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Die DGAUM informiert

DGAUM-Fortbildung: Zertifizierte Gutachterin/zertifizierter Gutachter

Was muss ich tun, um eine Zertifizierung als ­Gutachterin oder Gutachter zu erhalten?

Für die erstmalige Zertifizierung ist die Belegung von drei Fortbildungsblöcken notwendig: Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung Block A, B und C. Jeder Block ist jeweils mit zwei Tagen angesetzt. Insgesamt müssen Sie also sechs Tage Fortbildungszeit einplanen. Die Kurse finden jeweils Freitags und Samstags online statt.

Was sind die Inhalte der Fortbildungen?

Die Fortbildungen gehen in erster Linie auf die Begutachtung verschiedener beruflich bedingter Erkrankungen beziehungsweise Berufskrankheiten ein, dabei werden auch konkrete Fallbeispiele behandelt. Aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind Teil der Fortbildung.

Muss ich die Fortbildung in ihrer alphabetischen Reihenfolge belegen?

Nein, Sie müssen nicht mit dem „Block A“ starten und können die Blöcke in beliebiger Reihenfolge belegen. Für die Zertifizierung zählt nur, dass jeder der drei Blöcke einmal belegt wurde.

Wie oft werden die Fortbildungen zur arbeitsmedizi­nischen Zusammenhangsbegutachtung angeboten?

Pro Jahr finden zwei Kurse statt. Einer im Frühjahr und einer im Herbst. Man sollte also etwa 1,5 Jahre einplanen, bis man das Gutachter-Zertifikat ausgestellt bekommt.

Wie lange ist das Zertifikat gültig?

Nach fünf Jahren muss eine Rezertifizierung im Rahmen eines „Refresherkurses“ erfolgen. Dieser Kurs wird in regelmäßigen Abständen ebenfalls von der DGAUM angeboten. Die Rezertifizierung ist unbedingt notwendig, um als Gutachterin oder Gutachter weiterhin bei der DGAUM gelistet zu bleiben. Mit dieser Regelung und dem Refresherkurs-Angebot entspricht die DGAUM nicht nur den einschlägigen Forderungen der ärztlichen Berufsordnung, sondern orientiert sich ebenfalls an den Regelungen von Organisationen, deren Aktivitäten in einem ähnlichen Kontext zu sehen sind wie die Tätigkeiten von Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern sowie Betriebsärztinnen und -ärzten, etwa der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD).

Kann ich auch dann an den Fortbildungen ­teilnehmen, wenn ich nicht das Zertifikat „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ erwerben möchte?

Ja, Sie können einzelne Module belegen, völlig unabhängig davon, ob Sie das Zertifikat erwerben möchten oder nicht. Sie erhalten für Ihre Teilnahme in jedem Falle CME-Punkte.

An welche Zielgruppe richtet sich die Fortbildungsreihe?

Das Fortbildungsangebot richtet sich an Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen.

Bekomme ich für die Teilnahme CME-Punkte?

Ja! Alle Fortbildungen der Reihe „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ werden von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz mit CME-Punkten zertifiziert. In aller Regel erhalten die Teilnehmenden 14 CME-Punkte pro Fortbildungsblock.

In welcher Form finden die Fortbildungen statt?
Präsenz oder online?

Alle drei Blöcke (A, B und C) finden ausschließlich im Online-Format statt.

Erhalten DGAUM-Mitglieder besondere Konditionen?

Ja, Mitglieder der DGAUM erhalten einen Preisnachlass von 50 Prozent.

Der nächste Termin:

Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung –
Block B, Freitag und Samstag, 10. und 11. November 2023

Weitere Informationen unter
www.dgaum.de/termine/veranstaltungskalender

Foto: Robert Kneschke-stock.adobe.com

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

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