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Multinormkleidung – nicht automatisch optimaler Schutz

Multinormkleidung liegt im Trend – auf den ersten Blick scheint sie die Lösung schlechthin für alle möglichen Anforderungen zu sein. An die zehn Schutzfunktionen bieten manche Hersteller an mit Prüfungen aus höchst unterschiedlichen Bereichen. Vor chemischen und thermischen bis hin zu mechanischen Gefährdungen soll diese Kleidung bewahren und das mit weniger Gewicht als herkömmliche persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Bei solchen Rundum-Paketen entsteht allzu leicht der Eindruck, dass sie effizient gegen alle beinhalteten Risiken schützen.

Breitbandschutz weniger wirksam

In der Tat sind oft PSA mit Multi-Zertifizierungen komfortabler und leichter geworden. Doch die vermeintlichen „Alleskönner“ erweisen sich oft in der Praxis als weniger effektiv als vielfach angenommen, denn es gibt keine Kleidung für „alle Fälle“. Auf den Punkt gebracht: „Ein wenig schützt auch nur ein wenig“. An einem Arbeitsplatz summieren sich unter Umständen diverse Risiken: Säuren, Hitze, Flammen und Funken, elektrische Spannung, statische Aufladungen oder mechanische Belastungen können auf völlig unterschiedliche Weise zusammenwirken. Genau hier liegt die Problematik von Multinormkleidung: Je mehr Gefährdungen vorliegen, desto schwieriger wird es, spezifische Anforderungen faser- und gewebetechnisch auf hohem Niveau zu erfüllen. In der Regel senkt sich analog zu der Anzahl der Anforderungen das Niveau der einzelnen Schutzfaktoren. So deckt eine PSA mit zahlreichen Schutzfunktionen unter Umständen einen wichtigen Tätigkeitsbereich nur unzureichend ab, weist zugleich aber oft Funktionen auf, die für ihren speziellen Einsatzbereich gar nicht erforderlich sind.

Gefährliche Kombinationen

Dank großer Fortschritte in den Entwicklungsabteilungen der Hersteller kann Schutzkleidung heute viel mehr als noch vor wenigen Jahren. So ermöglichen innovative Fasermischungen Gewebe mit multiplen und höheren Schutzfunktionen. Produkte, die zwei, drei oder vier Anforderungen miteinander kombinieren, können den vorhandenen Bedarf oft gut abdecken. Durchaus sinnvoll und sehr gut zu realisieren ist die Kombination von Hitze- und Flammschutzkleidung mit Chemikalienschutz mit dem Zertifikat nach ISO 11612 mit Antistatikeigenschaften, die sich für Arbeiten unter Spannung entsprechend VDE 0682-306-1-1 oder -2 eignet. Doch je bunter der zu erfüllende Anforderungsmix, umso schwieriger wird es, mit einer Kleidung ein hohes Niveau bei den Einzelanforderungen zu erreichen. Ein Beispiel ist Kleidung mit dem Dreifachfaktor Warn-, Wetter- und Schweißerschutz: Ein Gewebe, das die Anforderungen an Warnschutzkleidung erfüllt, ist zwar bestens mit Wetterschutz kombinierbar, doch absolut ungeeignet für Schweißarbeiten. Vorsicht ist auch geboten, wenn Chemikalienschutzkleidung zugleich als geeignet für Schweißen und verwandte Verfahren ausgezeichnet ist. Denn es existiert derzeit kein Gewebe, das wirklich effektiv gegen Säuren schützt und sich gleichzeitig zur Schweißerschutzkleidung mit schwerer Beanspruchung eignet. Denn Eigenschaften des Gewebes, die Chemikalienbeständigkeit gegenüber Säuren zu gewährleisten, verschlechtern die Beständigkeit gegenüber Schweißperlen.

Gefährdungsbeurteilung

Wählt jemand allzu viele Schutzfunktionen, kann das ein Zeichen dafür sein, dass er in der Gefährdungsbeurteilung nicht sicher ist und durch das vermeintlich gleichzeitige Abdecken vieler Risiken auf der sicheren Seite stehen möchte. Doch das Gegenteil ist der Fall: Sicherheit und Arbeitnehmergesundheit können unter Umständen gefährdet sein. Daher sollten in der gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für eine sinnvolle Auswahl der PSA alle Risiken am Arbeitsbereich jedes einzelnen Mitarbeiters eingehend untersucht werden. Die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung werden in der Regel nach dem allgemein anerkannten Maßnahmenhierarchiemodell TOP abgeleitet:

  1. Technische Maßnahmen
  2. Organisatorische Maßnahmen
  3. Persönliche Maßnahmen, z.B. PSA, Sicherheitsunterweisungen etc.

