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Alle Artikel zum Thema Arbeitsschutzverordnungen

Untersuchungen anlässlich von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten und Arbeiten mit Absturzgefahr können nach DGUV Empfehlung 
weiterhin dem Arbeitsschutz zugeordnet werden

„G25“ und „G41“ – Arbeitsschutz versus Arbeitsrecht

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Anders als vermutet werden könnte, sind die Diskussionen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Eignungsuntersuchungen nicht gänzlich zur Ruhe gekommen. Seitens des Staates wurde erneut verstärkt betont, dass in der Durchführung von bestimmten Eignungsuntersuchungen keine Aufgabe des Arbeitsschutzes gesehen wird. Auch stellen Arbeitgeber (teilweise auch mit Nachdruck über Rechtsanwaltskanzleien) an Betriebsärzte die Nachfrage, „was denn nun bei der Eignungsuntersuchung herausgekommen ist“. Die nicht endenden Diskussionen um diese Fragestellungen machen es lohnenswert, wieder einmal einen aktuellen rechtlichen Blick auf die Situation zu werfen. Nachfolgend soll dies anhand der landläufig immer noch so benannten „G25“ und „G41“ erfolgen.

Verantwortung im Arbeitsschutz: So funktioniert es

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In einer Kurzfilmreihe der BG Verkehr erklären sechs Unternehmerinnen und Unternehmer, was sie beim Arbeitsschutz antreibt. Und sie geben gute Tipps für die Praxis.

KVWL stellt Modell für die ambulante Versorgung der Zukunft vor

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Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat heute ein Positionspapier zum Zukunftsmodell „Teampraxis“ vorgestellt.

Bundessozialgericht: Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb?

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Liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein Mitarbeiter freiwillig an einer vom Arbeitgeber angebotenen Impfung teilnimmt und anschließend erkrankt?

Das Cannabisgesetz wird für viele Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner in beratungstechnischer Hinsicht eine Herausforderung darstellen.
Recht

Arbeitsschutz und das Cannabisgesetz

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Das Cannabisgesetz ist am 01.04.2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Betriebsärztinnen und -ärzte sehen sich bereits jetzt mit Fragestellungen konfrontiert, die das Arbeitsrecht und auch das Arbeitsschutzrecht berühren. Hier lohnt sich eine Darstellung, welche Auswirkungen das Gesetz auf den Arbeitsschutz hat, wie betriebliche Regelungen aussehen können und inwieweit Drogentests in Bezug auf Cannabis zulässig sind. Patrick Aligbe

Leichter, als viele denken

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Seit zehn Jahren werden im Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich auch psychische Belastungen als Thema für die Gefährdungsbeurteilung genannt.

Arbeitsschutzhotline: NRW startet Erstberatungsservice

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Mit einer neuen Telefonhotline können Arbeitgeber und Beschäftigte eine Erstberatung zu allen Fragen des Arbeitsschutzes von Experten der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen erhalten.

Abb. 1:     Wandel der Arbeit
– Folge 1 –

Aktuelles aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Arbeitsschutz  „Arbeitswelt im Wandel“ ist ein Schlagwort für vielerlei Veränderungen im Arbeitskontext geworden, das sehr unterschiedliche Phänomene beschreibt und unterschiedliche Adressaten fokussiert (s. Abb. 1). Dabei stellt sich nicht zuletzt die Frage, wie der Schutz der Beschäftigten und damit auch das System des Arbeitsschutzes als zentrale Träger des institutionellen Schutzgedankens die betriebliche Gestaltung dieser veränderten Anforderungen begleiten. Chancen und Risiken bedürfen einer systematischen Betrachtung im Sinne der Bewertung sowie der Entwicklung von Gestaltungslösungen vor dem Hintergrund zunehmender Optionen.
Die Veränderungen werden auch von zentralen gesellschaftlichen Veränderungen begleitet, die sich zum Beispiel in den Auswirkungen des demografischen Wandels mit abnehmendem Beschäftigtenpotenzial zeigt (Statistisches Bundesamt 2022), aber auch in der zunehmenden Fokussierung auf die Vereinbarkeit der unterschiedlichen Lebensbereiche. Beide Aspekte machen eine Betrachtung des nachhaltigen Einsatzes des Erwerbspotenzials zunehmend wichtig. Beate Beermann

Arbeitsschutz: Vorhang auf für die Gefährdungsbeurteilung

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Unternehmen müssen für sichere Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sorgen.

Abb. 1:   Die Arbeitsintensität meint das Verhältnis aus der Arbeitsmenge, den qualitativen Anforderungen (Schwierigkeit, Komplexität) und der zur Verfügung stehenden Zeit (vgl. Stab et al. 2016, s. „Weitere Infos“)
Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsgestaltung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

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Gefährdungsbeurteilung  Alle Arbeitgebende sind gesetzlich zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Eine Arbeitsgestaltung, die Gefährdungen durch psychische Belastung vermeidet, ist das Herzstück der Gefährdungsbeurteilung. Denn Arbeitgebende – so § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – sind verpflichtet, „die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die physische und die psychische Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird“. Hierzu muss der Arbeitgeber auf Basis einer Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdung ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes notwendig sind (§ 5 ArbSchG). Katja Schuller, David Beck