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BsAfB News

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

Die Zusammenarbeit erfolgt im Respekt vor der jeweiligen fachlichen, institutionellen, rechtlichen und verbandlichen Eigenständigkeit. Sie berührt weder die unabhängige Aufgabenwahrnehmung der jeweiligen Professionen noch die eigenständige Willensbildung, Positionierung und Kommunikation der beteiligten Organisationen

Der BsAfB nahm auch aktuell als Partner von „die arbeitsmedizin“ wieder Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Abbau von Formvorgaben im Arbeitsschutzrecht.

Der BsAfB und „die arbeitsmedizin“ begrüßen grundsätzlich und ausdrücklich die mit den vorliegenden Referentenentwürfen verfolgte Zielsetzung, Formerfordernisse im Arbeitsschutzrecht an die Möglichkeiten der Digitalisierung anzupassen und unnötige Bürokratie abzubauen. Die vorgesehenen Erleichterungen tragen dazu bei, digitale Prozesse zu fördern und administrative Aufwände für Unternehmen zu reduzieren, ohne das Schutzniveau des Arbeitsschutzes grundsätzlich in Frage zu stellen.

Kritisch sehen wir jedoch die vorgesehene ersatzlose Streichung des Merkmals „schriftlich“ bei der Bestellung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten gemäß §2 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie korrespondierend bei der Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit gemäß §5 Absatz 1 ASiG. Dies solle zukünftig zumindest in Textform erhalten bleiben.

Die Stellungnahme wurde am 10. Juni 2026 fristgerecht beim BMAS eingereicht.

Info

Nach dem Betriebsärztetag ist vor dem Betriebsärztetag:

Der nächste BÄT findet am 06. und 07. März 2027 im Tagungszentrum der DGUV Akademie (IAG Dresden) statt. Wie gewohnt, wird auch wieder die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unser Partner sein.

Weitere Einzelheiten folgen zeitig.

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