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Das Forschungsprojekt „Frühe Intervention am Arbeitsplatz“ (friaa)

Psychische Krisen frühzeitig erkennen

Einleitung

Mehr als 18 Millionen Menschen, das heißt jede vierte erwachsene Person in Deutschland, erfüllt jährlich die Kriterien für die
Diagnose einer psychischen Erkrankung (siehe „Weitere Infos“ [1]). Dies spiegelt sich auch in der Arbeitswelt wider: Psychische Erkrankungen sind für 16 % aller Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) verantwortlich, mit durchschnittlich 35 Tagen verursachen sie die längsten krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten (BAuA 2020). Auch sind 41,5 % der krankheitsbedingten Frühverrentungen auf psychische Erkrankungen zurückzuführen (Deutsche Rentenversicherung 2021). Auslöser für eine psychische Krise liegen aus der Perspektive psychisch Erkrankter entweder im Bereich der Arbeit, im Privaten oder in einer Kombination aus beiden Faktoren.

Faktoren, die eine Früherkennung verhindern

Eine zeitnahe und rechtzeitige Beratung beziehungsweise psychotherapeutische Behandlung kann langen AU-Zeiten und der Chronifizierung einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung vorbeugen. Jedoch gibt es verschiedene Faktoren, die häufig eine frühzeitige Behandlung verhindern:

  • Kritische Belastungs- und Beanspruchungskonstellationen, die in psychischen Krisen münden können, werden betrieblich zu wenig wahrgenommen.
  • Psychische Beeinträchtigungen und Krisen werden erst spät erkannt, da sie sich überwiegend schleichend entwickeln (Stegmann u. Schröder 2018).
  • Diffuse Ängste, Befürchtungen von Stigmatisierung sowie Unkenntnis verhindern ein Ernstnehmen der Situation (Stegmann u. Schröder 2018).
  • Zudem sind die Wartezeiten für eine Psychotherapie aktuell in Deutschland ausgesprochen lang. Im Mittel warten Betroffene fünf Monate auf eine Psychotherapie (Bundespsychotherapeutenkammer 2018).
  • Deshalb kommt es darauf an, Vorurteile gegenüber psychischen Erkrankungen abzubauen, Risikofaktoren zu erkennen und niedrigschwellige Beratungsangebote zu etablieren, damit Beschäftigte schon erste Anzeichen psychischer Krisen erkennen und Hilfe holen können.

    Welche betrieblichen Strukturen sind hilfreich?

    Für Betriebe ist ein offener und qualifizierter Umgang mit dem Thema psychische Krise und Erkrankung von Vorteil, da so Stigmatisierungen vorgebeugt und Beschäftigte dafür sensibilisiert werden (Stegmann u. Schröder 2018). Dazu gehört, dass sich die Geschäftsführung transparent und akzeptierend positioniert, Wissen vermittelt wird und niedrigschwellige Beratungsangebote geschaffen werden (s. Tabelle 1). Schulungen von betrieblichen Akteuren wie z. B. Führungskräften, Interessenvertretungen, BEM-Teams etc. können Ängste nehmen und einen sicheren Umgang fördern (siehe z. B. „Weitere Infos“ [2]). In diesem Sinne unterstützen Schulungen dabei, Anzeichen psychischer Beeinträchtigungen und Krisen frühzeitig wahrzunehmen, angemessen zu reagieren und für eine professionelle Unterstützung zu sensibilisieren.

    Für die betriebliche Präventionsarbeit wird es zunehmend wichtig, kritische Belastungs- und Beanspruchungskonstella­tionen, die die psychische Gesundheit gefährden, angemessen zu erfassen und präventive Maßnahmen zu ermöglichen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (siehe „Weitere Infos [3]) kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Zentrales Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Gefährdungen durch die psychische Belastung der Arbeit durch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu minimieren (siehe „Weitere Infos“ [4]). Darüber hinaus kann die psychosomatische Sprechstunde im Betrieb durch Vernetzung mit dem Arbeitsschutz dazu beitragen, kritische Belastungs- und Beanspruchungskonstellationen frühzeitig sichtbar zu machen und Gegenmaßnahmen zu initiieren.

