Bei der Influenza-Impfung gilt: Neben den Menschen, die privat Kontakt zu zum Beispiel Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) sowie zu Robben haben, wird auch Personen eine berufliche Influenza-Impfung angeraten, wenn sie arbeitsbedingt mit diesen Tierarten zu tun haben und zum Beispiel „in Nutztierhaltungen, Zoos oder Tierparks, Tierheimen oder Auffangstationen, Tierarztpraxen oder Schlachthöfen“ tätig sind.
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