Das Ergebnis kann u.a. sein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ zur Verfügung stellt.

Bei bestehender Gefährdungsbeurteilung werden die Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Regelkreis geführt. Ein Beispiel: Gibt es ein spezifisches Unfallgeschehen oder eine Häufung von Unfällen (insbesondere meldepflichtige Unfälle), dann leiten sich die Maßnahmen im Segment TOP wie folgt ab:

  1. Kann ich technische Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Unfall zu vermeiden? (z.B. Installation eines Schutzbleches, um ein Ablaufen zu verhindern?)
  2. Kann ich organisatorische Maßnahmen ergreifen? (z.B. Modifizierung der Arbeitsabläufe)
  3. Sind die persönlichen Maßnahmen ausreichend? (Sind beispielsweise die Sicherheitsunterweisungen vollständig oder ist das Profil der PSA ausreichend?)

Die Wahl von persönlicher Schutzausrüstung ist immer die letzte Maßnahme zum Schutz des Mitarbeiters.

Tragekomfort versus Schutz

Ein wesentlicher Faktor für die Akzeptanz von persönlicher Schutzausrüstung ist Tragekomfort. Tragekomfort wird bei Schutzbekleidung durch den Einsatz von Fasern und Schnittführung der Bekleidung erreicht. Nur textile Flächengebilde können eine ausreichende Atmungsaktivität und Passform zugleich gewährleisten, so dass sie über einen längeren Zeitraum getragen werden können.

Fasern für Bekleidung haben aber immer eine begrenzte Beständigkeit gegenüber Temperatur, Strahlung oder mechanischen Einflüssen etc.

Eine Schutzkleidung, die über einen ganzen Arbeitstag getragen wird, ist also am wirkungsvollsten so konzipiert, dass die Schutzfunktion mindestens einmal für die höchstmögliche Gefährdung einen ausreichenden Schutz bietet. Beispiel: Flammhemmend ausgerüstete Baumwolle ist ein gängiges Material für Schweißer. Baumwolle verkohlt in einem Temperaturbereich von >200 °C. Schweißtropfen haben beim Abtropfen eine Temperatur von ca. 1400 bis 1600 °C. Trifft nun dieser flüssige Metalltropfen auf die Baumwollfaser auf und kann nicht abrollen, dann verkohlt die Baumwolle. Der Mitarbeiter ist zwar einmalig geschützt, aber die Faser ist zerstört.

Eine dauerhafte oder eine übermäßig einmalige Exposition von Materialien aus Fasern gegenüber Temperaturen, flüssigen Metallen, Schweißspritzern, Strahlung, mechanischer Einwirkung oder Chemikalien führt zwangsläufig zu einer Zerstörung der Fasern und somit zu einem Verschleiß.

Nach dem TOP-Prinzip ist die persönliche Schutzausrüstung die letzte Maßnahme zum Schutz des Mitarbeiters. Wird die persönliche Schutzausrüstung, dauerhaft oder einmalig übermäßig gegenüber einer Gefährdung exponiert, dann wird sie über ihre bestimmungsgemäße Verwendung hinaus, der personenbezogenen Maßnahme, genutzt.

Prioritäten für PSA setzen

Persönliche Schutzkleidung ist nur eine der Maßnahmen, einen Mitarbeiter zu schützen. Eine technische oder organisatorische Lösung sollte immer vorrangig sein, etwa Schutzmaßnahmen wie abschirmende Türen an Maschinen oder Bleche zum Schutz vor Aluminiumspritzern; so können Mitarbeiter unter Umständen auf unbequeme Schutzhosen verzichten. Ein Warnschutz kann in bestimmten Fällen auch durch eine sichtbare Absperrung des Arbeitsbereichs erreicht werden.