    Interviews mit Betriebsärztinnen und -ärzten sowie psychisch erkrankten Beschäftigten zeigen, dass Betriebsärztinnen und -ärzte zum Beispiel in der Rolle von ersten Ansprechpersonen eine Schlüsselfunktion einnehmen können. Dabei ist von Vorteil, dass ihnen aufgrund der Schweigepflicht seitens der Beschäftigten unter Umständen leichter Vertrauen entgegengebracht wird. Wichtig ist, dass Mitarbeitende sich trauen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gelingt durch die Wahrung von Anonymität und niedrigschwelligen Angeboten. In einigen Betrieben beziehungsweise Unternehmensverbünden werden bereits Beratungsangebote wie beispielsweise Peer-to-Peer-Angebote oder psychosomatische Sprechstunden etabliert. In Peer-to-Peer-Angeboten (siehe z. B. „Weitere Infos“ [5]) werden interessierte Beschäftigte, die Erfahrungen mit einer psychischen Erkrankung haben, für Erstberatungen ausgebildet und können im Unternehmen als Lotsen im medizinisch-therapeutischen System fungieren. Im Folgenden wird das Modell der psychosomatischen Sprechstunde vorgestellt, da dieses im Kontext des Forschungsprojektes friaa breitflächig etabliert und untersucht wird.

    Was ist eine psychosomatische Sprechstunde?

    Die „Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb“ (PSIB) richtet sich an psychisch belastete Beschäftigte. Externe ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten bieten entweder in geschützten Räumlichkeiten des Betriebs, Praxisräumen oder in einer Klinik beratende Gespräche an. Bisherige Studien zur PSIB konnten zeigen, dass sie gut von Beschäftigten angenommen wird und häufig als Behandlung mit durchschnittlich nur drei psychotherapeutischen Gesprächen ausreichend ist, um Symptome zu lindern (Balint et al. 2021; Rothermund et al. 2019). Die vier wesentlichen Kernaspekte einer PSIB sind:

  • ein niedrigschwelliger Erstkontakt,
  • ein breites Behandlungsspektrum,
  • der Arbeitsplatzbezug und
  • ein Netzwerk zwischen den Gesundheitsakteuren.
  • Ein niedrigschwelliger Erstkontakt ermöglicht Beschäftigten eine zeitnahe Terminvereinbarung für ein Erstgespräch (i. d. R. innerhalb von drei Wochen). Wenn geeignete, geschützte Räumlichkeiten auf dem Betriebsgelände vorhanden sind, kann die PSIB beispielsweise immer an einem bestimmten Wochentag auf dem Gelände angeboten werden. Kurze Wege vereinfachen den Zugang.

    Das breite Behandlungsspektrum einer PSIB ermöglicht eine (Erst)Behandlung aller betroffenen Beschäftigten. So kann die PSIB präventiv beratend sein für Beschäftigte mit subklinischen Symptomen wie zum Beispiel gelegentlichen Schlaf- und/oder Konzen­trationsschwierigkeiten, ein Psychotherapieangebot für Beschäftige darstellen sowie bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz (Return to Work) nach einer längeren AU-Zeit oder schweren Erkrankung unterstützen.

    Durch den Arbeitsplatzbezug in den Gesprächen werden zum einen Probleme oder die Belastung, die durch die Arbeit entstanden sind, bearbeitet. Ziele sind beispielsweise, arbeitsgestalterische notwendige Maßnahmen zu identifizieren sowie persönlich förderliche und hinderliche Verhaltensweisen zu überprüfen. Zum anderen wird ein Fokus auf das Thema „Arbeit als Ressource“ gelegt, um die positiven Aspekte des Arbeitsplatzes zu thematisieren.

    Ein zentrales Element der PSIB ist die Vernetzung zwischen inner- und außerbetrieblichen Gesundheitsakteurinnen und -akteuren. Dies erscheint für alle Beteiligten eine sinnvolle und wirksame Maßnahme zu sein (Michaelis et al. 2019). Ein Austausch von Psychotherapeutinnen/-therapeuten, Be­triebsärztinnen/-ärzten, Mitarbeitenden des Sozialdienstes und Akteurinnen und Akteuren des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) eröffnet Möglichkeiten – natürlich nur, wenn das von den Beschäftigten erwünscht ist –, um interprofessionell bei der Behandlung der Beschäftigten zusammenzuarbeiten.

    Zudem fördert die PSIB eine größere Handlungssicherheit betrieblich Handelnder im Erkennen beziehungsweise im Umgang mit psychisch belasteten Beschäftigten, da sie auf das betriebsnahe Beratungsangebot verweisen können. Darüber hinaus kann das Angebot zur Entlastung von Betriebsärztinnen und -ärzten beitragen (Gissendanner et al. 2019). Die Vorteile der PSIB liegen in einer flexiblen Vernetzung von betrieblichem Arbeitsschutz, BEM und therapeutischer Arbeit im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Gleichzeitig ergibt sich die Möglichkeit, betriebliche Ursachen psychischer Belastung besser zu erkennen und geeignete Maßnahmen der Verhältnisprävention einzuleiten (Gissendanner et al. 2019).

