Gleichzeitig zeigt die Umfrage: 69 Prozent der Befragten haben noch nicht mit ihrer Arztpraxis über die digitale Akte gesprochen. Aufklärungsbedarf bleibt also groß. Eine entscheidende Neuerung bringt das Gesundheits-Digital-Gesetz (GeDiG), das das Bundeskabinett kürzlich behandelte. Betriebsärzte sollen künftig vollen Zugriff auf die ePA erhalten – ohne dass eine explizite Einwilligung im Einzelfall nötig ist. Ziel: Die Arbeitsmedizin besser in die allgemeine Versorgungskette einzubinden. Das Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau flankiert diesen Schritt.
Bibliogr. Info (RIS)
Offener Zugang
Gesundheits-Digital-Gesetz: Kabinett beschließt ePA-Zugriff für Arbeitsmedizin
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