Auf Basis der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 und der dazugehörigen Regel werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie praxisnahe Empfehlungen für die Ausgestaltung des betriebsärztlichen Berichts dargestellt. Der Bericht schafft nicht nur Transparenz über die betriebsärztlichen Aktivitäten, sondern kann gezielt als strategisches Instrument genutzt werden, um die Präventions- und Gesundheitsentwicklung im Unternehmen nachhaltig voranzutreiben.
Unfallverhütung im Betrieb Am 1. Januar 2011 trat die reformierte Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) als mit allen Unfallversicherungsträgern (UVT), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Ländern (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, LASI) abgestimmte Rechtsnorm zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes in Kraft. Annekatrin Wetzstein, Marlen Rahnfeld