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IM BRENNPUNKT

Alles, was Recht ist: Unfallversicherungsschutz im Homeoffice oder bei Telearbeit

Prim채r entscheidet sich nach der sogenannten Handlungstendenz des Telearbeiters im Einzelfall, ob die unfallbringende Verrichtung wesentlich betrieblichen Belangen diente und sie daher f체r das Unfallereignis Versicherungsschutz begr체ndet.

Mit dieser komplexen Thematik befasst sich Rechtsanwalt R. Holtstraeter in einem grundlegenden und sehr lesenswerten Beitrag in einer der n채chsten Ausgaben der Zeitschrift ASU - Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin.