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Alle Artikel zum Thema Arbeitgeber

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Was der Arbeitgeber bei Hitze leisten muss

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Glasfassaden? Büro unterm Dach? Schon bei moderater Hitze kann es im Job unerträglich werden. Das müssen Arbeitnehmer nicht hinnehmen.

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Elektronische AU ab Januar für alle Arbeitgeber Pflicht, KBV warnt vor Problemen

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Arbeitgeber sind ab Januar verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

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Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz

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Missbräuchlicher und überzogener Alkoholkonsum von Beschäftigten kann die Sicherheit im Unternehmen stark gefährden und darf von Arbeitgebern daher nicht unterschätzt werden.

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Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf SARS-CoV-2

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Infektionsschutz  Im Rahmen der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes wurde immer wieder diskutiert, in welchem Umfang der Arbeitgeber auch entsprechende personen­bezogene Daten in Bezug auf den Impf-, Sero- und Teststatus der betroffenen Personen erheben darf. Nachfolgender Beitrag geht dieser Fragestellung auf den Grund und legt dar, welche Daten der Arbeitgeber für welche Zwecke auch verarbeiten darf. Patrick Aligbe

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Urteil des Landesozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.09.2021 – L 2 U 159/20

Schutzimpfung auf Veranlassung des Arbeitgebers1

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Schutzimpfungen  Gesundheitsschutz ist Privatsache. Für etwaige Impfschäden bestehen Entschädigungsansprüche gemäß § 60 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions­krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG). Ist die Impfmaßnahme der betrieblichen Haftungssphäre zuzuordnen, können Versicherte gemäß § 63 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) weitergehende beziehungsweise höhere Leistungen aus dem SGB VII beanspruchen. Das Urteil zeigt auf, unter welchen haftungsbegründen Bedingungen durch freiwillige Schutzimpfung verursachte Gesundheitsschäden als Arbeitsunfall entschädigt werden können. Diese Abgrenzungskriterien gelten gleichermaßen bei Corona-Schutzimpfungen.

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Betriebliches Gesundheitsmanagement für Mitarbeiter mit Migräne

Initiative „Migräne muss in alle Köpfe“: Informationen für Arbeitgeber und Mitarbeiter

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Ermutigt durch das in der Schweiz mit Erfolg durchgeführte Programm „Migraine Care“ startete der Arzneimittel­hersteller ­Novartis in Deutschland die Initiative „Migräne muss in alle Köpfe“ – mit dem Ziel, die Situation von Menschen mit Migräne am Arbeitsplatz sowie ihre Lebensqualität und Produktivität zu verbessern. Materialien und Angebote des ­Programms stehen nun auch für Betriebsmediziner und Personalabteilungen anderer Unternehmen zur Verfügung.

Von der Redaktion empfohlen

Muss ein Arbeitgeber einen höhenverstellbaren Schreibtisch anbieten?

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Der Mensch ist weder für ständiges Sitzen noch für ständiges Stehen gemacht. Der Blick in die Firmen zeigt jedoch vor allem in Verwaltungsbereichen das Eine: ständiges Sitzen und das unter Umständen sogar den ganzen Arbeitstag. Verspannungen im Schulter-Nackenbereich und Rückenschmerzen sind dann keine überraschende Begleiterscheinung.

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70 Jahre Arbeit und Gesundheit aus der Perspektive der Arbeitgeber

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Arbeit und Gesundheit  Die Beziehung zwischen Arbeit und Gesundheit kann insgesamt auf eine positive Entwicklung in den letzten 70 Jahren zurückblicken. Gleichzeitig werden die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, ältere Belegschaften und der zunehmend schwerer zu deckende Fachkräftebedarf zusätzliche Anstrengungen erfordern, um die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten. Hierfür können unter anderem neue technische Möglichkeiten im Zuge der Digitalisierung genutzt werden. Birgit Verworn, Elisa Clauß

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IM BRENNPUNKT

Arbeitsschutz geht jeden etwas an - Praktischer Leitfaden für Arbeitgeber

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Ein neues Leitliniendokument ergänzt die Mitteilung der Kommission „Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle – Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“.

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IM BRENNPUNKT

Gewinner des Wettbewerbs "Beste Arbeitgeber Gesundheit & Soziales 2017" ausgezeichnet

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Gute und förderliche Arbeitsbedingungen spielen im Gesundheits- und Sozialwesen eine tragende Rolle. Nur so lassen sich Menschen für die Arbeit mit Menschen dauerhaft begeistern und die Qualität von Behandlung, Pflege und Betreuung nachhaltig sichern.

Abrechnung und Schweigepflicht

Abrechnung von betriebsärztlichen Leistungen nach GOÄ gegenüber dem Arbeitgeber — Wie macht man es richtig?

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Es wird immer wieder von Betriebsärzten berichtet, die
sich von Arbeitnehmern pauschal von der Schweigepflicht befreien lassen, um nach GOÄ abrechnen
zu können. Fraglich ist, ob dies zulässig ist.