Um die für den jeweiligen Arbeitsplatz passende persönliche Schutzausrüstung zu finden, ist eine Bewertung und Priorisierung der einzelnen Risiken unerlässlich. Hier sollte man sich auf weniger, dafür aber optimale Schutzfunktionen konzentrieren. Eine häufige Kombination ist etwa „gelegentliches Schweißen“ plus „Umgang mit Chemikalien“. Hier muss hinterfragt werden, ob beide Tätigkeiten gleich häufig ausgeübt werden und welche Chemikalien relevant sind. Führt der Mitarbeiter häufig Schweißarbeiten aus, hat jedoch nur selten Kontakt mit einer Säure, ist ein anderes Schutzgewebe besser geeignet als wenn der Kontakt mit Säuren sehr hoch ist, er jedoch nur ab und zu schweißt.

Normen nur Richtschnur

Hitze- und Flammschutzkleidung macht mit rund 45 % das Gros der in Deutschland getragenen Schutzkleidung aus. Für sie ist die Zertifizierung u.a. nach EN ISO 11612 besonders relevant. Sie legt die Anforderungen für Schutzkleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen fest, gestaffelt nach Codebuchstaben und Zahlen. So bietet der Code A1 einen Schutz vor begrenzter Flammenausbreitung bei Oberflächenbeflammung, Code D bei flüssigen Aluminiumspritzern und Code E für flüssige Eisenspritzer. Die Normierung betrifft zudem alle weiteren Gefährdungsbereiche wie Chemikalien, Elektrostatik, Strahlen oder Metallspritzer etc.

An die 50 Normen existieren für die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung durch alle Gefährdungsbereiche hindurch. Die Anzahl der dahinterstehenden Prüfungen ist um ein Vielfaches höher. Sie bieten zwar eine Orientierung, stellen jedoch kein Gütesiegel dar. Denn Zertifizierungen besagen nur, dass ein bestimmtes Prüfszenario erfüllt wurde und entbinden den Arbeitgeber nicht davon, die tatsächlichen Risiken detailliert zu untersuchen. So schützt etwa eine wiederverwendbare Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien und geringem Einwirkungsrisiko nach Typ 6 mit der Zertifizierung EN 13034 nur bedingt. Denn im Rahmen der Testverfahren muss die Gewebebeständigkeit nur für eine von vier Chemikalien nachgewiesen werden – sie wird nur in einer Konzentration und Temperatur auf ihre Abweisung und Penetration getestet. Dies ist kein wirklich belastbarer Test, da in der Praxis auch andere Chemikalien in anderer Konzentration und bei anderen Temperaturen auf die Kleidung treffen können. Ein weiteres Beispiel: Bei der Prüfung für Schweißerschutz nach ISO 11611 treffen Tropfen in einem bestimmten Winkel auf das Gewebe. Doch das Verhalten unter realen Bedingungen, ob die Rückstände der verwendeten Metalle wirklich abrollen oder sich festsetzen und das Gewebe durchbrennen und sich bei geänderten Temperaturen anders verhalten, bringt nur eine Analyse der Gegebenheiten am realen Arbeitsplatz zutage.

Nachhaltige Lösungen

Daher ist es von großer Wichtigkeit, dass die PSA auf die tatsächlichen und wesentlichen Risiken am Arbeitsplatz zugeschnitten ist. Weniger, aber dafür optimale Schutzfaktoren bieten in der Regel mehr Sicherheit. Unter dieser Prämisse ausgewählte persönliche Schutzausrüstungen bedeuten nicht nur mehr Sicherheit für die Belegschaft, sondern sind auch unter den Aspekten Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit die bessere Lösung. Denn auf den ersten Blick möglicherweise kostengünstige Multischutzkleidung verschleißt meist schneller, verliert schneller ihren Schutz und muss daher auch in kürzeren Abständen repariert, nachgerüstet und nachgekauft werden.

Arbeitgeber müssen auch dafür sorgen, dass die Schutzkleidung ihrer Mitarbeiter funktionsfähig bleibt und diese vorschriftsmäßig pflegen, warten sowie bei Bedarf austauschen (s. Infokasten). Da das Thema Schutzkleidung sehr komplex und aufwändig ist, binden immer mehr Unternehmen Textildienstleister ein. Sie stehen bereits bei der Auswahl mit zertifizierter Schutzkleidung zur Seite und machen eine Plausibilitätsprüfung auf Basis der bestehenden Gefährdungsbeurteilung, ob die Materialien tatsächlich geeignet sind, und warnen etwa vor der Verwendung von einer mit Fluorcarbonharzen ausgerüsteten Baumwollkleidung, wenn mit konzentrierten Säuren hantiert wird. Eine konzentrierte Säure zerstört die Baumwolle; der vorhandene Fluorcarbonfilm hat hier nur eine begrenzte „Bremswirkung“. Darüber hinaus nehmen sie den Kunden den gesamten hochkomplexen Pflegekreislauf ab – Leistungen, die wiederum die hinsichtlich der Haftung Rechtssicherheit geben. Weiterhin entlastet die Kooperation mit den Experten alle Beteiligten im Betrieb.

