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Was hat die Corona-Pandemie im Arbeits- und Gesundheitsschutz verändert?

Das Redaktionsteam der ASU hat sich im letzten Jahr dafür entschieden, den Schwerpunkt dieser Ausgabe der Corona-Pandemie zu widmen. Wir haben im Jahr 2020 die erste und die zweite Infektionswelle der Pandemie durchschritten und mussten seit Anfang März dieses Jahres erneut ansteigende Infektionszahlen einer dritten Infektionswelle registrieren. Es hat zwischenzeitlich eine Flut von Arbeitsschutzregelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gegeben, deren Umsetzung im föderalistischen Deutschland recht unterschiedlich ausgefallen ist und reichlich kritisiert wurde. Für uns Betriebs- und Werksärztinnen und -ärzte war das vergangene Jahr ein besonderes: Die übliche arbeitsmedizinische Routine wurde weitgehend verlassen und plötzlich standen Beratungsaufgaben hinsichtlich Hygienekonzepten, individuellen Problemstellungen der Beschäftigten, Umsetzung von Regelungen in unterschiedlichen Betrieben, Untersuchungs- und Testkonzepte sowie die Frage nach verfügbaren Impfstoffen im Vordergrund. Betriebsärztinnen und -ärzte erfüllen eine wichtige Mittlerfunktion zwischen Mitarbeitenden, der Betriebsleitung, der Mitarbeitervertretung und externen Stellen, wie zum Beispiel der Gewerbeaufsicht und den Gesundheitsämtern.

Dieses Schwerpunktheft hat nicht den Anspruch, abschließend zu bewerten, wie sich der Gesundheitsschutz in unseren Betrieben verändert hat; es ist vielmehr ein Schlaglicht, das verschiedene ausgewählte Aspekte der betriebsärztlichen Arbeit zeigt und uns gespannt auf die Veränderungen der Arbeitswelt in der Zukunft blicken lässt.

Ralf Beschmann zeigt in seinem Beitrag „Praktisches Pandemiemanagement an einem Standort der chemischen Großindustrie“, dass die aus den Erfahrungen der SARS- und MERS-Pandemien vorliegenden Pandemiepläne nur bedingt umsetzbar waren. Unter Berücksichtigung der beobachteten Infektionen innerhalb und außerhalb des Werkes mussten Hygienemaßnahmen, die Verfolgung der Infektionsketten am Arbeitsplatz und die Kommunikation in die Belegschaft flexibel angepasst werden. Von jetzt auf gleich gab es eine Menge an Anfragen aus der Belegschaft, so dass der werksärztliche Dienst eine 24-Stunden-Hotline zu medizinischen Fragen einrichten musste. Eine Herausforderung waren auch die Falldokumentation und Nachverfolgung sowie die Zusammenarbeit mit diversen Gesundheitsämtern aus vier (!) Bundesländern. Schutzmaßnahmen mussten individuell umgesetzt und Gefährdungsbeurteilungen nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard umgesetzt werden. Ein Testkonzept erfolgte zunächst anlassbezogen und wurde im Jahre 2021 ausgeweitet, damit alle Beschäftigten vor Ort auf Wunsch mindestens zwei Tests pro Woche erhalten konnten.

Christof Weinz arbeitet in einer fachärztlich-pneumologischen Praxis und darüber hinaus als Betriebsarzt für unterschiedliche Betriebe aus diversen Branchen. Die Corona-Pandemie zwang unmittelbar zu organisatorischen Regelungen in der Arztpraxis mit Abstands- und Hygieneregelungen. Weitere Schutzmaßnahmen, wie Plexiglasabtrennungen, wurden teilweise auch aus psychologischen Gründen eingerichtet und es stellte sich unmittelbar die Frage nach SARS-CoV-2-Testungen für das eigene Personal. In den vom Autor betreuten Betrieben war der Beratungsbedarf sehr unterschiedlich: Es ging um die Verfolgung von Infektionsketten, die Einhaltung der von unterschiedlichen Gesundheitsämtern verfügten Maßnahmen oder die Beantwortung der Frage nach Berufskrankheiten im Rahmen einer Infektion während der beruflichen Tätigkeit. Ein lokaler Betrieb der Fleischindustrie erhielt nach dem Infektionsgeschehen eines Großbetriebs aus Nordrhein-Westfalen die Vorschrift, auf COVID-19 zu testen, konnte jedoch aus Mangel an Testmaterial nur gepoolte Testungen vornehmen und diese erst bei positivem Ergebnis individuell kontrollieren lassen. Im weiteren Verlauf wurde schließlich das betriebseigene Personal geschult, um die Testungen in der Belegschaft zeitnah vornehmen zu können. Der Betriebsarzt wird hier als wichtiger Ratgeber der Betriebsleitung wahrgenommen und übernimmt mit medizinischem Sachverstand den Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt. Der
Autor sieht in der flächendeckenden Impfung in Betrieben den Ausweg aus der Pandemie. Diese ist deutlich effektiver als jedes Testkonzept.

