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Die Stiftung zeichnet damit exzellente wissenschaftliche Leistungen aus, die mit Methoden künstlicher Intelligenz den medizinischen Arbeitsschutz in Deutschland voranbringen. Der Fokus liegt dabei auf praxisrelevanten, direkt umsetzbaren Ergebnissen.
Die Ausschreibung wendet sich an alle wissenschaftlichen Disziplinen in Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz und will in besonderer Weise interdisziplinär und innovativ angelegte Arbeiten prämieren. Mit der Vergabe des Preises soll der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Prävention besonders gefördert werden. Damit ist das Anliegen verbunden, dass die Preisträger Forschungsergebnisse bereitstellen, die einen Beitrag zu einer effizienten Präventionsarbeit leisten.
Es können ausschließlich Arbeiten eingereicht werden, die noch nicht anderweitig ausgezeichnet worden sind. Forschungsergebnisse aus Dissertationen oder Habilitationsschriften sowie aus Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamens-Arbeiten sind zulässig, sofern die jeweilige Einreichung bei der Institution zum Stichtag nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Der Preis ist mit 3000 Euro dotiert. Der Preis kann auch mehreren Personen zugleich für eine gemeinsame wissenschaftliche Arbeit verliehen werden.
Der Innovationspreis wird im Rahmen des jährlichen Deutschen Betriebsärztekongresses verliehen. Die Preisträgerin/der Preisträger wird eingeladen, ihr/sein Projekt in diesem Rahmen auch vorzustellen. Mit der Einreichung der Arbeit stimmen die Bewerberinnen und Bewerber zu, eine Kurzfassung der Preisarbeit(en) in den Zeitschriften ASU und/oder VDBW aktuell zu veröffentlichen.
Vergabe
Über die Vergabe des Innovationspreises der Arbeitsmedizin entscheidet eine Jury, die sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Arbeitsmedizin in Deutschland sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des VDBW e. V. und der Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention zusammensetzt. Die Jury ist im Auftrag der Stiftung für den Stiftungszweck (vgl. §§ 2, 5 der Satzung) tätig. Die Mitglieder der Jury üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Jury-Mitglieder dürfen keine Arbeiten bewerten, an denen sie beteiligt sind oder zu denen ein Interessenkonflikt besteht.
Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht; die Jury entscheidet im Auftrag der Stiftung nach pflichtgemäßem Ermessen.
Bewerbungen
Bewerbungen sind ausschließlich digital als PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
info@stiftung-arbeitsmedizin-praevention.de
Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:
1. Motivation,
2. gesellschaftliche Relevanz und Passung zur thematischen Ausrichtung des Preises,
3. Methode,
4. Ergebnisse.
Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2026.