; „Betriebe < 10 Beschäftigte brauchen den Betriebsarzt nur im Bedarfsfall, da sind die gar nicht involviert“). In Kitas scheint dies etwas anders zu sein („Hier machen Betriebsärzte die Unterweisungen, auch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben einen Blick drauf“).

Lagerung und Einsatz von Hände- und Flächendesinfektionsmitteln

Zur Frage nach der angemessenen Lagerung von Desinfektionsmitteln wurde angemerkt, dass in kleinen Betrieben keine größeren Lagermöglichkeiten bestehen und nach Verbrauch eher nachgekauft wird. Fast alle Präventionsberatenden konnten jedoch anekdotisch von deutlich unsachgemäßer Lagerung zu berichten.

Bei der Frage nach einem „Kümmerer“ für sachgemäße Lagerung gingen die Erfahrungen der Interviewten auseinander; es werden immer wieder Betriebe besucht, in denen hierfür niemand zuständig ist; ansonsten sind es in den kleinen Betrieben meist die Inhabenden (siehe Online-Ergänzung Kap. 3.1 und 3.2).

Angemessener Einsatz von Desinfek­tionsmitteln

Auch bei der Frage nach der Verwendung von Desinfektionsmitteln berichteten die Interviewten von vielen Fehlern insbesondere zu Beginn der Covid-19-Pandemie, die im Lauf der Zeit jedoch weniger wurden. Die Erfahrungen reichten von der Verwechslung/Gleichsetzung von Hände- und Flächendesinfektionsmitteln über falsche Dosierungen nach Herstellervorgaben, inkonsequente Nutzung von Händedesinfektionsmitteln, Einsatz unpassender Handschuhe, Sprühen statt der empfohlenen Wischdesinfektion von Flächen bis hin zu fehlender beziehungsweise unsachgemäßer Kennzeichnung der Behälter (siehe Online-Ergänzung Kap. 3.3).

Gesundheitsfolgen

Die Frage nach einer Zunahme von zum Beispiel Hautirritationen, Ekzemen oder Atemwegsirritationen durch einen vermehrten Desinfektionsmitteleinsatz seit Beginn der Pandemie beantworteten drei Interviewte mit ja, die anderen sahen hier kein Problem – wenn, wurden eher Gesichtsmasken als Gesundheitsproblem angesprochen (siehe Online-Ergänzung Kap. 4). Ausführlicher berichten zu dieser Thematik Westermann et al. in diesem Heft.

Bedarfe rund um den Einsatz von Desinfektionsmitteln

Zusammenfassend gefragt (siehe Online-Ergänzung Kap. 5), was Betrieben diesbezüglich am meisten zu schaffen macht, wurde am ehesten die Unwissenheit und gegebenenfalls Überforderung mit Fachfragen in bestimmten Branchen – an erster Stelle von Friseurinnen und Friseuren genannt. Es wurde aber auch betont, dass sich allgemein viele Unsicherheiten, die am Anfang der Pandemie bestanden, mittlerweile gelegt haben.

Folgend aus dem erstgenannten wurde ein Bedarf nach weiterer Beratung und Information zur Wissenserweiterung erkannt, beispielsweise ein entsprechender Praxisleitfaden, aber auch mehr Werbung für die BGW-Angebote wie zum Beispiel die Sicheren Seiten.

Insgesamt konstatierten die Präventionsberatenden trotz immer wieder erkennbarer Defizite im Rahmen formaler Arbeitsschutzanforderungen, zum Beispiel die Durchführung von GBU, dass es „im Großen und Ganzen läuft in den Betrieben“. Wie zwei Interviewte sagten: „Allgemein muss man sagen, dass die meisten Arbeitgeber sich bemühen, dass es ihren Mitarbeitenden gut geht“ und „In Kleinstbetrieben, gerade in denen auf dem Land, sind die dort Arbeitenden oft miteinander befreundet, da wollen die Unternehmenden auch, dass alle Angestellten gesund bleiben. Die schwarzen Schafe sind nur ein Bruchteil vom Ganzen“.

