„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“, heißt es in § 3 des ArbZG. Zudem gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die Regierung möchte das Gesetz allerdings reformieren, wie schon im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgelegt wurde. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will den Acht-Stunden-Tag auflockern. Im Bundestag kündigte die SPD-Politikerin an, einen entsprechenden Gesetzentwurf für flexiblere Arbeitszeiten schon im kommenden Monat vorzulegen. „Der Entwurf wird im Juni kommen“, bekräftigte Bas bei der Regierungsbefragung. Und bringt damit die Gewerkschaften auf die Barrikaden.
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Regierung plant Aus des Acht-Stunden-Tags – „Brandbeschleuniger für gesundheitliche Probleme“
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