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FFP2-Masken richtig benutzen

Seit dem 18.01.2021 sind in Bayern so genannte FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage nach der richtigen Benutzung dieser Masken. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt wichtige Hinweise zur Benutzung und Wiederverwendung der Atemschutzprodukte.

  • Gebrauchsanleitung befolgen: Reguläre, nach EN 149 geprüfte FFP2-Masken dürfen nur mit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache verkauft werden. Diese beschreibt genau, wie die Maske anzulegen ist. Die Gebrauchsanleitung, die der kleinsten handelsüblichen Packung beiliegen muss, sollte beim Kauf der Maske also unbedingt nachgefragt und vor der ersten Verwendung sorgfältig gelesen werden. Nur so wird eine optimale Schutzwirkung der Maske erreicht.
  • Rasieren: Was viele nicht wissen: Häufig ist nicht das Filtermaterial das Problem, sondern der Dichtsitz. Damit eine Maske wirkt, muss sie eng am Gesicht anliegen. Bärte oder Vernarbungen im Bereich der Maskendichtlinie beeinträchtigen daher die Schutzwirkung von FFP2-Masken.
  • Dichtsitz prüfen: Beim Luftholen sollte die Maske an das Gesicht angesogen werden. Wenn man dagegen einen Luftstrom am Gesicht spürt, sitzt die Maske nicht gut.
  • Auf Hygiene achten: Masken mit der Kennzeichnung FFP2 R sind wiederverwendbar. Wie lange und wie oft das möglich ist, bestimmt vor allem der Umgang mit der Maske. Dabei ist auf größtmögliche Hygiene zu achten. Setzen Sie die Maske auf und ab, ohne dabei die Innenseite oder den Dichtrand zu berühren und bewahren Sie sie nach dem Einsatz gut belüftet auf. Dann ist eine wiederholte kurzzeitige Benutzung für mehrere Tage möglich.
  • Wenn nötig, ärztlichen Rat einholen: Meistens werden FFP2-Masken nur für die Fahrt mit dem Bus oder der Bahn oder den Einkauf im Supermarkt aufgesetzt. Für die meisten Menschen dürfte die damit verbundene Belastung unkritisch sein. „Wer aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen unsicher ist, dem wird die Rücksprache mit dem Hausarzt empfohlen.
  • Von den vielerorts kursierenden Tipps zur Aufbereitung von Masken für eine Wiederverwendung wird abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass solche Behandlungen die Filterleistung erheblich beeinträchtigen oder ganz zunichtemachen.

    Quelle: DGUV

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