Ausblick

Natürlich sind die Antworten der sechs von insgesamt 20 Präventionsberatenden nicht repräsentativ und spiegeln ausschließlich persönliche Einschätzungen wider. Auf der anderen Seite unterschieden sich diese Einschätzungen nur in wenigen Punkten, weshalb aus Gründen der Sättigung keine weiteren Interviews angestrebt wurden. Einstimmig waren die kritischen Einschätzungen zur Friseurbranche, die sich interessanterweise sowohl in den Ergebnissen einer branchenspezifischen Beobachtungsstudie als auch in den Dokumentationen von Präventionsberatenden so nicht wiederfinden (Michaelis et al. 2021). Möglicherweise haben die Unterschiede ihren Grund darin, dass in der Beobachtungsstudie die Beobachtenden eher Laien als Professionelle waren und andere Wertungen vornahmen.

Interessant sind die Erfahrungen mit Betrieben, in denen der Infektionsschutz vor der Pandemie keine besondere Rolle gespielt hat. Es deutet sich an, dass die chaotischen Verhältnisse zu Beginn der Pandemie, wie wir sie im Jahr 2020 alle erlebt haben, mittlerweile in relativ geordnete Bahnen mündeten und die Interviewten meinten, „im Großen und Ganzen läuft es“, auch wenn Anwendungsfehler beim Einsatz von Desinfektionsmitteln weiterhin beobachtet werden. Auf der anderen Seite sind die in den Berichten immer wieder genannten Wissens- und Umsetzunglücken insbesondere bei den formalen Vorgaben des Infektions- und Gefahrstoffschutzes auffällig und weisen auf Beratungsbedarf hin.

Die hier berichteten Erfahrungen stellen eine „Blitzlichtaufnahme“ dar, mit der vorrangig Informationen für eine nachfolgend geplante standardisierte Fragebogenerhebung in den genannten Branchen gewonnen werden sollten. Diese Erhebung erfolgt in der ersten Jahreshälfte 2022 und wird empirische Erkenntnisse zu den hier vorgestellten Einschätzungen auf einer breiteren Stichprobenbasis bringen.

Finanzierung und Danksagung: Die Studie wurde von der BGW finanziell unterstützt. Die Autorin und ihre Koautoren danken allen Beteiligten der BGW-Präventionsdienste für ihre Kooperation.

Interessenkonflikt: Das Autorenteam gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht. Ein solcher ergibt sich auch nicht daraus, dass ein Autor bei der BGW beschäftigt sind, da diese als gesetzliche Unfallversicherung ein Interesse an validen Daten zur Arbeitsschutzsituation in den bei ihr versicherten Betrieben hat und deshalb an der Durchführung der Datenerhebung beteiligt war.

Hinweis: Die Online-Ergänzung finden Sie auf der ASU-Homepage beim Beitrag.

Literatur

Amler N, Voss A, Wischlitzki E et al.: Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Status quo, Kenntnisstand und Unterstützungsbedarf in KMU. ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2018; 54: 36–46.

Bechmann S, Jäckle R, Lück P et al.: Motive und Hemmnisse für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). iga.Report 20. Dresden: iga, 2011.

Michaelis M, Stößel U, Stranzinger J et al.: Umsetzung des Arbeitsschutzes während der SARS-CoV-2-Pandemie in Friseursalons. Zbl Arbeitsmed 2021; 71: 213–219.

Sczesny C, Keindorf S, Droß J et al.: Kenntnisstand als auch Wege der Wissensaneignung von Geschäftsführer/innen und Beschäftigten auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU. Dortmund, Berlin, Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Forschungsbericht F 1913, 2014.

Steinke S, Ohnesorge T, Schedlbauer G et al.: Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Klein- und Mittelbetrieben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Hamburg – Eine Pilotstudie. In: Nienhaus A (Hrsg.) RiRe – Risiken und Ressourcen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Bd. 3. Landsberg/Lech: Ecomed, 2018, S. 177–188.

doi:10.17147/asu-1-174345

Weitere Infos

Sichere Seiten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege für kleine und Kleinstbetriebe
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/medien-arbeitshilfen/si…

Kernaussagen

  • Aufgrund der Covid19-Pandemie werden in Klein- und Kleinstbetrieben vermehrt Desinfek­tionsmittel verwendet.
  • Nach den Erfahrungen von Präventionsberatenden der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist hier die entsprechende Arbeitsschutzkompetenz häufig nicht ausreichend vorhanden.
  • Eine Beratung von Betriebsinhabenden in Klein- und Kleinstbetrieben zum sicheren Umgang mit Desinfektionsmitteln und zum Infektionsschutz scheint besonders in der Friseurbranche erforderlich.
  • Die vertiefte Analyse der Arbeitsschutzkompetenz aus der Sicht von Arbeitsschutzexpertinnen und -experten ergab wichtige Einblicke in den betrieblichen Arbeitsschutz von Klein- und Kleinstbetrieben, die zum Teil die positiven Ergebnisse aus standardisierten Erhebungen nicht bestätigen.
  • Info

    Leitfragen für Interviews mit Präventionsberatenden

    1 Zu strukturellen Arbeitsschutzaspekten im Hinblick auf den Umgang mit Desinfektionsmitteln

    1.1 In welchen Branchen haben sich die Anforderungen an die Beschaffung von Desinfek­tionsmitteln seit Beginn der Covid-19-Pandemie deutlich verändert?

    1.2 Werden Desinfektionsmittel in ausreichender Qualität beschafft? Auf welcher Grundlage?

    1.3 Inwieweit und in welcher Qualität werden Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf Des­infektionsmittel durchgeführt? Wenn ja, wurden sie an die Pandemiesituation angepasst?

    1.4 Inwieweit werden Beschäftigte im sachgemäßen Umgang mit Desinfektionsmitteln ­speziell unterwiesen?

    2 Zu Fachkenntnissen der Betriebsinhabenden und Kommunikation mit Arbeitsschutz­expertinnen und -experten

    2.1 Inwieweit sind die Arbeitgeber als Arbeitsschutzverantwortliche mit den relevanten ­Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) des Bundes vertraut?1)

    2.2 Wie gut ist das Wissen um die Angemessenheit von Produkten? (Bewertung nach ­Schulnoten)

    2.3 Aus welchen Quellen wird das Wissen bezogen?

    2.4 Werden die Handlungsanleitungen/Sicherheitsinformationen der Desinfektionsmittel­hersteller gelesen?

    2.5 Inwieweit sind professionelle Arbeitsschutzexpertinnen und -experten in Prozesse zum sachgemäßen Umgang mit Desinfektionsmitteln eingebunden?

    3 Zu Lagerung und Einsatz von Hände- und Flächendesinfektionsmitteln

    3.1 Werden Desinfektionsmittel angemessen gelagert (z. B. angemessene Kennzeichnung, kühler Lagerplatz, Nähe zur nächsten Zündquelle etc.)?

    3.2 Wer kümmert sich um die sachgemäße Lagerung?

    3.3 Inwieweit werden Desinfektionsmittel nicht angemessen eingesetzt?2)

    4 Zu Folgen eines vermehrten Desinfektionsmitteleinsatzes während der Covid-19-Pandemie

    4.1 Haben sich die Folgen für die Gesundheit von Haut und Atemwegen bei Beschäftigten seit Beginn der Covid-19-Pandemie verändert? (z. B. Zunahme von Hautirritationen/­Ekzemen, Atemwegsirritationen)

    5 Zu Bedarfen rund um den Einsatz von Desinfektionsmitteln

    5.1 Zusammengefasst: Was macht Betrieben/Branchen diesbezüglich am meisten zu schaffen?

    5.2 Was müsste getan werden, um den Einsatz und den Umgang mit Desinfektionsmitteln in Betrieben zu verbessern? (auch nach der Pandemie)

    Koautoren

    An der Erstellung des Beitrags beteiligt waren Dr. Ulrich Stößel, Freiburger Forschungsstelle Arbeits- und Sozialmedizin (FFAS), Dr. Johannes Gerding, Bereichsleiter für Gefahrstoffe und Toxikologie bei der BGW Köln, und Prof. Dr. Albert Nienhaus, Competenzzentrum Epidemiologie und Versorgungsforschung bei Pflegeberufen (CVcare), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

    Kontakt

    Dr. Martina Michaelis
    Freiburger Forschungsstelle Arbeits- und Sozialmedizin (FFAS); Bertoldstr. 33; 79098 Freiburg im Breisgau

    Foto: FFAS

    Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

    Jetzt weiterlesen und profitieren.

    + ASU E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
    + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
    + Exklusive Webinare zum Vorzugspreis

    Premium Mitgliedschaft

    2 Monate kostenlos testen