Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Berufsbedingte Hauterkrankungen

Mit ihren 2 qm Oberfläche ist die Haut nach der Lunge das größte Kontaktorgan des Menschen zu seiner Umwelt. Schädigende Einflüsse können die Haut direkt schädigen oder Fremdstoffe entfalten nach Aufnahme über die Haut gegebenenfalls auch systemische Wirkungen. Hauterkrankungen haben nach wie vor große Bedeutung in der Arbeitswelt. Von den knapp 78.000 Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen im Jahr 2018 betrafen über 28.000 das Haut­organ (Hautkrankheiten 21.101, Hautkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) 367, Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung 7467). Im Jahr 2018 wurden 38.000 Krankheiten als beruflich verursacht von den Unfallversicherungsträgern bestätigt. Darunter waren 18.375 Hauterkrankungen nach BK-Nummer 5101, 51 Hauterkrankungen nach BK-Nummer 5102 und 4255 Hauterkrankungen nach BK-Nummer 5103. Wenn im Jahr 2021 wie geplant der Unterlassungszwang für die Berufskrankheit 5101 wegfallen wird, werden die Erkrankungen der Haut mit Abstand die am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland sein. Mehr als jede zweite anerkannte Berufskrankheit wird dann das Hautorgan betreffen. Arbeitsbedingte Erkrankungen der Haut sind allerdings wesentlich häufiger als anerkannte Berufskrankheiten. Nicht jede berufsbedingte Hauterkrankung erfüllt das Kriterium der Schwere oder der wiederholten Rückfälligkeit. Die arbeitsbedingten Basalzellkarzinome, die derzeit aufgrund des geringeren relativen Risikos nicht als Berufskrankheit anerkannt werden können, dürften mindestens fünfmal häufiger sein als die berufsbedingten Plattenepithelkarzinome.

Berufsbedingte Hauterkrankungen stellen daher nach wie vor für die Arbeitsmediziner eine besondere Herausforderung dar. Der Schwerpunkt der Arbeitsmedizin liegt hier natürlich in erste Linie in der Prävention von Hauterkrankungen und der Frühintervention zur Verhinderung schwerer Hauterkrankungen.

Über die Ursachen und die Klinik der Kontaktekzeme an den Händen gibt der Beitrag von Frau Fartasch einen kompakten Überblick. Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge sollen arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten verhindert bzw. frühzeitig erfasst werden. Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge bezieht sich oftmals konkret auf Einwirkungen, die in eine Berufskrankheit münden können. So stellt die chronische Einwirkung von Feuchtigkeit den wichtigsten Risikofaktor für die Entwicklung eines berufsbedingten Handekzems und der Entwicklung einer Berufskrankheit 5101 dar. Dieser Gefährdung soll durch die Pflichtvorsorge bei Exposition zu mehr als vier Stunden Feuchtarbeit begegnet werden. Der Verordnungsgeber rechnet zur Feuchtarbeit auch alle Tätigkeiten, die in flüssigkeitsdichten Handschuhen durchgeführt werden. Der Beitrag von Frau Weistenhöfer stellt infrage, ob okklusive Handschuhe einen Risikofaktor für Handekzeme darstellen und ob die dadurch ausgelöste Pflichtvorsorge wissenschaftlich zu begründen ist.

Bereits 1971 wurde das Hautarztverfahren eingeführt, damit Beschäftigte mit berufsbedingten Hauterkrankungen möglichst frühzeitig optimal betreut werden. Von Seiten der Unfallversicherungsträger wurde 2004 auf der Verwaltungsebene ein standardisiertes Vorgehen eingeführt, um ein einheitliches und optimiertes Fallmanagement bei Personen mit berufsbedingten Hauterkrankungen zu gewährleisten. Frau Schneider von der DGUV und die Herren Skudlik und Brans zeigen mit ihren Beiträgen die Erfolgsgeschichte dieses Case-Management-Systems.

Im Januar 2015 wurden Plattenepithelkarzinome der Haut durch natürliche UV-Strahlung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. In der Zwischenzeit ist diese Berufskrankheit zu der am dritthäufigsten angezeigten und am zweithäufigsten anerkannten Berufskrankheit geworden. Auch wenn diese Krebserkrankung vergleichsweise gut zu behandeln und zu heilen ist, sind in der Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 30 Todesfälle infolge dieser Berufskrankheit zu verzeichnen, wie der Beitrag von Herrn Krohn und Frau Schneider belegt. Durch konsequenten Sonnenschutz ist das Platten­epithelkarzinom der Haut vermeidbar. Mit dem Sonnenschutz beschäftigt sich der Artikel von Frau Hiller und vermittelt Basiskenntnisse der UV-Belastung, die wichtig sind, um eine effektive und effiziente Prävention im Freien zu etablieren.

Erkrankungen der Haut sind auch in der modernen Arbeitswelt noch immer häufig und haben daher entsprechende sozioökonomische Auswirkungen für den Betrieb und die Gesellschaft. Auch wenn Betriebsärztinnen und -ärzte bei speziellen Fragestellungen dermatologischen Rat zuziehen können, müssen sie sich primär um Hauterkrankte im Betrieb bzw. um die Prävention von Hauterkrankungen kümmern, da die Zahl der Dermatologen nicht ausreicht, um eine flächendeckende Versorgung der Beschäftigten mit hautbelastenden Tätigkeiten in Deutschland sicherzustellen.

Ihr Hans Drexler
Redaktionsmitglied