Aus der betriebsärztlichen Praxis Träger von schwerem Atemschutzgerät müssen sich einer Prüfung unterziehen, weil diese Arbeit ihre Gesundheit gefährden könnte. Die Voraussetzungen dazu sind in den Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der Berufsgenossenschaften (DGUV 2010) unter G 26/1–3 festgelegt. Wolfgang Mohr