Den Einfluss der SARS-CoV-2-Pandemie auf die Arbeitsprozesse einer kommunalen Verwaltung schildert Klaus Gaalken in seinem Beitrag. Unter der Leitung des Oberbürgermeisters beschließt ein Verwaltungsstab mehrfach wöchentlich alle Maßnahmen, die dem Schutz der Bevölkerung dienen und setzt damit länderspezifische Corona-Verordnungen auf kommunaler Ebene um. Der Konflikt mit den Bürgerinnen und Bürgern ist vorprogrammiert, weil oftmals vorschnell das Urteil einer schlecht funktionierenden Behörde beziehungsweise einer unzureichenden Dienstleistung gefällt wird. Die psychische Belastung der Beschäftigten ist unterschiedlich. Hier stehen die Maßnahmen des Arbeitsschutzes vor Ort, ein verändertes Belastungsprofil, die Umstellung auf Homeoffice und Videokonferenzen sowie das Verlassen der Routinen im Vordergrund. Der Beitrag ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Tätigkeitsprofile und komplexen Dienstleistungen einer Kommune sehr spannend. Im Sinne eines Lernprozesses sieht der Autor die Stärkung der „sozialen Resilienz“ als wirksames Instrument der Krisenbewältigung.

Ingo Froböse von der Sporthochschule Köln beschreibt im Interview die betriebliche Gesundheitsförderung im Unternehmen als wichtigen Faktor für eine gesunde Personalentwicklung und Personalmanagement. Die betriebliche Gesundheitsförderung steht und fällt mit der Kultur des Unternehmens. Dabei nehmen digitale Formate zu, ersetzen aber nicht die bekannten Präsenzformate wie Workshops oder Gesundheitskurse. Präsenzformate fördern den Kontaktaustausch und das Networking unter den Beschäftigten. Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung geht es häufig auch um zielgerichtete Regeneration während und nach der Arbeit. Hier muss jeder sein eigenes Konzept finden – ob körperliche Ruhe, Yogaübungen oder ein fordernder Sport –, das zur Entspannung führt, um „den eigenen Akku wieder effektiv aufzuladen“.

Sascha Bembennek berichtet, wie sich die betriebliche Gesundheitsförderung in einem Großunternehmen innerhalb der letzten anderthalb Jahre komplett verändert hat. Ein seit Jahrzehnten etabliertes Programm für Gesundheit und Sport musste im Jahr 2020 abrupt pandemiebedingt verändert werden. Jeweils den vom Land verordneten Einschränkungen folgend, mussten Präsenzformate mit reduzierter Teilnehmerzahl oder digital stattfinden. Auch die zunehmend im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten verlangten nach Angeboten zur Gesundheitsförderung und/oder zur Beratung, so dass zusätzlich entsprechende Formate geschaffen und über das Internet bereitgestellt werden mussten. Das gesamte Angebots­portfolio ist seit diesem Jahr ausschließlich digital. Bei Vorträgen zu Gesundheitsthemen beziehungsweise zu reiner Informationsvermittlung zeigen sich diese im Vorteil, da sich je nach Thema und Interesse 200 bis 300 Personen gleichzeitig einbuchen können. Bei den Formaten zu Themen wie Rückengesundheit, Raucherentwöhnung, Bewegung oder Stressbewältigung ist mittlerweile eine gewisse digitale Ermüdung der Belegschaft zu spüren. Neben der zunehmenden Anzahl von Telefon- und Videokonferenzen werden digitale Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung weniger genutzt. Wenn sich die Zeiten wieder normalisieren, Kontaktsport und Workshops wieder möglich sind, plant das Unternehmen eine Rückführung der BGF-Angebote auf Präsenz oder allenfalls
Hybridformate. Das wird vor allem den neuen und im Onboarding befindlichen Beschäftigten die Chance eröffnen, andere Personen aus der Belegschaft kennenzulernen und endlich den Spirit des
Unternehmens persönlich zu erleben.

Ich wünsche Ihnen eine spannende und informative Lektüre dieser Ausgabe.

Ihr
Dr. med. Stefan Webendörfer
Redaktionsmitglied

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