    „Frühe Intervention am Arbeitsplatz“ (friaa)

    Aufbauend auf den Praxisansätzen der PSIB wurde die Interventionsstudie friaa: „Frühe Intervention am Arbeitsplatz“ initiiert (www.friaa.de). friaa ist ein deutschlandweites, multizentrisches Forschungsprojekt, das frühzeitige und niedrigschwellige psychotherapeutische Angebote am Arbeitsplatz untersucht. In kooperierenden kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Großbetrieben können psychisch belastete Beschäftigte ein Erstgespräch mit ausführlicher klinisch-psychischer Diagnostik wahrnehmen und erhalten eine (Weiter-)Behandlungsempfehlung. Teilnehmende der Interventionsgruppe können darüber hinaus bis zu 16 psychotherapeutische Folgegespräche erhalten. Die therapeutischen Gespräche haben einen Arbeitsplatzbezug. Zum einen werden Probleme am Arbeitsplatz erörtert, zum anderen aber auch stabilisierende und förderliche Faktoren der Arbeit herausgearbeitet. Das friaa-Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Acht Projektpartner sind beteiligt: die Universitätsklinika Ulm, mit Standort Günzburg, Berlin (Charitè), Erlangen, Heidelberg, die Universitäten Düsseldorf, Hildesheim und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA Berlin). Neben quantitativen Analysen zu klinischen und arbeitsplatzbezogenen Faktoren werden gesundheitsökonomische Evaluationen durchgeführt und migrationsspezifische Fragestellungen untersucht (Weber et al. 2021). In qualitativen Begleitstudien werden die Zugänge zum und die Wirkungen des friaa-Angebots als auch die interprofessionelle Zusammenarbeit erforscht.

    Die betriebsärztliche Rolle bei der Früherkennung

    Betriebsärztinnen und -ärzte haben eine „Scharnierfunktion“ zwischen Unternehmen und dem psychotherapeutischen Versorgungssystem, wie betriebliche Akteurinnen und Akteure sowie Peer-Sachverständige in qualitativen Voruntersuchungen im Rahmen der friaa-Studie formulieren (➥ Tabelle 1). Sie kennen den Betrieb, die Arbeitsplätze sowie die Beanspruchung der Beschäftigten. Gleichzeitig sind sie mit dem medizinischen System vertraut und wissen um die Zugangswege. So können sich Betriebsärztinnen und -ärzte sowohl bei der Früherkennung als auch im Return to Work-Prozess als „kompetente, vertrauensvolle Ansprechpersonen und Begleiterinnen/Begleiter“ auch bei psychischen Problemen anbieten. Das ist vor allem dann günstig, wenn es keine weiteren niedrigschwelligen Beratungs- beziehungsweise Coaching-Angebote im Betrieb gibt. Hilfreich ist hierfür eine entsprechende Weiterbildung. Als erste Ansprechperson sind Coaches offen und informiert und können bei Bedarf weitere Beratende beziehungsweise Behandelnde empfehlen oder an diese übergeben. So vermitteln Betriebsärztinnen und -ärzte beispielsweise in der friaa-Studie häufig Beschäftigte in die psychosomatische Sprechstunde. Allerdings wird von den Befragten auch angemerkt, dass die Kommunikation der betriebsärztlichen Aufgaben in Betrieben unter Umständen nur unzureichend erfolgt. Dies führt dazu, dass es seitens der Beschäftigten Hemmschwellen geben kann, den betriebsärztlichen Dienst bei psychischen Krisen aufzusuchen. Gründe dafür sind, dass Betriebsärztinnen und -ärzte als Unternehmensvertretung gesehen werden, die unter Umständen über die Arbeitsfähigkeit entscheiden, und sie oft weit weg und den Beschäftigten unbekannt sind, so dass sie nicht als Vertrauenspersonen wahrgenommen werden. Dem kann entgegengewirkt werden, indem den Beschäftigten sowohl die betriebsärztlichen Aufgabenfelder als auch deren Schweigepflicht besser bekannt gemacht und die Zugangswege erleichtert werden.

