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Zum 1. Juli hat die BG BAU ihren Fördermittelkatalog um vier Arbeitsschutzprämien erweitert. So können Bau- und Reinigungsunternehmen ab sofort finanzielle Zuschüsse für den Praxistest von Exoskeletten, für ein Arbeitsschutzset zur staubarmen Reinigung von Abgas- und Lüftungsanlagen ohne Absturzgefahr, für mobile Steintrenner und für Einrichtungen zur Staubabscheidung beantragen.
Rücken- und schulterunterstützende Exoskelette – Einweisung mit zweiwöchigem Praxistest am Arbeitsplatz
Auf Baustellen sind körperlich anstrengende Tätigkeiten, wie Überkopfarbeiten, das Arbeiten mit stark vorgebeugtem Oberkörper und das Heben schwerer Lasten, an der Tagesordnung. Muskel- und Skeletterkrankungen können die Folge sein. Rücken- und schulterunterstützende Exoskelette können körperliche Belastungsspitzen reduzieren und die muskuläre Ermüdung verzögern. Für eine optimale Unterstützung muss das Exoskelett genau zum Beschäftigten und den Tätigkeiten am Arbeitsplatz passen. Um das herauszufinden, ist vor dem Einsatz ein Praxistest sinnvoll. Deshalb unterstützt die BG BAU mit der neuen Arbeitsschutzprämie Unternehmen, die Exoskelette ausprobieren wollen. Auf Antrag übernimmt die BG BAU bis zu 50 % der Kosten für einen zweiwöchigen Praxistest und die Einweisung in die Handhabung von Exoskeletten.
Arbeitsschutzset zum staubarmen Kehren und Reinigen ohne Absturzgefahr
Bei Arbeiten an Abgas- und Lüftungsanlagen besteht eine erhöhte Staubbelastung – das betrifft insbesondere Beschäftigte im Schornsteinfegerhandwerk oder im Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagenbau. Ein neues von der BG BAU gefördertes Arbeitsschutzset ermöglicht das staubarme Kehren und Reinigen von Abgas- und Lüftungsanlagen. Zugleich reduziert es die Absturzgefahr, weil Beschäftigte aus einer sicheren Position arbeiten können. Das Arbeitsschutzset besteht aus rotierenden Kehr- und Reinigungssystemen, akkubetriebenen Bohrmaschinen, Elementen zum Abdichten von Reinigungsöffnungen, einem Bauentstauber (mindestens Staubklasse M) und einem einphasigen PRCD-S-Personenschutzschalter. Eine Förderung ist auch unabhängig von der Höhe des Mitgliedsbeitrags zur BG BAU möglich.
Mobile Steintrenner
Beim Zuschneiden oder Trennen großformatiger Steine wird viel Staub freigesetzt. Bei den üblicherweise quarzhaltigen Baustoffen kann der krebserzeugende Quarzstaub schwere Erkrankungen verursachen. Deshalb bezuschusst die BG BAU mobile Steintrenner, die das staubarme Zuschneiden von Bausteinen ermöglichen. Die geförderten Maschinen haben auch ergonomische Vorteile, weil der Trennvorgang mit geringem Kraftaufwand über einen Hebel ausgeführt wird.
Einrichtungen zur Staubabscheidung
Bei der Bearbeitung unebener Werkstücke zum Beispiel aus Naturstein entsteht Staub, der von herkömmlichen direkt abgesaugten Maschinen nicht erfasst werden kann. Um Beschäftigte vor einer Staubbelastung zu schützen, sind in solchen Fällen maschinenunabhängige Geräte, die den Staub aufnehmen und beseitigen, erforderlich. Mit der neuen Arbeitsschutzprämie fördert die BG BAU die Anschaffung von Absauganlagen beziehungsweise Absaugwänden, die die Exposition gegenüber Fein- und Quarzstaub insbesondere an stationären Arbeitsplätzen minimieren.
Förderung beantragen
Das Prämienverfahren der BG BAU ermöglicht eine beitragsabhängige und eine beitragsunabhängige Förderung. Die beitragsabhängige Förderung können Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zur BG BAU von mindestens 100 Euro beantragen. Auch Unternehmen ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, wenn sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind.
Zusätzlich können Mitgliedsunternehmen der BG BAU eine Förderung unabhängig von der Höhe ihres Mitgliedsbeitrags erhalten, und zwar für Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen und für das Schutzpaket für das Bauen im Bestand.
Quelle: BG Bau
Weitere Infos
Informationen rund um das Prämienverfahren sowie die Antragsformulare für die Förderung
➔ www.bgbau.de/praemien
Katalog Arbeitsschutzprämien der BG BAU
➔ www.bgbau.de/praemien-katalog
Video „Prämienförderung einfach erklärt“
➔ https://youtu.be/YGmBSQsw134