Nun hält auch die Bundesregierung ausdrücklich fest, dass verkürzte tägliche Ruhezeiten überwiegend mit relevanten Einbußen bei Schlafdauer, Schlafqualität, Erholung und Gesundheit verbunden sind. Aus Sicht des VDSI unterstreicht dies, dass jede weitere Debatte über mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit an klaren gesundheitlichen und sicherheitsbezogenen Maßstäben ausgerichtet werden muss.
„Wir haben frühzeitig darauf hingewiesen, dass Modernisierung nur mit gesunder Flexibilität und verbindlichen Schutzplanken gelingen kann. Wenn die Bundesregierung nun selbst festhält, dass verkürzte tägliche Ruhezeiten überwiegend mit relevanten Einbußen bei Schlafdauer, Schlafqualität, Erholung und Gesundheit verbunden sind, dann erhöht das die fachliche und politische Begründungslast für jede Reform, die an diesen Schutzstandards rührt“, erklärt der VDSI-Vorstandsvorsitzende Dr. Silvester Siegmann.
Für den VDSI ist damit klar: Flexibilität darf nicht mit Entgrenzung verwechselt werden. Arbeitszeitgestaltung muss menschengerecht, planbar und betrieblich kontrollierbar bleiben. Gerade Ruhezeiten, Erholungsfenster, Pausenqualität und eine verlässliche Arbeitszeiterfassung sind keine Nebenaspekte, sondern zentrale Voraussetzungen für Sicherheit, Gesundheit und nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit.
Die aktuelle Antwort der Bundesregierung bestätigt damit in einem wesentlichen Punkt die bisherige VDSI-Position: Wer Arbeitszeit modernisieren will, muss Belastung und Erholung gleichermaßen in den Blick nehmen. Das gilt insbesondere dort, wo Arbeitsverdichtung, Schichtarbeit, hohe Konzentrationsanforderungen, physische Belastungen oder sicherheitskritische Tätigkeiten bestehen.
„Mehr Flexibilität kann sinnvoll sein. Sie braucht aber klare Leitplanken, verlässliche Erholung und eine konsequente Orientierung an arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Gute Arbeitszeitgestaltung stärkt nicht nur die betriebliche Praxis, sondern schützt zugleich Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Prävention“, so Siegmann weiter.
Der VDSI wird die weitere arbeitszeitpolitische Debatte daher weiterhin konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass Wettbewerbsfähigkeit, betriebliche Umsetzbarkeit und Gesundheitsschutz nicht gegeneinander ausgespielt, sondern verantwortungsvoll zusammengeführt werden.