    Die betriebsärztliche Einbindung in die Wahrnehmung von Präventions- und Begleitungsaufgaben ist aktuell sehr unterschiedlich (Gissendanner et al. 2020). Im Sinne der Prävention psychischer Erkrankungen und des Erhalts der Arbeitsfähigkeit ist es für ein Unternehmen von Bedeutung, wenn es im Betrieb „engagierte Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ gibt, die Themen wie Früherkennung und BEM in die Hand nehmen. Dies sollten betriebliche Akteurinnen und Akteure sein, die Wissen um die betriebliche Situation haben, Einfluss nehmen können sowie Vermittlungs- und Organisationstalent haben. Betriebsärztinnen und -ärzte können entsprechende Aufgaben erfüllen, wenn betriebliche Strukturen die Voraussetzung schaffen (z. B. im BGM) und Vertrauen besteht.

    Tabelle 1: Förderliche Bedingungen für die Etablierung eines niedrigschwelligen betrieblichen Beratungsangebots

    Die Zusammenarbeit von Beschäftigten, Betriebsärztin/Betriebsarzt und Therapeutin/Therapeut

    Sind Beschäftigte in therapeutischer Behandlung, ist eine Zusammenarbeit zwischen ihnen, der Therapeutin/dem Therapeuten und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt sinnvoll, bestätigen die befragten Sachverständigen in der friaa-Voruntersuchung. Die Voraussetzung ist, dass dies freiwillig geschieht und Beschäftigte einer zum Beispiel punktuellen und personengebundenen Schweigepflichtentbindung zustimmen1. Therapeutisch kann es sinnvoll sein, über Arbeitsplatz und Arbeitssituation über die Patientenperspektive hinaus informiert zu sein, um bei Kenntnis von betrieblicher Belastung und Ressourcen gemeinsam mit den Beschäftigtem und den Betriebsärztinnen und -ärzten betriebliche Lösungen zu entwickeln. Aus betriebsärztlicher Sicht ist es von Bedeutung, bereits frühzeitig über die mögliche Belastung und Leistungseinschränkungen der Beschäftigten zu erfahren, um arbeitsplatzbezogene Maßnahmen mit den Beschäftigen sowie mit dem Betrieb rechtzeitig abzustimmen und einzuleiten. Wenn bei Behandlungsbeginn beispielsweise Hinweise vorliegen, kann gegebenenfalls gezielter therapeutisch vorgegangen werden. Umgekehrt sollten therapeutisch notwendige Maßnahmen mit betrieblichen Möglichkeiten abgestimmt werden. Gibt es eine Kommunikation, die von Offenheit und aufeinander Zugehen geprägt ist, werden in der Regel kreative Lösungen gefunden, die sowohl den Beschäftigten als auch dem gesamten Betrieb zugutekommen (vgl. Tabelle 1).

    Wer nutzt das friaa-Angebot?

    Erste Zwischenauswertungen unter anderem aus den Branchen Maschinenbau, produzierendes Gewerbe, Gesundheitswesen/Pflegedienstleister und Städte/Kommunen zeigen, dass ein niedrigschwelliges Angebot am Arbeitsplatz sowohl von Männern (51%) als auch von Frauen (49%) angenommen wird. Das durchschnittliche Alter liegt bei 47 Jahren. Die Teilnehmenden leiden im Durchschnitt subjektiv an mittelgradigen depressiven Beschwerden. Das friaa-Angebot richtet sich an alle Berufsgruppen und wird von allen Berufsgruppen angenommen. Am häufigsten wird es von mittleren Angestellten, Facharbeiterinnen und -arbeitern sowie leitenden Angestellten genutzt. Aktuell ist die Zahl der Teilnehmenden, die in Großbetrieben arbeiten, höher als derjenigen, die in KMU arbeiten. Trotz engagierter niedergelassener Betriebsärztinen und -ärzte, betriebsärztlichen Diensten und Werbung für friaa über Industrie- und Handelskammern sowie Branchenverbände wird es nur mäßig von Beschäftigten in KMU genutzt. Seitens der Studiendurchführenden wird vermutet, dass die geringe Teilnahme von Beschäftigten in KMU durch vorhandene große Ängste vor Stigmatisierungen bei psychischen Beschwerden bedingt wird. Eine vertrauensvolle Person als „Zuweisende“ im Betrieb könnte diese Ängste reduzieren. Die Rolle als „Zuweisende“ oder „Kümmerer“ können Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte, Sozialberatende, Personalverantwortliche und insbesondere Betriebsärztinnen und -ärzte einnehmen. Dabei ist es förderlich, die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit gegenüber Dritten, insbesondere dem Betrieb gegenüber, herauszustellen.

    Interessenkonflikt: Das Autorenteam gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

    Ethikvotum: Ein Ethikvotum für die friaa-Studie liegt vor.

