Sie regelt darin unter anderem verbindlich, welche Maßnahmen Unternehmen treffen müssen, um externe Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen und einzusetzen. Ein zentraler Punkt der Novellierung bildet die Definition und die Ausweitung digitaler Betreuung. Unter bestimmten Umständen können die Beratungen durch externe Betriebsärzte und Sifa telefonisch und digital durchgeführt werden. In der Grundbetreuung dürfen daher Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ein Drittel der Beratungsleistungen digital, also per Videokonferenz oder Webcam-Übertragung, durchführen, in bestimmten Sonderfällen sogar bis zu 50 %. Dies alles aber nur, wenn die externen Berater die Arbeitsbedingungen und -prozesse im Unternehmen bereits sehr gut kennen.
Bibliogr. Info (RIS)
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Digitale Betreuung: Kritik daran wächst – ist diese berechtigt?
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