Schutzfunktionen erhalten

In High-Tech-Waschstraßen und mit Spezialmitteln entfernen Profis Verschmutzungen so hygienisch, wie es Haushaltswaschmaschinen niemals könnten. Sie untersuchen jedes Teil auf Verschleiß, Verschmutzungen oder Schäden, die die Schutzeigenschaften mindern. So können zum Beispiel Ölpartikel oder simpler Straßenschmutz die flammhemmende Eigenschaft des Kleidungsstücks beeinträchtigen. Ebenso ist die Antistatik komplexer Gewebe oder reflektorische Eigenschaften von Schutzkleidung verletzbar. Chemikalienschutzkleidung muss sogar meist nach jeder Wäsche nachgerüstet werden: Der dünne flüssigkeitsabweisende Fluorcarbon-Film auf dem Gewebe wird mit Spezialmitteln im letzten Spülgang zugegeben und muss mit hoher Temperatur getrocknet werden.

Kompetente textile Dienstleister erkennt man daran, dass sie die Situation vor Ort genau zu den speziellen Arbeitsweisen hinterfragen und nicht nur über den vermeintlich günstigen Preis reden. Denn ein vermeintlich günstiges Dumping-Angebot einer Warnschutzkleidung wird zum Beispiel schnell teuer, weil sie nur maximal fünfmal waschbar ist. Ein hochwertiges Produkt dagegen kann bis zu dreißigmal in die Spezialwaschmaschine, bevor es ersetzt werden muss. Darüber hinaus sollten Praxistests für die Schutzkleidung angeboten werden, denn das Ausprobieren unter realen Bedingungen hilft, Fehlkäufe zu vermeiden. Hier zeigt sich auch, ob die Kleidung angenehm zu tragen ist. Denn erst, wenn die PSA von den Mitarbeitern akzeptiert und vorschriftsmäßig getragen wird, erfüllt sie ihre volle Schutzleistung. Beim Produktportfolio eines Anbieters sollte man auch auf Spezialprodukte achten. Wer Spezialentwicklungen anbietet weiß aufgrund der Expertise, ob und welche Multinormkleidung Sinn macht.

Relevante Gesetzestexte zur Anwendung von PSA und deren Pflege/Hygiene sind dem Infokasten und den „Weiteren Infos“ zu einnehmen.

Interessenkonflikt: Der Autor erklärt, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

    Info

    PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

    PSA-BV § 2 Abs. 1

    „Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die

    • den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
    • Schutz gegenüber der zu verhütenden Ge-fährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
    • für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
    • den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.

    PSA-BV § 2 Abs. 2

    „Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.“

    PSA-BV § 2 Abs. 3

    „Werden mehrere persönliche Schutzausrüstungen gleichzeitig von einer oder einem Beschäftigten benutzt, muss der Arbeitgeber diese Schutzausrüstungen so aufeinander abstimmen, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird.“

    PSA-BV § 2 Abs. 4

    „Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.“

    Zur Person

    Dipl.-Ing. Wolfgang Quednau, Geschäftsführer der BTTA GmbH, berät Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung. Er ist Mitglied in zahlreichen Gremien, u.a. ISO, CEN und DIN. Seine Kernkompetenz ist heute die Entwicklung nachhaltiger textiler Produkte im Bereich der Berufs und Schutzbekleidung. Zudem ist er Sprecher der WIRTEX-Expertengruppe Forschung Normierung Technik Umwelt und Co-Autor des „Kommentars zur europäischen Textilkennzeichnungsverordnung“, dem Standardwerk für Juristen und der Industrie zu Fragen der Textilkennzeichnung.

    Weitere Infos

    Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

    Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV)

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html

    autor

    Dipl.-Ing. Wolfgang Quednau

    BTTA GmbH

    Schlossstraße 281

    41238 Mönchengladbach

    wolfgang.quednau@btta.de

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