    Literatur

    Balint E, Gantner M, Gündel H, Herrmann K, Pössnecker T, Rothermund E: Rasche Hilfe bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz: Die psychosomatische Sprechstunde im Betrieb. Psychother Psychosom Med Psychol 2021; 71: 1–9.

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA): Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Berichtsjahr 2019. Unfallverhütungsbericht Arbeit.
    1. Auflage Dortmund/Berlin/Dresden 2020. https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Suga-2019.html

    BundesPsychotherapeutenKammer (BPtK): Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Wartezeiten 2018. https://www.bptk.de/rund-20-wochen-wartezeit-auf-psychotherapeutische-b…

    Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2021. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Stat…

    Gissendanner S, Weiß C, Herten B, Wrage W, Stegmann R, Dietrich DE, Stark H, Krähnke U: Eine psychosomatische Sprechstunde für die regionale betriebsnahe Versorgung. ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2019; 55: 43–49.

    Rothermund E, Kilian R, Balint E et al.: Wie bewerten Nutzer das neue Versorgungsmodell „Die Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb“? Bundesgesundheitsblatt 2019; 62: 1–9.

    Stegmann R, Schröder UB: Anders Gesund – Psychische Krisen in der Arbeitswelt. Prävention, Return-to-Work und Eingliederungsmanagement. Wiesbaden: Springer, 2018.

    Weber J et al.: Early intervention, treatment and rehabilitation of employees with common mental disorders by using psychotherapeutic consultation at work: study protocol of a randomised controlled multicentre trial (friaa project). BMC Public Health 2021, 1187.

    doi:10.17147/asu-1-225875

    Weitere Infos

    [1] Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN): Valide Antworten auf zahlreiche Fragen
    https://www.dgppn.de/schwerpunkte/zahlenundfakten.html

    [2] Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK): Arbeitswelt
    https://www.bapk-themen.de/arbeitswelt.html

    [3] BAuA: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fachbuecher/Gefaehrdungsb…

    [4] BAuA: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Grundlegende Aufgaben und Schritte zur Umsetzung
    https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Psychische-B…

    [5] Deutsche Depressionshilfe: Peers at work
    https://www.deutsche-depressionshilfe.de/unsere-angebote/fuer-firmen-un…

    [6] Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb (PSIB). baua: Fakten, 2021
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fakten/RTW-5.html

    Kernaussagen

  • Langen AU-Zeiten und Chronifizierung kann durch das frühzeitige Erkennen von kritischen Belastungs- und Beanspruchungskonstellationen bei Beschäftigten vorgebeugt werden.
  • Dafür sind ein offenes und akzeptierendes Arbeitsumfeld sowie niedrigschwellige Beratungsangebote notwendig.
  • Als erste Ansprechpersonen und Lotsen ins medizinisch-therapeutische System können Betriebsärztinnen und -ärzte eine Schlüsselrolle einnehmen.
  • Checkliste

  • Eine interprofessionelle Zusammenarbeit (z. B. Betriebsmedizin, Sozialdienst, Personalabteilung, BEM-Team, Psychotherapie) begünstigt Maßnahmen zur Reduktion der psychischen Belastung von Beschäftigten.
  • Niedrigschwellige Angebote am Arbeitsplatz senken die Hemmschwelle, Beratung einzuholen und anzunehmen. Vor allem Männer werden besser erreicht.
  • Die Anamnese der größten Risiko- und Resi­lienzfaktoren ist sinnvoll. Dazu gehören: betriebliche Strukturen, Über- und Unterforderung, das Verhältnis zu Vorgesetzten und Kolleginnen/Kollegen, berufliche und private soziale Unterstützung sowie die Freizeitgestaltung.
  • Bessere Erreichbarkeit von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen durch: Erwähnen der Verschwiegenheit vor allem gegenüber dem Betrieb und gegebenenfalls Vorschlag der Kontaktvermittlung zur weiteren Behandlung.
  • Koautorinnen und Koautoren

    Ralf Stegmann, Dr. Uta Wegewitz
    Studienzentrum Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Berlin

    Prof. Dr. Peter Angerer
    Studienzentrum Düsseldorf

    Jolanda Brezinski, Manuel Feißt
    Studienzentrum Heidelberg

    Prof. Dr. Harald Gündel, Priv.-Doz. Dr. Eva Rothermund, Dr. Kristin Herrmann
    Studienzentrum Ulm

    Kontakt

    Dipl. Päd. Ute Beate Schröder
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA); FG 3.5 „Evidenzbasierte Arbeitsmedizin, Betriebliches Gesundheitsmanagement“; Nöldnerstraße 40–42; 10317 Berlin

    Foto: privat

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