Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitisches Vorgehen in Thüringen

Die Landesgesundheitskonferenz Thüringen

Mit dem Regierungswechsel in Thüringen Ende des Jahres 2014 wurde seitens des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Zielstellung entwickelt, den Thüringer Gesundheitszieleprozess unter Beteiligung aller agierenden Akteure zu einer Landesgesundheitskonferenz (LGK) weiter zu entwickeln. Die LGK agiert als institutionalisiertes Beschlussgremium für Gesundheitsziele und gesundheitspolitische Empfehlungen. Sie behandelt Fragen der gesundheitlichen Lebensbedingungen, der gesundheitlichen Versorgung und der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung mit dem Ziel der Koordinierung und Vernetzung. In der LGK sind aktuell 67 Mitglieder, darunter u.a. Leistungserbringer, Sozialversicherungsträger, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, Institutionen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer, die Selbsthilfe, Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes, Institutionen der Wissenschaft sowie Mitglieder der Landesregierung, vertreten. Die Mitglieder verpflichten sich, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit, auf die Umsetzung von durch die LGK beschlossenen Empfehlungen hinzuwirken und hierfür alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen ( Abb. 1).

Die Umsetzung der Landesgesundheitskonferenz erfolgt durch mehrere Strukturelemente. Die Arbeitsgruppen entwickeln Vorschläge für Ziele, Umsetzungsstrategien und Beschlüsse, die jeweils in den Landesgesundheitskonferenzen beraten und beschlossen werden. Die Mitgliedsinstitutionen entsenden Mitarbeiter in die Arbeitsgruppen. Die Gremien der Landesgesundheitskonferenz werden durch wissenschaftliche Experten beraten.

Die Entwicklung und die Umsetzung von Gesundheitszielen im Kontext der Landesgesundheitskonferenz ermöglichen es, neben den beteiligten Fachressorts und Akteuren des Gesundheitswesens auch Bürgerinnen und Bürger sowie Betroffene und weitere Partner außerhalb des Gesundheitssystems einzubeziehen. Als übergeordnetes Ziel dieser Gesundheitsziele steht die Gesundheit der Bevölkerung. Somit ist die Entwicklung und Umsetzung dieser Gesundheitsziele ein nachhaltiger und auf Langfristigkeit orientierter Prozess ( Abb. 2).

Die gemeinsam entwickelten und in der Landesgesundheitskonferenz 2017 verabschiedeten Thüringer Gesundheitsziele sind entlang der Lebensphasen strukturiert (s. auch  Abb. 3):

  • Gesund aufwachsen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien
  • Gesund leben und arbeiten für Menschen im erwerbsfähigen Alter sowie Unternehmen (insbesondere Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen)
  • Gesund alt werden für ältere Menschen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, sowie Menschen im Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, Pflegende und pflegende Angehörige

Aktuell beschäftigt sich die Landesgesundheitskonferenz mit der Entwicklung von akteursübergreifenden Umsetzungsstrategien. In der LGK 2018 konnten hierzu erste konkrete Vereinbarungen getroffen werden. Mehr zu den Inhalten und Themen der LGK finden sich im Internet (s. „Weitere Infos“).

Die LandesrahmenvereinbarungThüringen

Die Landesrahmenvereinbarung (LRV) Thüringen realisiert die Umsetzung des zum Jahresbeginn 2016 vollständig in Kraft getretenen Präventionsgesetzes. Die Vereinbarung für Thüringen wurde am 7. April 2016 unterzeichnet. Beteiligt sind die Gesetzlichen Krankenversicherungen, die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherungsträger, das Land Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen der Bundesagentur für Arbeit und die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde. Diese setzen sich gemeinschaftlich für eine gesamtgesellschaftliche Gesundheitsstrategie für Thüringen ein.

Konkretes Ziel der Landesrahmenvereinbarung ist es, die Menschen in Thüringen in ihren unterschiedlichen Lebenswelten (z.B. Kita, Schule, Hochschule, Beruf, Freizeit, Pflegeeinrichtungen) gezielt anzusprechen, für eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu motivieren und die strukturellen Voraussetzungen dafür – unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sozialen Situation – zu schaffen sowie weiterzuentwickeln. Um die Nachhaltigkeit gesundheitsförderlicher Maßnahmen zu erhöhen, sollen die schon bestehenden Netzwerke im Bereich Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention weiter ausgebaut und die Akteure im Freistaat weiter vernetzt werden. Die Arbeit aller Beteiligten prägt dabei das gemeinsame Ziel, die Umsetzung des Präventionsgesetzes so bedarfsgerecht, zielgruppenorientiert und wirkungsvoll wie möglich zu gestalten.

