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Mit KI für sichere Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft

Künstliche Intelligenz (KI) ist – v. a. durch die neuen Chatsysteme – ein hochaktuelles Thema. Das damit entstehende Potential kann Prozesse optimieren und die Arbeit effizienter machen. Mit Hilfe von KI sollen künftig bei der BG BAU die Daten aus den Prüfungen der Unternehmen sowie das Unfallgeschehen auf Baustellen auch automatisiert ausgewertet und möglichst valide Prognosen erstellt werden. Dies kann die Präventionsarbeit zusätzlich wirksamer machen und den Aufsichtspersonen helfen, ihre Einsätze zu planen. „Ziel ist es, die Aufsichtstätigkeit durch die BG BAU noch zielgerichteter und effizienter durchzuführen und den Aufsichtspersonen eine konkrete Unterstützung bei ihrer Arbeit zu bieten“, sagt Michael Kirsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BG BAU. Gefördert wird das Forschungsprojekt durch die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die BG BAU ist für etwa 580.000 Betriebe und 58.000 private Bauvorhaben zuständig, bei denen Arbeitsschutz angewandt werden muss. Aufsichtspersonen der BG BAU überwachen Tätigkeiten auf Baustellen und beraten in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Da diese personellen Ressourcen begrenzt sind, kann KI bei der gezielten Auswahl von Betrieben mit Beratungsbedarf unterstützen und die Arbeit von Aufsichtspersonen noch wirksamer machen.

Das BMAS erhofft sich mit dem Pilotprojekt entsprechende Erfahrung zum generellen Einsatz von KI in diesem Bereich, zum Beispiel für andere Träger der Unfallversicherung oder etwa der Renten- und der Arbeitslosenversicherung. Wichtige Voraussetzungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz für die Behördenarbeit der Zukunft hat das Netzwerk „KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung“ seit 2021 geschaffen. Die dabei erarbeiteten selbstverpflichtenden Leitlinien für den verantwortungsvollen und menschenzentrierten KI-Einsatz in der behördlichen Praxis sind auch für die BG BAU Richtschnur für ihr aktuelles KI-Projekt.

Quelle: BG BAU

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

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