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Impfen im Betrieb mit DGAUM-Selekt

DGAUM schließt weitere bundesweite Verträge zur Regelung von Impfungen durch Betriebsärztinnen und -ärzte

Vor gut einem Jahr, zum 1. Januar 2019, sind mit der BARMER und der BAHN-BKK die ersten beiden bundesweiten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärztinnen und -ärzte in Kraft getreten. Zwischenzeitlich sind weitere Kassen hinzugekommen: Neben der „BIG direkt gesund“ als erste Kasse aus dem Umfeld der Innungskrankenkassen waren dies die BKKen Firmus, Linde, Melitta plus und Technoform. Ein Vertragsabschluss mit der pronova BKK steht unmittelbar bevor. Die Vertragsverhandlungen und die Umsetzung der Verträge im Abrechnungsverfahren zeigten uns sehr rasch, dass mit dem Präventionsgesetz zwar eine gute Idee im Raum steht, aber deren Realisierung nur zu oft an den Alltagsbedingungen Grenzen findet. Obwohl bereits heute mit § 132 SGB V ein Kontrahierungsgebot besteht und damit Verträge mit den Betriebsärztinnen und -ärzten zur Regelung von Schutzimpfungen am Arbeitsplatz abzuschließen sind, wurde diese Rechtstatsache von mehr als nur einem Kassenvertreter in Frage gestellt und ein Vertragsabschluss mit der DGAUM abgelehnt, darunter etwa die Techniker Krankenkasse (TK) oder die DAK. Allein vor diesem Hintergrund ist es als großer Erfolg zu bewerten, dass mit dem Masernschutzgesetz, das zum 01.03.2020 in Kraft treten wird, der Vorschlag der DGAUM aufgegriffen wurde und aus dem bisherigen Kontrahierungs­gebot ein Kontrahierungszwang wird. Bereits heute merken wir, dass die Botschaft auch bei jenen Kassen angekommen ist, die bisher noch keine Impfverträge abschließen wollten, etwa aus dem AOK-Umfeld. Es kommt Bewegung in Feld. Hartnäckigkeit lohnt sich!

Zudem konnten wir erreichen, dass die Stellung der DGAUM als Managementgesellschaft zum Abschluss von Verträgen mit den Unternehmen der GKV eindeutig geklärt wurde. Der Vorteil davon ist, dass auch die Versicherten davon profitieren: Die bisher notwendige, umständliche Einschreibung der Versicherten kann zukünftig definitiv entfallen.

Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass ebenfalls die arbeitsmedizinischen Dienste sich rechtssicher bei DGAUM-Selekt einschreiben können und nicht nur selbständige Betriebsärztinnen und -ärzte. Seit Anfang des Jahres ist die Teilnahmeerklärung für innerbetriebliche bzw. überbetriebliche arbeitsmedizinischen Dienste online verfügbar unter:
www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/

Dr. phil Thomas Nesseler

Veranstaltungshinweise

Freitag, 13.03.2020
13:30 bis 15:30 Uhr

Symposium „Impfprävention in Deutschland: Die Debatte um das
Masernschutzgesetz und die Durchimpfungsraten in der Bevölkerung“

Samstag, 14.03.2020
9:00 bis 12:00 Uhr

Seminar S3: „Reisemedizin und ­Impfen im Betrieb“

Weitere Informationen unter:
www.dgaum.de/termine/jahrestagung

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