Die bei der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. – AGETHUR – angegliederte Geschäftsstelle der Landesrahmenvereinbarung unterstützt diesen Prozess, um in allen Lebensphasen und -bereichen die Themen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention zu stärken und trägerübergreifend zu realisieren. Zur Umsetzung dieser Ziele initiiert die Landesrahmenvereinbarung gemeinsam mit Kooperationspartnern Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention für die Bevölkerung Thüringens.

Landessportbund Thüringen bewegt alle Drittklässler in Thüringen

In Thüringen sind mehr Kinder stark übergewichtig als in vielen anderen Bundesländern. Darüber hinaus ist ein deutlicher Bewegungsmangel von Heranwachsenden zu verzeichnen. Aus diesen und weiteren Gründen führt die Landesrahmenvereinbarung Thüringen gemeinsam mit dem Landessportbund Thüringen e.V. (LSB) seit dem 01. Juli 2017 das auf zwei Jahre angelegte Projekt „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ durch. Alle Kinder der 3. Klassenstufe im Freistaat sollen an einem Bewegungscheck teilnehmen, der ihre sensomotorische Leistungsfähigkeit testet. Aufbauend darauf erhalten sie und ihre Eltern Empfehlungen, um mehr Bewegung in ihren Alltag zu integrieren und so beispielsweise Adipositas und Diabetes präventiv begegnen zu können. An dem Tag des Sportes und der Gesundheitsförderung werden unter anderem Bewegungsangebote unterbreitet, die in den Alltag der Familien übernommen werden können. Die Zusammenarbeit mit dem LSB ist das deutschlandweit erste neu entwickelte gemeinschaftliche Projekt einer Landesrahmenvereinbarung.

Gesunde Schulen in Thüringen

Das zweite Projekt der Landesrahmenvereinbarung Thüringen wurde mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport initiiert. KOBAGS – die Koordinierung von Beratung und Angeboten für Gesunde Schulen in Thüringen – hat das Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für schulische Gesundheitsförderung zu schaffen und richtet sich dabei sowohl an Schulen als auch an Maßnahmenträger und Unterstützer. Die Schulen erhalten durch ausgebildete Beraterinnen und Berater Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer schulindividuellen Gesundheitskonzepte sowie bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen entsprechend ihrer gesundheitsbezogenen Bedarfe. Ein Maßnahmenkatalog ermöglicht ihnen einen Überblick, welche qualitätsgesicherten Angebote der schulischen Prävention und Gesundheitsförderung es in Thüringen gibt. Parallel können sich die Einrichtungen, die die Schulen unterstützen, besser vernetzen. Das Projekt ist am 1. November 2017 gestartet und läuft drei Jahre. Projektausführende Einrichtung ist die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. – AGETHUR –.

Die Entwicklungsperspektiven der LRV Thüringen

Perspektivisch wird sich die Landesrahmenvereinbarung Thüringen gemeinsam mit Kooperationspartnern dem Schwerpunktthema „Gesund alt werden“ widmen. Hierbei soll in einem Modellvorhaben die Schnittstelle zwischen Kommune, Quartier und Unternehmen bearbeitet werden. In einem bedarfsorientierten, offenen und nachhaltigen Verfahren sollen beispielsweise Strukturen zum Thema Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention auf kommunaler, Quartiers- und Unternehmensebene gefestigt und weiterentwickelt werden. Zudem sind die Projekte „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung“ sowie die „BGF-Koordinierungsstelle“ Maßnahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention für Thüringen.

Das Zusammenwirken von Landesgesundheitskonferenz und Landesrahmenvereinbarung Thüringen

Die Landesgesundheitskonferenz und die Landesrahmenvereinbarung sind auf unterschiedlichen Ebenen miteinander vernetzte gesundheitspolitische Prozesse für Thüringen. Die von der LGK erarbeiteten Gesundheitsziele bilden den Zielhorizont für die Umsetzung der Maßnahmen der LRV. Die Gremien sowie die Geschäftsstellen dieser beiden Prozesse sind in ständigem Austausch miteinander sowie an der qualitätsbasierten Weiterentwicklung orientiert.

Interessenkonflikt: Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

    Weitere Infos:

    Landesgesundheitskonferenz Thüringen: Gesundheit gemeinsam denken

    www.lgk-thueringen.de

    Koautorin

    Mitautorin des Beitrags ist Uta Maercker, Geschäftsstelle Landesgesundheitskonferenz und stellv. Geschäftsführerin, Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. – AGETHUR –, Weimar.

    Für die Autoren

    Martin Staats

    Geschäftsstelle Landesrahmenvereinbarung

    Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. – AGETHUR –

    Carl-August-Allee 9

    99423 Weimar

    staats@agethur.de

    Jetzt weiterlesen und profitieren.

    + ASU E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
    + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
    + Exklusive Webinare zum Vorzugspreis

    Premium Mitgliedschaft

    2 Monate kostenlos testen

    Tags