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Alle Artikel zum Thema TRBA


Beschäftigten muss vor der Behandlung eines infizierten oder krankheitsverdächtigen Patienten eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden
TRBA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 5 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller


Die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung von Dekontamination, Desinfektion und Aufbereitung von Medizinprodukten, die bei infizierten und krankheitsverdächtigen Patienten zum Einsatz gekommen sind, müssen erfüllt sein
TRBA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 4 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller


Stellen sich infizierte oder krankheitsverdächtige Patienten unangemeldet im Krankenhaus vor, sind Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden und die umgehende Verlegung in eine Sonderisolierstation muss umgehend eingeleitet werden
TR BA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 3 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller


Das behandelnde Personal muss mit der richtigen Anwendung der PSA vertraut sein
TR BA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 2 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller





Basishygienische Maßnahmen umfassen insbesondere die Händehygiene, Schutzkleidung und Schutzausrüstung sowie Desinfektionsmaßnahmen
TRBA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 1 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller





Bei häuslicher Pflege sind einige Tätigkeiten der Schutzstufe 1, viele jedoch der Schutzstufe 2 zuzuordnen
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (Folge 6)

TRBA 250

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe  Das Gesundheitswesen ist eine große und boomende Branche mit über 5,5 Millionen Beschäftigten. Jeder 8. Erwerbstätige ist in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in der Wohlfahrtspflege, wie in Krankenhäusern, Praxen und Heimen tätig. Die TRBA 250 soll ein sicheres Arbeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ermöglichen.





Die TRBA 250 findet auch Anwendung in Tierkliniken und Kleintierpraxen
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesministerium für Arbeit und SozialesBiologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (Folge 1)

TRBA 250

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe  Das Gesundheitswesen ist eine große und boomende Branche mit über 5,5 Millionen Beschäftigten. Jeder 8. Erwerbstätige ist in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in der Wohlfahrtspflege, wie in Krankenhäusern, Praxen und Heimen tätig. Die TRBA 250 soll ein sicheres Arbeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ermöglichen.